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HWS-Schleudertrauma - mit Vorschaden!

Herzblut

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen ..... ich bin froh, dieses Forum hier gefunden zu haben:)

Im Juli 09 hatte ich einen Verkehrsunfall - die Gegnerin hat ihr Rotlicht missachtet und ist bei "Rot" über ihre Ampel gefahren und hat mich auf der Kreuzung in voller Fahrt in meine Fahrerseite gerammt!

Der Unfall ist NICHT streitig und wurde auch z.Tl. (inkl. Neufahrzeug nach Totalschaden) geregelt!

Aber nur zum Teil ....... anscheinende Problematik: Beim festgestellten HWS-Schleudertraume kommt hinzu, dass ich vor 15 Jahren einen schweren Motorradunfall hatte und mir dadurch bereits Vorschäden entstanden sind!

Ich hatte aber nach diesem Motorradunfall NIE WIEDER (nachweislich!) Beschwerden mit der HWS ...... bis zu diesem Autounfall:mad:

Kann mir hier vielleicht Jemand sagen, wie dann die Regulierung aussehen könnte?
Vielleicht hat hier ja auch Jemand ein Ähnliches Problem

Und wieso hält mein Anwalt teilweise Geld ein, welches die gegnerische Versicherung als "Vorschuss" gezahlt hat?


Es wäre toll, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte:):)

Grüßle .... Herzblut
 
hallo, herzblut

gib mal in der suchleiste "vorschaden" an.
da wist du fündig.

was anwälte angeht, kann ich ganze lieder singen.
meiner hat auch einfach das geld aus der puv einbehalten, trotz rs-versicherung.

mfg
pussi
 
Hallo Herzblut,

HWS und Vorschäden:

Versicherer wenden in diesem Fall häufig ein, dass die noch vorhandenen Beschwerden nur der Vorschädigung zuzuschreiben sind und keine Entschädigungsverpflichtung oder aber eine solche in nur geringerem Umfang besteht.

Info:

KG, Urteil vom 02.09.2002 - Aktenzeichen 12 U 10719/99
(Vorinstanz: LG Berlin Urteil 15.11.1999 24 O 130/98 )

1. Wer einen gesundheitlich vorgeschädigten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er einen Gesunden geschädigt; der Zurechnungszusammenhang zwischen Handlung und Verletzung ist auch dann zu bejahen, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken von Vorschäden und Unfallverletzung beruht.

2. Nur wenn sich feststellen lässt, dass der degenerative Vorschaden vergleichbare Beeinträchtigungen bewirkt hätte, ist zu prüfen, ob ein prozentualer Abschlag oder eine zeitliche Begrenzung des Ausgleichs von Verdienstausfall geboten ist.

3. Zur Feststellung des Zurechnungszusammenhangs zwischen unfallbedingter HWS-Verletzung und angeblich - somatisch oder psychosomatisch - verletzungsbedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf 20 Wochenstunden bei degenerativem Vorschaden im Bereich der Wirbelsäule.

schau mal unter:

http://vrpmuse2006.makrolog.de/rami...ype=e&url=x&urlquery= &anzeigeformat=Leitsatz

und geh unten auf Volltext.


http://books.google.de/books?id=4ri...0CAwQ6AEwAQ#v=onepage&q=12 U 10719/99&f=false


http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/as2000643.htm


http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2001/27_U_41_01urteil20011002.html


Es gibt so oder so Urteile....

Grüße

Siegfried21
 
@ Siegried21 ...... hab ganz schön lange gebraucht, um diese Urteile zu lesen ...
Danke Dir, sie sind sehr aufschlussreich! Also, wenn ich das dann dort richtig verstanden habe, müßten meine Beschwerden bei einem HWS-Trauma I. Grades (ich weiß überhaupt nicht den Grad!) nach 4 Monaten ausgeheilt sein!

Supi .... hab ich ja noch ca. 2 Wochen Zeit *hahaha*

ach ja, meine heutigen Beschwerden bzgl. der HWS: WAHNSINNIGE SCHMERZEN

* kann nicht mehr auf Rücken liegen, ohne den Kopf rechts und links abzustützen! Und dann dennoch nicht lange!
*auf dem Bauch kann ich auch nicht liegen, denn dann muss ich ja zwangsläufig entweder nach links oder rechts legen .... und dann hab ich das Gleiche Problem, wie auf dem Rücken!
*selbst das "einfache Aufrechthalten" des Kopfes ist schmerzhaft

Und kurioserweise liegt das "Problem" am Kopfansatz! Und da hab ich keine Vorschäden. Die fangen erst bei 3/4 bis 6/7 an

@Pussi ...... jetzt guck ich mal unter der "Suchfunktion" nach .... Danke!

Grüßle ..... Herzblut
 
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