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HWS/LWS Schmerzen nach Auffahrunfall, Schuld hatte der andere

rudiritt

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Feb. 2023
Beiträge
11
Hallo,
wie muss ich mich jetzt verhalten? Donnerstag fuhr mir jemand auf meinen parkenden Wagen auf ( Schuldfrage eindeutig, Polizei nahm alles auf). Ich war auch beim Gutachter was meinen Wagen betrifft wird alles geregelt, er meinte aber das mit Schmerzensgeld würde schwierig werden. Da ich aber im Halsbereich seit Donnerstag nachmittag Schmerzen verspüre möchte ich auch Schmerzensgeld haben, beim Unfallprotokoll der Polizei hab ich die Beschwerden nicht erwähnt, ich hatte wohl wg. der ganzen Aufregung die nicht wahrgenommen. Es wäre schön wenn jemand hier mitliest, dem ähnliches passiert ist und der mir Tips geben kann.
 
Hallo Rudi,
willkommen hier. In der Tat, dieses Forum hier ist voll von Leuten mit Schmerzen in der HWS, insofern ist davon auszugehen, dass Dich die Experten hier an die Hand nehmen. Zunächst solltest Du Dich aber dringend in medizinische Behandlung begeben um Art und Umfang der Verletzung feststellen und eine adäquate Behandlung einleiten zu lassen. Sollten gesundheitliche Schäden entstanden sein wäre der Unfallverursacher, bzw. Dessen Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet. In diesem Falle solltest Du Dich anwaltlich vertreten lassen. Auch für diese Kosten käme die Gegenseite auf. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rudi,

Seh zu, dass deine Beschwerden bei einem Arzt dokumentiert und behandelt werden. Hausarzt, Überweisung zum Orthopäden, wenn es dich sehr schmerzt, als Notfall zum Unfallarzt.

Versuche, einen Arzt zu finden, der sich mit Schleudertrauma/Halswirbelsäule auskennt.

Viele Grüße

Rudinchen
 
@rudiritt ,

unabhängig von der Frage des Schmerzensgeldes solltest Du bei anhaltenden Schmerzen tatsächlich, wie @Rudinchen bereits geschrieben hat, zu einem Arzt gehen, der sich mit so etwas auskennt.

Ich gehe davon aus, dass Du das bisher nicht getan hast, was für die Durchsetzung von Schmerzensgeld leider nachteilig ist. Hier gibt es die sogenannte 48 Stundenregel. Das heißt im Klartext, dass solche gesundheitlichen Einschränkungen innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall von einem Arzt dokumentiert werden sollten. Alles, was nach den 48 Stunden erfasst wird, wird kategorisch von der entsprechenden Versicherung bestritten und das leider meistens mit Erfolg.

Herzliche Grüße vom RekoBär :cool:
 
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