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Haushaltsführungsschaden

Crusader24a

Neues Mitglied
Hallo

Ich mache mir grad Gedanken wie man einen Haushaltsführungsschaden nachweist.

Mein Anwalt meint es währe ein sehr komplexes Thema und ob man da überhaupt was bekommt ist zumindest fraglich.

Ich möchte das Geld ja nicht für mich, sondern für mein Herzblatt, die mich in der ganzen Zeit so gut unterstützt hat.

Ist das wirklich so kompliziert?

Liebe grüße
 
Haushaltführungschaden

Haushaltführungsschaden
Haushaltsführungsschaden

Hallo ja da hat dein Anwalt recht ,
es ist richtige Arbeit ,
und nicht nur FLACHE Kommentare --A R B E I T




Fakten

Der Haushaltsführungsschaden ist in der Regulierungspraxis die am häufigsten vergessene oder aber unzureichend bezifferte Einzelposition. Gerade im Falle der Kapitalisierung ist er oftmals höher als der Schmerzensgeldanspruch. Es wird um jeden 100-Euro-Schein beim Schmerzensgeld gekämpft. Beim kapitalisierten Haushaltsführungsschaden werden aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit Tausende von Euro in einem einzigen Schadensfall verschenkt.

Das ist deshalb besonders ärgerlich, weil für den Geschädigten andere Familienmitglieder, Freunde oder Verwandte einspringen, damit der Haushalt in irgendeiner Form versorgt wird. So manches vorübergehende Hilfsangebot bekommt dadurch Dauercharakter. Im Grunde kann man dann vom dauerhaften Provisorium sprechen, bei dem die nächsten Angehörigen eines Unfallopfers dann mittelbar Geschädigte sind.

Die von Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden erbrachten - unentgeltlichen - Haushaltsleistungen müssen entschädigt werden!

Für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Rechtlich geht es dabei darum, dass der Haushaltsführungsschaden nach § 287 ZPO geschätzt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass irgendwelche Fantasiezahlen zum Maßstab gemacht werden dürfen. Nach der Rechtsprechung ist es erforderlich, dass der Geschädigte umfängliche Ausführungen dazu tätigt, wie er den Haushalt vor dem Unfall versorgt hat, das heißt also ganz konkret, wie viel Zeit er zum Beispiel für das Einkaufen, für das Kochen, für das Waschen der Wäsche etc. verwendet hat. Dem gegenüber ist exakt zu ermitteln, zu welchen Haushaltstätigkeiten der Geschädigte nicht mehr in der Lage ist und welcher Zeiteinsatz darauf entfällt. Dieser Zeitfaktor wird dann in Geld ausgeglichen, in dem ein Stundenverrechnungssatz für jede Stunde an Hausarbeit zugrunde gelegt wird, die nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Geschädigte ist deshalb aufgefordert, Angaben über Größe und Ausstattung seines Haushalts sowie die Anzahl der Haushaltsangehörigen zu machen.

Unterstützend kann als Hilfsmittel für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens auf Tabellenwerke zurück gegriffen werden. Das gängigste Tabellenwerk stellt hier das Buch von Schulz-Borck/Pardey, Der Haushaltsführungsschaden in der derzeit 7. Auflage dar. Wichtig ist allerdings, dass die darin enthaltenen Zahlen nicht eins zu eins in der Regulierung übernommen werden dürfen. Es handelt sich dabei nicht um eine Anspruchsgrundlage. Dieses Tabellenwerk kann die Schätzung des Haushaltsführungsschadens unterstützen und hat eine Korrektivfunktion für eine möglicherweise unzutreffend ermittelte Schätzung der individuellen Haushaltsdaten. Es dient also der Plausibilitätskontrolle. Wichtig ist, dass es bei der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens keine mathematische Wahrheit im Sinne eines einzigen richtigen gefundenen, rechnerischen Ergebnisses gibt. Allerdings muss der Geschädigte so umfangreich wie möglich die individuellen Gegebenheiten seins Haushalts darlegen, um so den Schaden zu ermitteln. Beim komplexen Haushalten ist es deshalb erforderlich, dass wie Sie zu Hause besuchen, damit wir die Berechnung des Schadensersatzbetrages optimieren können anhand der vorgefundenen Besonderheiten. Wir halten überhaupt nichts davon, mit der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens einen Arzt oder selbst ernannten Gutachter zu beauftragen. Wenn das erforderlich ist, so dürfen nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen werden. Woher soll der Arzt die Kompetenz haben, eine Aussage zum Haushaltsführungsschaden zu machen, wenn er zu Hause bestenfalls selbst den Müll runter trägt und das Kind morgens zum Kindergarten mitnimmt?

