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Gutachten Priv. Unfallversicherung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas mystic-v
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

mystic-v

Erfahrenes Mitglied
Guten Morgen ich bin neu hier und habe ein paar Fragen,

ich hatte 2013 einen Unfall auf der Autobahn war anfangs von der BG behandelt worden nur dann hat es nach einem schönen Gutachten nichts mehr mit dem Unfall zu tun.

Wurde dann an die Krankenkasse abgeschoben und der Amtsarzt stellte fest ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben.

Die Umschulung wird durch die Agentur für Arbeit finanziert.

So nun zur eigentlichen Frage.
Ich habe demnächst ein Gutachten für meine Unfallversicherung wegen Feststellung der Invalidität.

Jetzt ist allerdings das Problem mit der BG da es ja angeblich nicht unfallabhängig ist. Welche Unterlagen soll ich zum Gutachter mitnehmen und wie reagiere ich auf die Fragen bezüglich BG und Unfall.

Soll ich auch das Gutachten vom Amtsarzt mitnehmen denn da steht 1 zu 1 drin was genau fehlt. Nur dann wird er fragen warum Amtsarzt wenn doch Wegeunfall.

Hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen.
Grüße aus NRW
 
Hallo Weimann,

die BG hat doch sicher eine Begründung abgegeben warum Sie nicht zuständig ist! Hast du eine solche Begründung angefordert?

Fremdverschulden?

Selbstverschulden?

Ich hatte bei meinen Begutachtungen alles an Material dabei!

MfG


GSXR
 
Hallo Gsxr1983,

ja angeblich wären die Folgen ausgeheilt, was Blödsinn ist, hier sind wir momentan im Widerspruchsverfahren.

Nein es hat ein anderer Schuld der mich übersehen hat.

Gruß weimann
 
Hallo Weimann,

1. die PUV hat eigene Ermittlungen anzustellen
2. spielt es für das Verfahren bei der PUV überhaupt keine Rolle, was die BG meint
3. nehme alles an Unterlagen mit, was mit medizinischen Erhebungen zu tun hat (Befundberichte, MRT, Röntgen u.s.w.), was für Dich negativ ausgelegt werden könnte oder im Streit mit der BG ist lass zu Hause denn der Gutachter sollte im Normalfall die Kausalität zwischen Ursache (Unfall) und Körperschaden (Invalidität) klären.

PS.: meine Frau hat ähnliches Spiel mit der BG, plötzlich alles keine Unfallfolgen mehr....
 
Hallo Rajo1967,

Vielen Dank für deine Antwort.

Also auch das Gutachten vom Amtsarzt? Einerseits das beste Schreiben für mich andererseits gleich ein Zeichen dass es nicht mehr über die BG läuft.

Tut mir echt leid zu lesen dass dasselbe Spiel so viele mitmachen müssen....

Danke euch
Gruß weimann
 
Hallo Weimann,

natürlich auch das vom Amtsarzt. Wenn das den eindeutigen Bezug zum Unfall hat ist das doch mehr als gut.

Es spielt keine Rolle, was die BG meint (ist ein Sozialrechtliches Verfahren) - der Amtsarzt stützt sein Gutachten ja auch auf medizinische Befunde und den Ablauf.
Damit hälst Du dem Gutachter aber vor Augen, das es schon ein amtliches Gutachten gibt auf das Du Dich im Streeitfall berufen kannst ;)

Alles was die BG meint behaupten zu müssen, das müssen die auch beweisen. Solange Du im Widerspruchsverfahren oder im Gerichtsverfahren bist, solang haben die Dinge keinen rechtsgültigen Charakter.
So etwas nennt man "rechtsvernichtende Einreden" und mit der Beweislastverteilung sieht das fast genauso aus, wie bei der PUV.

Du mußt beweisen:
1. den versicherten Unfall (wurde ja schon anerkannt) und den ersten Gesundheitsschaden
2. die überwiegende Wahrscheinlichkeit das der Unfall auch die weiteren Folgen verursacht hat (Kausalität)
3. den bleibenden Gesundheitsschaden (Inavliditätsbescheinigung)

1. und 3. sind meistens nicht das große Problem, das Problem ist 2. und da bedienen sich die Versicherungen gerne der "versicherungsfreundlich gestimmten Gutachter" die dann plötzlich keinen Zusammenhang mehr erkennen können (weil z.B. bei dieser Art der Verletzung nach so und soviel Wochen ausgeheilt ist und der Rest dann garnicht mehr vom Unfall sein kann........)
 
Moin,

bei mir steht nun auch das Gutachten der PUV an. Allerdings legt die BG allen Unterlagen die sie mir schicken ein Schreiben bei, dass ich die Unterlagen nicht rausgeben darf.

Zitat:
Unter Hinweis auf das Urheberrechtsgesetz muss ich Sie darauf hinweisen, dass diese Berichte nur für den Zweck, für den sie erstellt worden sind, d. h. zur Durchsetzung evtl. Ansprüche gegen uns, verwendet werden dürfen.
Jegliche anderweitige Verwendung (auch von Auszügen) sowie die Weitergabe an Dritte ist nur gestattet, wenn sich die Berichtersteller/ Ärzte vorher schriftlich damit einverstanden
erklärt haben.

Das würde ja heißen, dass ich nun alle Ärzte abklappern muss...richtig?

LG
Phyllo
 
Hallo Pyllo,

ich weiß das es wieder einen Entrüstungssturm auslösen wird und einige das Gegenteil behaupten werden, allerdings ist das m.M. nach mit dem "Urheberrecht" im Rahmen medizinischer Erhebungen im Rahmen der Behandlungen und Begutachtungen totaler Blödsinn.
Denn das sind "keine besonders Schützenswerte wissenschaftliche Werke" sondern einfach medizinische Erhebungen mit Auswertungen der Gegebenheiten im Vergleich zu bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Lese Dir mal die Urheberrechtsbestimmungen durch und ich habe dazu noch nichts gefunden, wo eine Klage der BG oder des Arztes erfolg hatte.
Denn spätestens bei Gericht müssen die Hosen runter und andere Gerichte (z.B. Zivilgerichte) haben die Möglichkeit genau diese Unterlagen ebenfalls beizuziehen.

Du kannst natürlich sämtliche Unterlagen nochmals bei den Ärzten anfordern und die Zeit und Kosten übernehmen, wenn Dir alles andere zu unsicher ist.
 
Hallo Rajo,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe gestern mal das Telefon in die Hand genommen und die Ärzte angerufen. Das Ergebnis war für mich eindeutig. Durch die Bank weg kam die Antwort das man so etwas noch nie gemacht hätte. "Das sind doch ihre Unterlagen, damit können sie machen was sie wollen", war auch eine der häufigsten Antworten.
Also sehe ich dem Kram mal entspannt entgegen, außerdem finde ich es irrsinnig mich wieder Röntgen zu lassen obwohl Bilder vorliegen die keine 3 Wochen alt sind.

Liebe Grüße
Phyllo
 
Hey,

so sehe ich das auch.

Da hat ein Mitarbeiter einer BG wohl eine Arbeitsanweisung bekommen.
Stelle Dir nur mal den Blödsinn vor. Du bist an das D-Arztverfahren gesetzlich gebunden und müßtest, wenn das tatsächlich so stimmen würde was die BG macht, sämtliche Untersuchungen nochmals bei einem normalen Arzt durchführen lassen nur um die Ansprüche gegen Deine PUV oder andere Träger wie DRV begründen zu können.
 
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