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Haushaltsführungsschaden nach Unfall

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas gabili
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

gabili

Neues Mitglied
Hallo liebe Teilnehmer des Forums,
nach meinem Unfall 2008 bin ich körperlich und seelisch stark eingeschränkt.
Durch den Angriff eines Kampfhundes wurden mir schwere Verletzungen am Arm zugefügt. Ich bin zu 50 GdB schwerbeschädigt und beziehe EU-Rente.
Viele Dinge meines täglichen Lebens bereiten mir große Schwierigkeiten oder sind für mich nicht mehr machbar.
Einen Anwalt, welcher meine Interessen vertritt, möchte ich nun beauftragen einen Haushaltsführungsschaden bei der gegnerischen Versicherung des Hundehalters geltent zu machen. wer kennt sich mit dieser Problematik aus und hat ähnliche Erfahrung gemacht.

Danke für eure Hilfe,
liebe Grüße Gabili
 
Haushaltführungsschaden

Hey,

also ich weiß dazu nicht so viel kann dir was aus eigener Erfahrung schreiben.

Wenn du eine Pflegestufe hast (was du erst prüfen lassen musst wenn nicht, denn Pflegekasse vor Haushaltführungsschaden, bzw. wird das Pflegegeld angerechnet) bekommst du als Haushaltsführungsschaden nur den fehlenden Betrag. Bei den Problemen die du anreißt, obwohl du ja nichts genaues schreibst, denke ich dass man die Pflegekasse einschalten kann... Eingestuft wird da nach Tabellen. Ich habe einen unnutzbaren Arm nach Hundebiss und der wird als amputiert gewertet, dazu habe ich den und den Haushalt in der und der Größe und dann leben in meinem Haushalt noch die und die, die ich versorgen muss. Das alles wird einsortiert und daraus ergibt sich eine Summe x.

Wenn du einen guten Anwalt hast, fordert er das sicher von selbst ein... wiso hat er dich nicht beraten?
LG Pfiffigunde
 
hallo Pfiffigunde, danke für die Nachricht ... Eine Pflegestufe habe ich nicht. Ich bin alleinstehend und muß meinen Haushalt allein bewältigen, was in vielen Bereichen nur mit Hilfe bewältigt werden kann. Zum Beispiel: Fensterputzen, größere Arbeiten im Haushalt, Einkäufe, auch muß ich seit dem Unfall regelmäßig zur Maniküre und Pediküre, ich habe sonst alles allein erledigen können ... aber nun entstehen mir dadurch Kosten welche ich geltend machen möchte, aber wie ... ?
 
Hallo, das habe ich doch schon geschrieben, dein Anwalt muss alles auflisten. Ich denke aber das Maniküre und Pediküre nicht zum Haushaltsschaden gehören. Du brauchst in jedem Fall für alles Quittungen, so einfach schwarz jemanden bezahlen das bringt dir dann nichts.
Ich kann mir vorstellen, wenn du die Folgen so aufgeführt hast, dass du kaum was alleine machen kannst, man auf jeden Fall verlangen wird, dass du dich auf den Weg zur Pflegekasse machst.
Es gibt dafür einen Begriff der mir nicht einfällt auf den die Versicherung sich berufen kann.

Ich verstehe nicht warum du immer nach dem Wie fragst, weiß das dein Anwalt denn nicht Oder willst du Tips um möglichst viel herauszuschlagen? Das finde ich ein bischen seltsam, kannst du dich etwas konkreter ausdrücken?
Danke
LG Pfiffigunde
 
hallo Pffifigunde,

kann gabili verstehen, denn es gibt bestimmt meiner Meinung nach auch Anwälte die nicht aufklären und somit auch nicht evtl. von alleine nicht abrechen - Grund dafür?
Bei Anwaltswechsel kann man auch noch was draufzahlen, so wie ich hier verstanden habe

Gruss
 
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