Hallo ulla500,
das hängt davon ab inwiefern der Hund bzw. das Gassi gehen notwendig war, um den Haushalt als Wirtschaftsgemeinschaft aufrecht zu erhalten.
Wenn es ein Drogensuchhund oder ein Blindenhund oder ein Wachhund its, dann ist das spazieren gehen ja keine Freizeitbeschäftigung.
Wenn der Hund aber keine andere Funktion im Haushalt hat, als Hund, dann wird es problematisch daraus einen Haushaltsführungsschaden abzuleiten.
Allerdings haben wir ja auch einen anderen Threat in dem das Thema diskutiert wird und dort kommen aus soziologische Gesichtspunkte zum tragen. Somit könnte es ein Haushaltsführungsschaden sein, wenn der Hund einem pflegebedürftigen Angehörigen/Bekannten gehört, und diese Leistung für diesen Dritten erbracht wurde.
Aber: Der Wegfall reiner Freizeitbeschäftigung gilt nicht als Haushaltsführungsschaden. Die weggefallenen Fähigkeit/Tätigkeit muss schon etwas mit dem Hasuhalt uns seiner Führung zu tun gehabt haben.
Grüße
oohpss