Hallo,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Die Gutachten der PUV wegen des Unfalls meines Sohnes (Schleudertrauma mit Verletzung des Ligamentum alare) sind eingetroffen. Sie wurden von den beauftragten Gutachtern der PUV gemacht und es können keine Schäden festgestellt werden, die sicher auf den Unfall zurückzuführen sind. Praktisch für die PUV.
Besonders wird wegen der kognitiven Ausfälle, die mein Sohn hat, auf Prof. Poeck hingewiesen, der in seinen Veröffentlichungen wohl meinte, dass ein "Schleudertrauma der HWS nicht zu organisch bedingten kognitiven Störungen führt, da die Hirnstrukturen, die für Aufmerksamkeits- u. Gedächtnisleistungen zuständig sind, nicht über das hintere, sondern das vordere arterielle Stromgebiet versorgt werden".
Ich habe bereits gegoogelt und auch hier im Forum gesucht, aber bis auf "[FONT="]Hülse, Neuhuber, Wollff "Die obere Halswirbelsäule. Pathophysiologie und Klinik" [/FONT]keine Quellen gefunden, die das widerlegen könnten.
Die körperlichen Schäden können wir durch ein inzwischen durchgeführtes Upright-MRT belegen (wird das gerichtlich anerkannt?), aber es ist natürlich fraglich, ob das als Unfallfolge gewertet wird.
Es gibt Untersuchungsergebnisse von Neuropsychologen vor den PUV-Gutachten und ein Reha-Bericht danach, der ganz deutlich die kognitiven Einschränkungen beschreibt.
Reicht das oder gibt es da noch mehr, um dem Gutachten zu widersprechen? Und für eine Gerichtsverhandlung?
Oder braucht man unbedingt noch ein biomechanisches Gutachten? Ich wäre gerne bereit, ein solches anfertigen zu lassen, aber unser Anwalt meint, das sei nicht nötig, da die "Harmlosigkeitsgrenze" gefallen ist.
Auffälllig bei dem Ablauf der Gutachten war auch, dass für das orthopädische Gutachten die Bewegungsabläufe nicht gemessen wurden (in einem anderen Gutachten hat der Gutachter mit Maßband und Winkel alle Bewegungsabläufe ausgemessen - das Gutachten fand fast gleichzeitig statt und es werden Einschränkungen festgestellt, die auf den Unfall zurückgeführt wurden). Der Kopf war lt. Gutachter der PUV ganz einfach "frei beweglich".
Für das psychologische Gutachten des PUV-Gutachters waren aufgrund der Kopfschmerzen zwei Pausen nötig (Tabletteneinnahme eines Schmerzmittels!), dadurch war eine Begutachtung in der vorgesehenen Zeit nicht möglich. Deshalb wurde ein ganzer Stapel Fragebogen in die Mittagspause mitgegeben, wo sie während des Mittagessens ausgefüllt werden sollten (dummerweise wurde das gemacht!). Daraufhin kam der Gutachter zum Ergebnis, dass es (sonderbarerweise - Ironie!) kein einheitliches Testergebnis gab ...
Wäre froh für jeden Tipp!
Viele Grüße, Rudinchen
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Die Gutachten der PUV wegen des Unfalls meines Sohnes (Schleudertrauma mit Verletzung des Ligamentum alare) sind eingetroffen. Sie wurden von den beauftragten Gutachtern der PUV gemacht und es können keine Schäden festgestellt werden, die sicher auf den Unfall zurückzuführen sind. Praktisch für die PUV.
Besonders wird wegen der kognitiven Ausfälle, die mein Sohn hat, auf Prof. Poeck hingewiesen, der in seinen Veröffentlichungen wohl meinte, dass ein "Schleudertrauma der HWS nicht zu organisch bedingten kognitiven Störungen führt, da die Hirnstrukturen, die für Aufmerksamkeits- u. Gedächtnisleistungen zuständig sind, nicht über das hintere, sondern das vordere arterielle Stromgebiet versorgt werden".
Ich habe bereits gegoogelt und auch hier im Forum gesucht, aber bis auf "[FONT="]Hülse, Neuhuber, Wollff "Die obere Halswirbelsäule. Pathophysiologie und Klinik" [/FONT]keine Quellen gefunden, die das widerlegen könnten.
Die körperlichen Schäden können wir durch ein inzwischen durchgeführtes Upright-MRT belegen (wird das gerichtlich anerkannt?), aber es ist natürlich fraglich, ob das als Unfallfolge gewertet wird.
Es gibt Untersuchungsergebnisse von Neuropsychologen vor den PUV-Gutachten und ein Reha-Bericht danach, der ganz deutlich die kognitiven Einschränkungen beschreibt.
Reicht das oder gibt es da noch mehr, um dem Gutachten zu widersprechen? Und für eine Gerichtsverhandlung?
Oder braucht man unbedingt noch ein biomechanisches Gutachten? Ich wäre gerne bereit, ein solches anfertigen zu lassen, aber unser Anwalt meint, das sei nicht nötig, da die "Harmlosigkeitsgrenze" gefallen ist.
Auffälllig bei dem Ablauf der Gutachten war auch, dass für das orthopädische Gutachten die Bewegungsabläufe nicht gemessen wurden (in einem anderen Gutachten hat der Gutachter mit Maßband und Winkel alle Bewegungsabläufe ausgemessen - das Gutachten fand fast gleichzeitig statt und es werden Einschränkungen festgestellt, die auf den Unfall zurückgeführt wurden). Der Kopf war lt. Gutachter der PUV ganz einfach "frei beweglich".
Für das psychologische Gutachten des PUV-Gutachters waren aufgrund der Kopfschmerzen zwei Pausen nötig (Tabletteneinnahme eines Schmerzmittels!), dadurch war eine Begutachtung in der vorgesehenen Zeit nicht möglich. Deshalb wurde ein ganzer Stapel Fragebogen in die Mittagspause mitgegeben, wo sie während des Mittagessens ausgefüllt werden sollten (dummerweise wurde das gemacht!). Daraufhin kam der Gutachter zum Ergebnis, dass es (sonderbarerweise - Ironie!) kein einheitliches Testergebnis gab ...
Wäre froh für jeden Tipp!
Viele Grüße, Rudinchen