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Invalidität abgelehnt - Einspruch erheben?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Esta
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Esta

Neues Mitglied
Hallole,
ich bin neu hier und habe natürlich eine Frage :)

Im Oktober 14 hatte ich einen Fahrradunfall und daraus resultierend eine Weber B Fraktur, die mit Platte und Schrauben behandelt wurde.
Nun hatte ich das komplette 2015 Schmerzen, mal mehr mal viel mehr, ich konnte keinen SPort mehr machen und nicht mal Radfahren. ALlerdings hat man mir immer gesagt, das ist normal und gibt sich...

Die Versicherun hat uns dann im Oktober 15 angeschrieben, ob ich noch Probleme habe - ja habe ich. Also haben sie mir einen Vordruck zur INvaliditätseinreichung zugesandt.
Ich also zum Orthopäden und zur KG. Die KG hat mich ja das ganze Jahr begleitet und konnte auch einiges schreiben. Der Orthopäde schrieb nur, er kann erst nach einem MRT etwas bescheinigen und die Platte ist ja noch drinnen...

Nun kam die Ablehnung mit einer Kulanzzahlung.

ALlerdings HABE ich ja Schmerzen, kann weder mein Yoga machen, noch Tanzen, noch Schwimmen oder Laufen oder Radeln. Mein Fuß schwillt immer wieder an, kribbelt...

NUn zu meiner Frage: Gibt es eine Einspruchsfrist? Lohnt ein EInspruch? Hat jemand das scon gemacht?

Vielen Dank!
 
Hallo und willkommen hier im Forum Esta,

schreibe bitte mal genau was Dein Orthopäde in die Bescheinigung geschrieben hat, oder hast Du überhaupt keine Bescheinigung bekommen?
(die Beschreibungen bei der KG nutz Dir nichts, wenn es kein Arzt ist)

Wenn nein, dann gehe bitte in das Krankenhaus in dem Du operiert wurdest und frage dort nach.
Ohne eine fristgemäße Invaliditätsanmeldung kannst Du rein garnichts geltend machen. Hier muss auch nur bestätigt werden, das Schäden verbleiben. Es muss weder Höhe noch Umfang bescheinigt werden.

Ein Widerspruch nutzt Dir da rein garnichts, es kostet Dir nur Aufwand und Ärger.
 
Hallo esta,

ich nehme an, es geht bei der Invaliditätsbescheinigung um die private Unfallversicherung?

Dann muss du unbedingt - wie Rajo schon geschrieben hat - auf die Fristen achten!

Lies mal hier nach:

"Fristen

Invalidität muss bedingungsgemäß binnen eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt worden sein. Das dient dem berechtigten Interesse des VR an der baldigen Klärung seiner Einstandspflicht und führt selbst dann zum Ausschluss von Spätschäden, wenn den VN an der Nichteinhaltung der Frist kein Verschulden trifft. Auch eine Leistungsablehnung des VR ändert nichts daran, dass der Anspruch des VN nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist.



Inhaltliche Anforderungen

Allerdings sind an die Feststellung der Invalidität keine hohen Anforderungen zu stellen. So muss sie sich nicht abschließend zu einem bestimmten Invaliditätsgrad äußern. Die Feststellung der Unfallbedingtheit eines bestimmten Dauerschadens braucht noch nicht einmal richtig zu sein und dem VR auch nicht innerhalb der Frist zuzugehen, sofern sie nur fristgerecht getroffen worden ist. In dieser Auslegung hält die Fristenregelung der AUB 95 einer sachlichen Inhaltskontrolle stand (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB). Sie wird überdies dem Maßstab des Transparenzgebots gerecht (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Aus der Invaliditätsfeststellung müssen sich aber die ärztlicherseits dafür angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkungen ergeben. Denn die Invaliditätsbescheinigung soll dem VR Gelegenheit geben, dem geltend gemachten Versicherungsfall nachzugehen und seine Leistungspflicht auf Grundlage der ärztlichen Feststellung zu prüfen. Zugleich soll sie eine Ausgrenzung von Spätschäden ermöglichen, die in der Regel nur schwer abklärbar und überschaubar sind und die der VR deshalb von der Deckung ausnehmen will. Deshalb können nur die in der ärztlichen Invaliditätsfeststellung beschriebenen unfallbedingten Dauerschäden Grundlage des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung sein."
https://www.iww.de/vk/archiv/unfall...-auf-fristen-und-inhaltliche-formalien-f30111

Hat dir die Versicherung einen Vordruck zugeschickt? Normalerweise übernimmt sie auch die Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung durch den Arzt. Wie Rajo schon geschrieben hat, brauchst du diese Bescheinigung, um überhaupt Leistungen erhalten zu können. Das heißt, die Zeit drängt bei dir! Hoffentlich hast du eine verlängerte Frist von 18 Monaten! Es würde durchaus auch reichen (glaube ich zumindest) wenn dir der Hausarzt die Bescheinigung ausstellt. Oder rede noch mal mit dem Orthopäden und mach ihm die Dringlichkeit klar. Drucke dafür o.g. Text aus. Oder wende dich doch ans Krankenhaus, das die OP gemacht hat. Aber mach schnell!

Viele Grüße

Rudinchen

Viele Grüße, Rudinchen
 
Fristen haben wir alle eingehalten.
Der Orthopäde schrieb nur, dass man nichts genaues sagen kann, erst wenn die Platte raus ist mit MRT. Also weder Ja noch Nein.
Meine 15 Monate waren im Januar um, wir haben alles fristgerecht eingereicht (Dezember), aber durch diese unklare AUssage (das KKH meint auch, das wäre doch "normal"...) wurde uns nun nichts bewilligt.

DAS ist meine Frage: Abgelehnt ist abgelehnt oder kann ich da widersprechen?
Schmerzen sind ja da....
 
Hallo Esta,

nun so blöd das für Dich klingen mag, aber bedanke Dich bei Deinem Arzt. Solange die Platte drinnen ist besteht ja eine Invalidität. Ob diese tatsächlich dann (nach Entfernung) zum Tragen kommt wäre später feststellbar gewesen.

Da Dein Orthopäde eine z.Z. bestehende Invalidität innerhalb der Fristen nicht bestätigt hat, wirst Du wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg haben. Die AUB und das VVG setzen eindeutig Fristen (Deine Obliegenheit), innerhalb deren eine voraussichtlich bleibende Invalidität durch ärztliche Bescheinigung und in Schriftform zu erfolgen hat.
 
" Nun kam die Ablehnung mit einer Kulanzzahlung."

ich kenne mich ja nun nicht aus .Was wäre denn wenn du die Kulanzzahlung annimmst sofern sie zumindest 1/10 Fuss also 4% der Versicherungssumme beträgt und du dann inerrhalb der 3Jahre noch ein Gutachten machen lässt ?
LG Anna
 
Hallo Anna Bo,

nun eine Kulanzzahlung ist eine Kulanzzahlung und nichts weiter. Nimmt sie sie nicht, dann wird sie höchst wahrscheinlich garnichts bekommen, weil es an einer fristgemäßen Anmeldung der Invalidität fehlt.

Was anderes kann man nicht machen nach dem was Esta bis jetzt beschrieben hat.
 
Ja genau.
So hab ich das auch gesehen, aber ich war mir nicht sicher.
Im Brief stand "Kulanzzahlung aufgrund des Schreibens der KG".

Also dann freuen wir uns darüber
 
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