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instabile HWS - kognitive Störungen erkennen?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,883
Hallo,

ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Die Gutachten der PUV wegen des Unfalls meines Sohnes (Schleudertrauma mit Verletzung des Ligamentum alare) sind eingetroffen. Sie wurden von den beauftragten Gutachtern der PUV gemacht und es können keine Schäden festgestellt werden, die sicher auf den Unfall zurückzuführen sind. Praktisch für die PUV.

Besonders wird wegen der kognitiven Ausfälle, die mein Sohn hat, auf Prof. Poeck hingewiesen, der in seinen Veröffentlichungen wohl meinte, dass ein "Schleudertrauma der HWS nicht zu organisch bedingten kognitiven Störungen führt, da die Hirnstrukturen, die für Aufmerksamkeits- u. Gedächtnisleistungen zuständig sind, nicht über das hintere, sondern das vordere arterielle Stromgebiet versorgt werden".

Ich habe bereits gegoogelt und auch hier im Forum gesucht, aber bis auf "[FONT=&quot]Hülse, Neuhuber, Wollff "Die obere Halswirbelsäule. Pathophysiologie und Klinik" [/FONT]keine Quellen gefunden, die das widerlegen könnten.

Die körperlichen Schäden können wir durch ein inzwischen durchgeführtes Upright-MRT belegen (wird das gerichtlich anerkannt?), aber es ist natürlich fraglich, ob das als Unfallfolge gewertet wird.

Es gibt Untersuchungsergebnisse von Neuropsychologen vor den PUV-Gutachten und ein Reha-Bericht danach, der ganz deutlich die kognitiven Einschränkungen beschreibt.

Reicht das oder gibt es da noch mehr, um dem Gutachten zu widersprechen? Und für eine Gerichtsverhandlung?

Oder braucht man unbedingt noch ein biomechanisches Gutachten? Ich wäre gerne bereit, ein solches anfertigen zu lassen, aber unser Anwalt meint, das sei nicht nötig, da die "Harmlosigkeitsgrenze" gefallen ist.

Auffälllig bei dem Ablauf der Gutachten war auch, dass für das orthopädische Gutachten die Bewegungsabläufe nicht gemessen wurden (in einem anderen Gutachten hat der Gutachter mit Maßband und Winkel alle Bewegungsabläufe ausgemessen - das Gutachten fand fast gleichzeitig statt und es werden Einschränkungen festgestellt, die auf den Unfall zurückgeführt wurden). Der Kopf war lt. Gutachter der PUV ganz einfach "frei beweglich".

Für das psychologische Gutachten des PUV-Gutachters waren aufgrund der Kopfschmerzen zwei Pausen nötig (Tabletteneinnahme eines Schmerzmittels!), dadurch war eine Begutachtung in der vorgesehenen Zeit nicht möglich. Deshalb wurde ein ganzer Stapel Fragebogen in die Mittagspause mitgegeben, wo sie während des Mittagessens ausgefüllt werden sollten (dummerweise wurde das gemacht!). Daraufhin kam der Gutachter zum Ergebnis, dass es (sonderbarerweise - Ironie!) kein einheitliches Testergebnis gab ...

Wäre froh für jeden Tipp!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

ich kämpfe ja mit den gleichen Problemen wie Ihr, von daher kann ich gut nachvollziehen, wie es Euch damit geht. Die PUV wird natürlich alles tun, um Diagnosen zu Unfallverletzungen und Störungen abzubügeln. Das ist bei mir auch der Fall und die meisten hier, kennen diese Masche.

Ich melde mich die Tage nochmal ausführlicher, möchte Dir aber ein paar Links schicken, die ich habe und die interessant sein könnten:

http://www.praxis.ch/pdf/1999/PX_44/Px_1999_88_1793.pdf

http://www.anb-ev.de/Publikationen/2010_neurokognitive_stoerungen_radanov.pdf

http://www.reha-rheinfelden.ch/documents/06_Kontroverse_Krankheit_Schleudertrauma_000.pdf

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=21328

http://www.akad.de/fileadmin/akad.d...ssionspapiere/WHL_Diskussionspapier_Nr_22.pdf

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=21325

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=19400


Das erst einmal ganz kurz.
Alles alles Gute für Euch.
Beste Grüße
sachsblau
 
Der Bewegungsablauf

Hallo Rudinchen,

Dein Anwalt nimmt sich mit seiner Einstellung leider die Möglichkeit von wriksamen Argumenten. Die Harmlosigkeitsgrenze wurde zwar gekippt, das interessiert aber einige Gerichte nicht. Abgesehen davon liegt der Knackpubkt auch nicht so sehr in der kollisionsbedingten Differenzgeschwindigkeit auf den die Harmlosigkeitsgrenze abzielt, sondern ehr auf die Fallbewegung Deines Sohnes mit den entsprechenden Kräfteeinwirkungen.