Fernerhin sollte der Rechtsanwalt mit der Rechtsprechung zum Haushaltsführungsschaden bestens vertraut sein, damit ihm vom Versicherer dann nicht Stundenverrechnungssätze für die ermittelten Zeitansätze präsentiert werden, die nichts weiter als "Putzfrauenlöhne" sind und das Entgeltgefüge für Schwarzarbeit widerspiegeln. Bei der Regulierung des Haushaltsführungsschadens sollten Stundenverrechnungssätze Anwendung finden, die sich im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst finden. Hierzu existiert ebenfalls ein spezielles Tabellenwerk von Schulz-Borck/Günther.

Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist ein komplexes Thema, da sich der Schaden verringert, je weiter der gesundheitliche Genesungsprozess voran schreitet. Auch dieses ist bei der Schadensregulierung zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde berechnen wir den Haushaltsführungsschaden nach Zeitfenstern, die sich an der gesundheitlichen Entwicklung eines Geschädigten orientieren. Jeweils an die einzelnen Zeitfenster des Genesungsprozesses ist eine abgestufte haushaltsspezifische MdE anzubinden. Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht gleichbedeutend ist mit der sozialversicherungsrechtlichen MdE. Gerne versuchen Versicherer hier mit einer - inzwischen in der Rechtsprechung längst überholten - Faustformel zu agieren: Sie halbieren die sozialversicherungsrechtliche MdE und wenden das Ergebnis dann rechnerisch als haushaltsspezifische MdE an. Das benachteiligt den Geschädigten in aller Regel ganz erheblich.

Damit gibt es also zahlreiche Stellschrauben bei der Regulierung eines Haushaltsführungsschadens, die man nicht nur kennen muss, sondern die der Anwalt aktiv in der Regulierung bedienen können muss.

Weitere Fallstricke ergeben sich bei der Regulierung eines dauerhaften Zukunftsschadens. Versicherer sind oftmals geneigt, den Haushaltsführungsschaden gegen Zahlung eines Pauschalbetrages abzufinden. Dieses Pauschalangebot bleibt oftmals hinter einem ordnungsgemäß gerechneten und kapitalisierten Anspruch deutlich zurück. Ein häufiger Fehler bei der Kapitalisierung des Haushaltsführungsschadens liegt in der Anwendung einer zu kurzen Laufzeit. Regelmäßig versuchen Versicherer, den Haushaltsführungsschaden auf den Eintritt in die Altersrente zu reduzieren. Das ist jedoch in aller Regel schon deshalb falsch, weil die meisten Menschen mit Eintritt in die Altersrente trotzdem ihren Haushalt selbstständig weiter führen. Damit kann also ein Haushaltsführungsschaden nicht begrenzt werden auf den Eintritt in das Rentenalter. Es hat sich in der Regulierung eine Altersgrenze bis zum 75. Lebensjahr eingeschlichen. Doch auch diese findet keinen ernsthaften Rückhalt in der Rechtsprechung. Im Einzelfall kann der Haushaltsführungsschaden immer noch deutlich über das 75. Lebensjahr hinaus reichen, so dass der Anwalt in der Regulierung darauf achten muss, dass er bei einem kapitalisierten Anspruch einen Zukunftsschadensvorbehalt ab dem 75. Lebensjahr vereinbart.

Immer wieder übersehen wird die Tatsache, dass auch Kinder, Schüler, Auszubildende und sogar Studenten, die im elterlichen Haushalt leben, im Verletzungsfall einen Haushaltsführungsschaden haben können. Auch hier werden jährlich -zig Tausend Euro aus Unkenntnis der Rechtsanwaltschaft verschenkt.

Damit zeigt sich, dass die Regulierung eines Haushaltsführungsschadens dem darauf spezialisierten Rechtsanwalt vorbehalten bleiben sollte, wenn der Geschädigte nicht das Risiko eingehen will, zu geringe Beträge für diese einzelne Schadensersatzposition zu erhalten.

