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Gutachtenaustausch

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Sunny85
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Sunny85

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

darf die Haftpflichversicherung des Unfallverursachers nach anderen Gutachten fragen, bzw. anfordern und Rentenbescheide?

Vielleicht kann Isländer mir einen Tip geben, ob man Versicherungen Gutachten von anderen Versicherung übergeben muss.

Vielen Dank

Sunny
 
Hallo

Das würde mich auch interessieren.Bei mir geht es um die Gutachten der Bg die das Versorgungsamt zur Beurteilung nach den OEG haben möchte da die die Zeit zahlen würden die die BG nicht zahlt wenn ich dort die 25 % habe über die BG bekam ich 20% bewilligt für 2 Jahre und beim Versorgungsamt beim GdB 30% .
Die vom OEG müssen ja warten was die BG übernimmt und zahlen dann nur die andere Zeit und das vom Unfalltag an da ich innerhalb 4 Wochen den Antrag stellte.


LG SONJA
 
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