Gruss der RekoBär:):):)
 
HAllo Rudinchen, Ich bin mit Reko völlig daccord...im Prinzip ist es recht einfach...wo kein Stoß da keine Verletzung. Es ist wichtig die Physik und mechanische Gesetze zu betrachten. Hier ist der technische Sachverständige gefragt. Dann kann man diese mit medizinischen Ergebnissen untermauern. Und so wird ein Schuh daraus. Hier wird von manchen im Forum die Einschaltung eines Anwaltes empfohlen...Meine Empfehlung ist, zu erst die technische Komponente zu klären über einen Sachverständigen. Dann zum Anwalt gehen. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht und mit meinem Wissen aus technischer und medizinischer Sicht Recht bekommen. Dazu gibt es viele Urteile bei denen es genau an dieser Komponente mangelt..sollte ein Anwalt im übrigen Wisssen. Also viel Glück.. Dr. HWS
 
Hallo Rudinchen,


ich kann dir nur das Buch Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule von M. Graf,C. Grill und H.-D Wedig empfehlen.

Leider kann ich es auch nur Stückchen für Stückchen lesen weil ich auch ziemlich heftige Konzentrations und Aufmerksamkeitsprobleme habe, aber da steht sehr viel Interessantes wie zum Beispiel über das "Aufsteigende retikuläre Aufmerksamkeitssystem (ARAS)" drin. Wäre auch für deinen Anwalt gut :)

Das Buch ist leider sehr teuer, aber wirklich gut!

VG Skilly
 
Hallo,

vielen DAnk für eure Antworten. Leider hat unser Anwalt auch nicht Medizin studiert, sondern wenn, dann muss ich die Infos herbeischaffen ...

Der Tipp mit dem ARAS ist gut (ich habe das Buch da, aber noch nicht wirklich gelesen, das wird sich ändern!). Ich habe einfach zu wenig Zeit und - muss ich gestehen - auch zu wenig medizinisches Verständnis, um das alles zu verstehen und ins Gesamtgeschehen einzubinden.

Ich habe jetzt irgendwor gehört, dass die Augensteuerung ebenfalls im Hirnstamm angelegt ist. Das würde auch eine Schädigung des Hirnstamms belegen, da nach dem Unfall sofort ein Nystagmus und monatelange Doppelbilder vorlagen ... Habe hier eine Quelle gefunden, die das belegt:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=81460

Wisst ihr dazu noch was?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo,

Seite 104 in dem o. g. Buch:

Zitat:
Weiter Pathomechanismen umfassen eine direkte Schädigung neuronales Gewebes im Hirnstamm im submikroskopischen Bereich, die zu einer Desintegration der Informationsverarbeitung in der dort liegenden Augenmuskel- Vestibularis- und Trigeminuskernen führen kann (Fitzgerald et al. 1995, rubin et al. 1995)

VG Skilly
 
upright-mrt Gutachten pp

Hallo,

ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Die Gutachten der PUV wegen des Unfalls meines Sohnes (Schleudertrauma mit Verletzung des Ligamentum alare) sind eingetroffen. Sie wurden von den beauftragten Gutachtern der PUV gemacht und es können keine Schäden festgestellt werden, die sicher auf den Unfall zurückzuführen sind. Praktisch für die PUV.

Besonders wird wegen der kognitiven Ausfälle, die mein Sohn hat, auf Prof. Poeck hingewiesen, der in seinen Veröffentlichungen wohl meinte, dass ein "Schleudertrauma der HWS nicht zu organisch bedingten kognitiven Störungen führt, da die Hirnstrukturen, die für Aufmerksamkeits- u. Gedächtnisleistungen zuständig sind, nicht über das hintere, sondern das vordere arterielle Stromgebiet versorgt werden".

Ich habe bereits gegoogelt und auch hier im Forum gesucht, aber bis auf "[FONT=&quot]Hülse, Neuhuber, Wollff "Die obere Halswirbelsäule. Pathophysiologie und Klinik" [/FONT]keine Quellen gefunden, die das widerlegen könnten.

