Schönen Guten Abend!
wenn die 100% auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, bzw. das Krankheitsbild mit dem Beruf zu tun hat, werden die Kosten vollständig von der BG als Kostenträger ausgeglichen.
Um was geht es genau wenn ich fragen darf, Berufskrankheit, chronische Krankheit o.ä.?
Seit dem 01. August 2009 übernehmen nach Beschluss des Deutschen Bundestages die Krankenkassen die gesamten 90% des Pflegesatzes stationärer Hospize
Eine weitere Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Erkrankung:
*progressiv (fortschreitend) verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
* eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist
L.G. Jan