Endgültige Entscheidungen über Hartz-IV-Reform
Nach gut zweimonatigen Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform sollen heute Bundestag und Bundesrat endgültig entscheiden. Nach letzten Beratungen von Regierung und Opposition gilt auch in der Länderkammer eine Mehrheit als sicher. Die Grünen waren zuvor aus den Verhandlungen ausgestiegen.
Die Reform sieht eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um insgesamt acht Euro bis Anfang kommenden Jahres, ein Bildungspaket für bedürftige Kinder und Mindestlöhne in der Zeitarbeit und anderen Branchen vor.
Die Einigung sieht vor, dass das Arbeitslosengeld II für derzeit etwa 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher rückwirkend ab Jahresanfang 2011 um 5 auf 364 Euro im Monat steigt.
In einem zweiten Schritt zum Jahresanfang 2012 gibt es 3 weitere Euro mehr. Der Regelsatz liegt dann bei 367 Euro im Monat plus Unterkunftskosten. Die Steigerung Anfang 2012 gibt es zusätzlich zu der dann ohnehin anstehenden, regulären jährlichen Anpassung aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. Das Gesetz sieht zur Anpassung einen neuen Misch-Index vor: Danach orientieren sich die Regelsätze künftig zu 30 Prozent an der Preis- und zu 70 Prozent an der Lohnentwicklung. Dies bedeutet, dass die Hartz-IV-Sätze künftig stärker zulegen könnten als die Renten.
Bildungs- und Teilhabepaket:
Wichtige Neuerung der Hartz-IV-Reform ist das Bildungs- und Teilhabepaket. Für rund 2,5 Millionen Kinder von Geringverdienern, die Hartz IV, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, gibt es neue Leistungen in einem Gesamtwert von mehr als 1,2 Milliarden Euro jährlich. Allein 120 Millionen Euro machen Zuschüsse für warme Mittagessen aus, die Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug in Schulen und Kitas bekommen sollen. Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug, aber auch von Wohngeldempfängern erhalten zudem Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen. Diese werden subventioniert mit einem Betrag von 10 Euro im Monat. Insgesamt 244 Millionen Euro sollen dafür fließen, hieß es aus Verhandlerkreisen der SPD-Länder. Die Förderung wird über die Kommunen laufen, die entsprechend dem Anteil der Kinder im Hartz-IV-Bezug und den vorhandenen Angeboten ein "kalkulatorisches Budget bekommen sollen", hieß es bei den Verhandlern der SPD.
Zur Finanzierung des Paketes stockt der Bund seinen Anteil an den Miet- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher - die sogenannten Kosten der Unterkunft - um 1,2 Milliarden Euro auf. Darin enthalten sind auch Verwaltungskosten und Ausgaben für Warmwasser. Für drei Jahre befristet bis 2013 gibt der Bund nochmals 400 Millionen Euro: Diese Summe können die Kommunen für den Ausbau der Jugendsozialarbeit nutzen oder für Essen in Kinderhorten.
Mindestlöhne:
Für drei weitere Branchen und rund 1,2 Millionen Beschäftigte soll es ab dem 1. Mai 2011 Mindestlöhne geben. Das betrifft die Leiharbeit, die Weiterbildungsbranche und das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Der Mindestlohn für Zeitarbeiter wird bei 7,59 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten pro Stunde liegen. Darauf hatten sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Tarifverträgen bereits geeinigt. Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe soll der Mindestlohn - gestaffelt nach Regionen - ab Mai 2011 bei mindestens 6,53 Euro liegen. Er soll in zwei weiteren Stufen steigen und im März 2013 schließlich 7,50 Euro brutto die Stunde betragen. Ein Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche wird voraussichtlich bei 10,53 Euro (Ost) und 12,28 Euro (West) liegen. Zur Frage, ab wann Leiharbeiter gleich bezahlt werden sollen wie die Stammbelegschaften, gab es keine Einigung in den Verhandlungen.
Grundsicherung im Alter:
Die "Sozialhilfe für Alte" wird in den kommenden Jahren künftig von der Bundesregierung übernommen. Bisher zahlen dies zum größten Teil die Städte und Gemeinden. Der Bund nimmt ihnen ab 2012 in drei Schritten die Kosten der Grundsicherung im Alter ab, bis sie ab 2014 vollständig beim Bund liegt. Derzeit wenden die Kommunen dafür rund 3,5 Milliarden Euro auf.
Um die neue Last der Grundsicherung für Alte zu schultern, will der Bund rund 4 Milliarden Euro an Zuschüssen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) kürzen. Die Behörde bekommt vom Bund bisher jährlich Einnahmen aus 1 Prozentpunkt der Mehrwertsteuer, dies sind rund 8 Milliarden Euro im Jahr. Schrittweise ansteigend soll es künftig für die Bundesagentur nur noch die Hälfte davon geben. Damit drohen in der BA neue Milliardendefizite. Eine Sprecherin der Bundesagentur bestätigte die behördeninterne Rechnung, nach der sich durch diese Kürzung bis zum Jahre 2014 ein Schuldenberg von 9,6 Milliarden Euro auftürmen könnte.
