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Hospiz

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas BK 4104
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

BK 4104

Neues Mitglied
Hallo,

MdE 100 % annerkant.
Wenn man ins Hospitz kommt, gibt es da einen Eigenanteil zu zahlen oder übernimmt es die BG?

Gruss
 
hallo BK 4104

hab hier was für dich unter folgendem Ling gefunden
http://www.koordinierungsstelle-hospiz.de/index.php?id=86

Hospiz- und Palliativversorgung zu Hause

Die Kosten für palliativmedizinische Versorgung durch die Hausärztin/den Hausarzt, niedergelassene Schmerztherapeut/inn/en oder Palliativmediziner/innen übernimmt die Krankenkasse.

Die Kosten für die häusliche palliative Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse. Stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) zusätzlich Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung fest, kommen Leistungen der Pflegekassen hinzu.

Die Kosten für die ärztlich verordnete Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung übernimmt die Krankenkasse, mindestens für 7 Tage, nach Beantragung jedoch für die Länge des erforderlichen Zeitraumes.

Beratung und ehrenamtliche Begleitung durch ambulante Hospizdienste bzw. Kinderhospizdienste sind kostenlos für die betroffenen Menschen und Familien. Das gilt auch für die Unterstützungsangebote der Beratungsstellen in diesem Bereich.



Hospiz- und Palliativversorgung in einer Einrichtung

Die Kosten für den Aufenthalt auf einer Palliativstation im Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse.

Die stationäre Hospizversorgung wird zum größten Teil über Leistungen der Kranken- und Pflegekassen finanziert. Einen festgelegten Prozentsatz der Gesamtkosten muss das Hospiz aus Spendenmitteln selbst aufbringen. Für die Gäste eines Hospizes entstehen seit 01.09.2009 keine Kosten mehr. Für die stationäre Versorgung im Kinderhospiz gilt dies ebenso.

Gruß Teddy
 
Schönen Guten Abend!

wenn die 100% auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, bzw. das Krankheitsbild mit dem Beruf zu tun hat, werden die Kosten vollständig von der BG als Kostenträger ausgeglichen.
Um was geht es genau wenn ich fragen darf, Berufskrankheit, chronische Krankheit o.ä.?
Seit dem 01. August 2009 übernehmen nach Beschluss des Deutschen Bundestages die Krankenkassen die gesamten 90% des Pflegesatzes stationärer Hospize
Eine weitere Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Erkrankung:
*progressiv (fortschreitend) verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
* eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist


L.G. Jan
 
Hallo,

es handelt sich um BK 4104 Lungenkrebs (Asbesthose) Metastasen Bauchspeicheldrüse Milz Niere etc im Endstadium.

MfG
 
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