Die körperlichen Schäden können wir durch ein inzwischen durchgeführtes Upright-MRT belegen (wird das gerichtlich anerkannt?), aber es ist natürlich fraglich, ob das als Unfallfolge gewertet wird.

Es gibt Untersuchungsergebnisse von Neuropsychologen vor den PUV-Gutachten und ein Reha-Bericht danach, der ganz deutlich die kognitiven Einschränkungen beschreibt.

Reicht das oder gibt es da noch mehr, um dem Gutachten zu widersprechen? Und für eine Gerichtsverhandlung?

Oder braucht man unbedingt noch ein biomechanisches Gutachten? Ich wäre gerne bereit, ein solches anfertigen zu lassen, aber unser Anwalt meint, das sei nicht nötig, da die "Harmlosigkeitsgrenze" gefallen ist.

Auffälllig bei dem Ablauf der Gutachten war auch, dass für das orthopädische Gutachten die Bewegungsabläufe nicht gemessen wurden (in einem anderen Gutachten hat der Gutachter mit Maßband und Winkel alle Bewegungsabläufe ausgemessen - das Gutachten fand fast gleichzeitig statt und es werden Einschränkungen festgestellt, die auf den Unfall zurückgeführt wurden). Der Kopf war lt. Gutachter der PUV ganz einfach "frei beweglich".

Für das psychologische Gutachten des PUV-Gutachters waren aufgrund der Kopfschmerzen zwei Pausen nötig (Tabletteneinnahme eines Schmerzmittels!), dadurch war eine Begutachtung in der vorgesehenen Zeit nicht möglich. Deshalb wurde ein ganzer Stapel Fragebogen in die Mittagspause mitgegeben, wo sie während des Mittagessens ausgefüllt werden sollten (dummerweise wurde das gemacht!). Daraufhin kam der Gutachter zum Ergebnis, dass es (sonderbarerweise - Ironie!) kein einheitliches Testergebnis gab ...

Wäre froh für jeden Tipp!

Viele Grüße, Rudinchen
Hallo Rusinchen,

ich melde mich zu diesem Eintrag, da dieser sich mit dem von mir erlebten sehr gleicht. Falls Du noch Hinweise in Bezug auf das upright-mrt, sowie das Bio-Mechanische Gutachten benötigst, melde Dich bitte.
VG islassaona
 
Hallo Islassaona,

ich hätte Interesse an Informationen zum Upright und Biomechanischen Gutachten. Diese sollten bitte fundiert sein, da mir beides nicht anerkannt wird.

Danke.

Shammy
 
Hallo Islassaona,

ich hätte Interesse an Informationen zum Upright und Biomechanischen Gutachten. Diese sollten bitte fundiert sein, da mir beides nicht anerkannt wird.

Danke.

Shammy

Hallo,

sofern Du eine Verletzung der HWS hast, wirst Du es schwer haben, eine solche ohne dem Upright-MRT feststellen zu können. Es gibt vier Privatpraxen in Deutschland, such Dir die passende in Deiner Wohnortnähe heraus.Die Freunde von google helfen Dir dabei.:)
Bzgl. des BM-Gutachten ist es so, das sofern dieses vom Gericht beauftragt wird, immer nur ein Institut damit beauftragt wird(lies dazu nur die erstgenannten, wenn Du hier nach dem BM-Gutachten suchst), welches NUR PRO Versicherungen arbeitet, auch wenn es sich um einen Auftrag durch ein Gericht handelt.Mach Dir hierzu Deine eigenen Gedanken...

Ich könnte Tag und Nacht hierüber schreiben... FAIR und NEUTRAL wird NIEMAND behandelt!

Falls meine Ausführungen Deinen Wissensdurst nicht gestillt haben, melde Dich und schreibe was Du genau brauchst:)
 
Nystagmus und Doppelbilder

Hallo Rudinchen,

Nystagmus und Doppelbilder sind Symptome, bei denen Ärzte eigentlich schon hellhörig werden sollten. Auch die Art des Nystagmus kann Auskunft darüber geben, an welcher Stelle eine Schädigung vorliegt.

Zu Deiner Frage nach möglichen Hinweisen auf eine Hirnstammbeteiligung habe ich noch diesen Link gefunden:

Erkrankungen des Hirnstamms

Viele Grüße und alles Gute Euch,

odyssina
 
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