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Im HPV will die Gegenseite das Aktenzeichen vom Sozial Gerichtlichen Verfahren

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Jens69
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Jens69

Erfahrenes Mitglied
Hallo Alle,
im klageverfahren gegen die gegnerische HPV,will diese jetzt das Verfahren aussetzen bis das sozial Gericht entschieden hat,beziehungsweise fordert die Gegenseite Einsicht in die sozial gerichtliche Akte.Ist dies schon jemand so passiert.Es sind doch zwei Grund Unterschiedliche Verfahren Parteien Vortrag vs.Amtsermittlung?
Ich würde ja auch mein Vorerkrankungsregister nicht rausgeben?warum sollte ich der Gegenseite dann hier meine falsche und manipulierte Sozial Akte überlassen um dann die falschesten Schlusse daraus ziehen zu können?Und wie soll angeblich Verletztenrente in Konkurrenz zur Klage,Verdienstausfall,Schadensersatz und Haushaltsführungsschaden stehen.
Bitte um Aufklärung.Lg Jens
 
Hallo Jens,

die versuchen es halt mal ... Könnte ja was rauskommen.

Also: widersprechen dem Ansinnen, du hast es ja schon ausgeführt, welche Argumente zählen. Außerdem würde ich noch auf die DSGVO hinweisen. Im sozialgerichtlichen Verfahren werden u. a. persönliche sensible Daten genannt, die in keinem Zusammenhang mit dem Klageverfahren der HPV stehen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Jens,
Einsicht in die sozialgerichtliche Verfahrensakte könnte die Gegenseite m.E. nur dadurch erhalten, dass sie die „ Beiziehung“ der Akte durch das Gericht beantragt. Dies ist wohl durchaus gängige Praxis. Bei mir wollte die private UV ebenfalls den Bescheid der BG einsehen und hat im Anschluss voll geleistet. Gruß Rehaschreck
 
Hallo rehaschreck
,ich glaube die beiziehung geht nicht so ist eins der Parteivortrag und das andere ist amtsermittlung .Daher ist es falsch der Gegenseite dies zur Verfügung zu stellen,zumal wenn es richterliche angeordnet wird,ist es parteilich vom Richter,da er ja Beweismittel wie Vorerkrankungsverzeichniss laut olg nicht vorlegen muss.Lg
 
Hallo Jens,

dies sind zwei unterschiedliche Gerichtsverfahren. Eines nach dem SGB und das nächste nach ZPO.

Die haben unterschiedliche Maßstäbe!

Ich würde mich weigern der Gegenseite erstmal alles vom SG-Verfahren zur Verfügung zu stellen!

Das Verfahren nach ZPO würde ich weiter laufen lassen, solle die HPV mal begründen, warum sie Dein Verfahren bis zur Entscheidung des SG-Verfahrens aussetzen will!

Gerichtsstände sind auch unterschiedlich!

Was wollen die? Natürlich hofft die HPV darauf, dass Du eine Niederlage am SG bekommst und dann hängen die sich "freundlich" in der Argumentation dran.

Dann kann ich nur sagen: "Gute Nacht".

Holzauge sei wachsam!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Jens,
Einsicht in die sozialgerichtliche Verfahrensakte könnte die Gegenseite m.E. nur dadurch erhalten, dass sie die „ Beiziehung“ der Akte durch das Gericht beantragt. Dies ist wohl durchaus gängige Praxis. Bei mir wollte die private UV ebenfalls den Bescheid der BG einsehen und hat im Anschluss voll geleistet. Gruß Rehaschreck

Genau so ist, die Beziehung der Akte kann von der Gegenseite bei Gericht beantragt werden. Man kann dem widersprechen, denn es ist davon auszugehen, dass die Gegenseite versucht, auf diesem Weg an für dich nachteilige. Infos zu kommen - ein Schuss ins Blaue sozusagen. Über diesen Antrag entscheidet dann das Gericht. Deshalb solltest du widersprechen. Ein weiteres Argument:

Es könnte sich auch um einen sog. Ausforschungsantrag handeln:

"Der Ausforschungsbeweis ist im deutschen Zivilprozess in der Regel unzulässig. Es gilt der Verhandlungsgrundsatz (im Gegensatz zum Amtsermittlungsgrundsatz, der zum Beispiel im Strafprozess gilt), womit es Aufgabe der Parteien ist, den Tatsachenstoff in den Rechtsstreit einzuführen („vorzutragen“ – siehe auch Parteivortrag)."

Das bedeutet, dass mit diesem Argument einer Beziehung der Prozessunterlagen aus dem anderen Verfahren nicht zu folgen ist.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Liebe Kasandra,
vielen Dank für deine Ausführungen!
So wie du schreibst was mein Gefühl.
Die Gegenseitige hat behauptet das sich die Verfahren überschneiden bei Schmerzensgeld,Verdienstausfall (bei Verletztenrente und Erwerbsminderungsrente) und ich mich bereichern würde und angeblich auch Überschneidungen beim Haushaltsführungsschaden.
Dabei will ich meine verletzten Rente vom sozial Gericht und bin davon ausgegangen das es nicht auf die EMR angerechnet wird?
LG Jens
 
Hallo Jens,

Die Gegenseitige hat behauptet das sich die Verfahren überschneiden bei Schmerzensgeld,

Schmerzensgeld bekommst Du von der BG nicht! Sprich, dies ist ein Zivilanspruch - Zivilverfahren gegen die HPV!!!
Aus dieser Nummer bist Du schon mal raus und musst keine Entbindung Deines BG-Verfahrens gegen die BG (Sozialgesetz) geben!


Dies ist auch ein Thema für die HPV! = Zivilprozess!


Ist ebenfalls der HPV im Zivilprozess zuzuordnen!

angeblich auch Überschneidungen beim Haushaltsführungsschaden.
Zu Überschneidungen kann es nicht kommen, da die Verletztenrente nichts mit der DRV-Erwerbsminderungsrente zu tun hat! Die DRV-EMR leistet keinen Haushaltsführungsschaden!

Dabei will ich meine verletzten Rente vom sozial Gericht und bin davon ausgegangen das es nicht auf die EMR angerechnet wird?

D. h. in der Auflösung und Terminologie für Dich:

1. Verletztenrente vom Sozial Gericht = MdE von der BG!

2. EMR = Erwerbsminderungsrente der DRV = Kostenträger DRV!

Beide arbeiten im Sozialgesetz - sind aber unabhängig zu betrachten nach den Sozialgesetzbüchern!

Die HPV will sich raus halten und keine Leistungen übernehmen und versuchen alles über die Sozialkostenträger abzuwickeln.

Aber nein, Haushaltsführungsschaden gehört im Zivilprozess für Dich gesondert zu betrachten und auch Schmerzensgeld, entgangene Lohnerhöhungen oder Entgeltänderungen durch berufliche Karriere usw.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Liebe Kasandra,
danke.
Es zeigt sich immer wieder wie die Gegner arbeiten und der eigene Anwalt war so verunsichert,dass er der Freigabe des Aktenzeichen zugestimmt hat.
Nun muss genau so detailliert widersprochen werden.
Auch der Richter hatte der Freigabe des Aktenzeichen vom SG zugestimmt.
Man könnte ja schließlich auch Kosten sparen wenn man die Gutachten nutzt war sein Argument.
Daher vielen Dank für eure Antworten!
Lg Jens
 
Hallo Jens,

diese Info hättest du auch mal eher geben können .... Ob das Gericht jetzt noch Mal zurückrudert?!

Viele Grüße

Rudinchen
 
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