Weil es neben der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Antragstellung auch eine vertragliche Obliegenheit bei Ausfüllen der Schadenanzeige ist, bestehende Verträge anzugeben. Diese Frage wird üblicherweise in beiden Fällen in Textform gestellt.
Es ist auch üblich, dass - sofern mehrere Versicherer ein versichertes Unfallereignis dem Grunde nach anerkannt haben - der Versicherer mit den höchsten Versicherungssummen die Führung im Gutachtenverfahren übernimmt. Ein gemeinsames Gutachten ist demnach Regel.
Du hast das Recht die Invalidität neu bemessen zu lassen, wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist. Die Frist ist bei jedem Versicherer unterschiedlich und bewegt sich meistens zwischen dem Ablauf des dritten bis fünften Unfalljahres. Konkretes kann man nur nach Einsichtnahme in die jew. AUB sagen.