Hallo ,
habe es herauskopiert unter Rechtsanwälte Schah Sedi und Schah Sedi
KLICK dich dort rein und Lese und LESE --> ebenso GOOGLE dich durch bzw benutze die Suchfunktion OBEN + + + + +

Tschau

Tscharlie

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/show...#ixzz2pSiMkfqi

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=240819#post240819#ixzz3ABBLYUhb
 
Dankeschön für die Antwort
Uff
Da kommt ja was auf mich zu:D

PS:
Es war kein "FLACHER" Kommentar sondern lediglich eine Frage an die Gemeinschaft. :rolleyes:
Nichtsdestotrotz danke :o
 
Hallo ,
ich selber habe mit mehreren Anwälten zu tun ,
aktuell wieder mit einem ,,,,

der FLACHE Kommentar war auf die Redeweise DER ANWÄLTE BEZOGEN

NICHT AUF DEINEN

WENN ER AUF DEINEN BEZOGEN GEWESEN WÄRE ;

HÄTTE ICH NICHT GEANTWORTET warum AUCH

Alles klar ----

Tschau

Tscharlie
 
Hallo
von Auxilator und Wolle eingestellt

Humorhaber
Lieblingssätze, die Anwälte von Mandanten hören

Von Bernhard Schmeilzl (31.07.2014)
Ein Kommentar. Jetzt kommentieren!
Mit der Zeit entwickelt man als Rechtsanwalt ein gewisses Gespür dafür, in welche Richtung sich Mandate entwickeln können. Ein besonders hohes Potential, später im Innenverhältnis “interessant” zu werden, haben Mandate, die mit folgenden Sätzen beginnen (alle tatsächlich mindestens einmal selbst gehört, viele mehrfach):
1) Ich war mit der Sache schon bei ein paar anderen Anwälten, aber die waren alle unfähig. Sie sind meine letzte Hoffnung! 2) Sie haben mit dem Fall auch gar nicht viel Arbeit. Ich erstelle die Schriftsätze selber, Sie müssen die nur auf Anwaltsbriefbogen einreichen. 3) Vorschuss kann ich keinen zahlen, aber ich biete Ihnen ein Erfolgshonorar von … Prozent der erfolgreich eingeklagten Forderung an. 4) Ich habe schon bei Gericht angerufen und denen erklärt, warum die Klage der Gegenseite eine Frechheit ist. 5) Der Wisch hier [gemeint ist ein VB oder VU] ist mir vor einer Weile zugestellt worden. Wann genau weiß ich nicht mehr. 6) Und der beliebteste Klassiker von allen (am Telefon): “Ich hätte da nur eine ganz kurze Frage. Die können Sie mir sicher ganz einfach beantworten…” Und weil’s grad zum Thema passt, erinnern wir bei der Gelegenheit an unsere Sammlung von Anwaltswitzen und Lawyer Jokes.



WOLLE53
Zitat:
1. Oh…. klar Ihren Fall habe ich schon öfters gehabt, in einem ½ Jahr habe ich das für Sie geregelt.
2. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wir haben jahrelange Erfahrung,
3. Eine Berufung macht keinen Sinn, Erfolgsaussichten gleich null, ( Ein 2. AW hat diese Berufung gewonnen)
4. Ich hatte kein Mandat in Ihrer 2. Angelegenheit und war auch diesbezüglich für Sie nicht tätig. (Hier hatte dieser AW schon
mehrere Briefe geschrieben.)
5. Nein Gelder sind in Ihrer Angelegenheit nicht bei uns auf dem Konto eingegangen, ( Hier hatte der Gläubiger seine Schuld
schon längst beglichen).
6. Na klar mit Liegenschaften kennen wir uns bestens aus, da gehören wir hier in NRW zur allerbesten Adresse.


Na ja wie es so schön heißt; Leben und Leben lassen.

VG
Wolle53

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=254462#post254462#ixzz3ACRL9ObY
 
Zuletzt bearbeitet:
Da steht alles drin:
http://www.amazon.de/Der-Haushaltsf...r=8-3-spell&keywords=haushaltsfühtungsschaden

Der Verlag ist zwar einer Pro-Versicherungswirtschaft aber dennoch ist das ein (oder das) Standardwerk.

Habs selbst besorgt und es hilft doch bei der Einordnung. Allerdings haben Anwälte oftmals eigene Tabellen, die viel einfacher gestrickt sind. Wenn man sich aber mit diesem Buch vorbereitet, denkt man wenigstens an das meiste.

Ob man das für hilfreich hält, insbesondere weil es Juristerei ohne Ende ist, muss jeder selbst beurteilen.

Grüße
oohpss
 
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