Quelle:TAZ, freie Presse,dpa
Gruss Jan
Nach gut zweimonatigen Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform sollen heute Bundestag und Bundesrat endgültig entscheiden. Nach letzten Beratungen von Regierung und Opposition gilt auch in der Länderkammer eine Mehrheit als sicher. Die Grünen waren zuvor aus den Verhandlungen ausgestiegen.
Die Reform sieht eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um insgesamt acht Euro bis Anfang kommenden Jahres, ein Bildungspaket für bedürftige Kinder und Mindestlöhne in der Zeitarbeit und anderen Branchen vor.
Die Einigung sieht vor, dass das Arbeitslosengeld II für derzeit etwa 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher rückwirkend ab Jahresanfang 2011 um 5 auf 364 Euro im Monat steigt.
In einem zweiten Schritt zum Jahresanfang 2012 gibt es 3 weitere Euro mehr. Der Regelsatz liegt dann bei 367 Euro im Monat plus Unterkunftskosten. Die Steigerung Anfang 2012 gibt es zusätzlich zu der dann ohnehin anstehenden, regulären jährlichen Anpassung aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. Das Gesetz sieht zur Anpassung einen neuen Misch-Index vor: Danach orientieren sich die Regelsätze künftig zu 30 Prozent an der Preis- und zu 70 Prozent an der Lohnentwicklung. Dies bedeutet, dass die Hartz-IV-Sätze künftig stärker zulegen könnten als die Renten.
Bildungs- und Teilhabepaket:
Wichtige Neuerung der Hartz-IV-Reform ist das Bildungs- und Teilhabepaket. Für rund 2,5 Millionen Kinder von Geringverdienern, die Hartz IV, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, gibt es neue Leistungen in einem Gesamtwert von mehr als 1,2 Milliarden Euro jährlich. Allein 120 Millionen Euro machen Zuschüsse für warme Mittagessen aus, die Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug in Schulen und Kitas bekommen sollen. Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug, aber auch von Wohngeldempfängern erhalten zudem Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen. Diese werden subventioniert mit einem Betrag von 10 Euro im Monat. Insgesamt 244 Millionen Euro sollen dafür fließen, hieß es aus Verhandlerkreisen der SPD-Länder. Die Förderung wird über die Kommunen laufen, die entsprechend dem Anteil der Kinder im Hartz-IV-Bezug und den vorhandenen Angeboten ein "kalkulatorisches Budget bekommen sollen", hieß es bei den Verhandlern der SPD.
Zur Finanzierung des Paketes stockt der Bund seinen Anteil an den Miet- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher - die sogenannten Kosten der Unterkunft - um 1,2 Milliarden Euro auf. Darin enthalten sind auch Verwaltungskosten und Ausgaben für Warmwasser. Für drei Jahre befristet bis 2013 gibt der Bund nochmals 400 Millionen Euro: Diese Summe können die Kommunen für den Ausbau der Jugendsozialarbeit nutzen oder für Essen in Kinderhorten.
Mindestlöhne:
Für drei weitere Branchen und rund 1,2 Millionen Beschäftigte soll es ab dem 1. Mai 2011 Mindestlöhne geben. Das betrifft die Leiharbeit, die Weiterbildungsbranche und das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Der Mindestlohn für Zeitarbeiter wird bei 7,59 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten pro Stunde liegen. Darauf hatten sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Tarifverträgen bereits geeinigt. Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe soll der Mindestlohn - gestaffelt nach Regionen - ab Mai 2011 bei mindestens 6,53 Euro liegen. Er soll in zwei weiteren Stufen steigen und im März 2013 schließlich 7,50 Euro brutto die Stunde betragen. Ein Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche wird voraussichtlich bei 10,53 Euro (Ost) und 12,28 Euro (West) liegen. Zur Frage, ab wann Leiharbeiter gleich bezahlt werden sollen wie die Stammbelegschaften, gab es keine Einigung in den Verhandlungen.
Grundsicherung im Alter:
Die "Sozialhilfe für Alte" wird in den kommenden Jahren künftig von der Bundesregierung übernommen. Bisher zahlen dies zum größten Teil die Städte und Gemeinden. Der Bund nimmt ihnen ab 2012 in drei Schritten die Kosten der Grundsicherung im Alter ab, bis sie ab 2014 vollständig beim Bund liegt. Derzeit wenden die Kommunen dafür rund 3,5 Milliarden Euro auf.
Um die neue Last der Grundsicherung für Alte zu schultern, will der Bund rund 4 Milliarden Euro an Zuschüssen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) kürzen. Die Behörde bekommt vom Bund bisher jährlich Einnahmen aus 1 Prozentpunkt der Mehrwertsteuer, dies sind rund 8 Milliarden Euro im Jahr. Schrittweise ansteigend soll es künftig für die Bundesagentur nur noch die Hälfte davon geben. Damit drohen in der BA neue Milliardendefizite. Eine Sprecherin der Bundesagentur bestätigte die behördeninterne Rechnung, nach der sich durch diese Kürzung bis zum Jahre 2014 ein Schuldenberg von 9,6 Milliarden Euro auftürmen könnte.
Quelle:TAZ, freie Presse,dpa
Gruss Jan