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Gutachten Priv.Unfallversicherung

hallo Creek,

wie wird so etwas jetzt laufen...

Vers.gutachter schreibt 0%, da ja alles unfallunabhängig war :D...ich besorge ein Gutachten mit bspw. 2/10 Armwert...wie geht's dann weiter

gibt´s dann ein Gerichtsgutachten? z.B. mit 1/10 ...

welches gilt dann?

kommt es automatisch zum Gerichtsverfahren durch Gerichtsgutachten, oder gibt es auch Fälle wo man sich vorher einigt, außergerichtlich?

vielleicht kannst du mir sagen wie es in der Praxis läuft

Beste Grüße
danischumi
 
Spielchen

Hallo Danischumi,

das von Dir geschilderte ist das übliche Vorgeplenkel. Wenn Du selbst bei Gericht keine Klage einreichst, wird es nicht zum Gerichtsverfahren kommen.

Versicherungen haben es sich offensichtlich auf die Fahnen geschrieben, alles abzuwehren. Hier wird auch auf Kosten der Geschädigten immer wieder gepokert.

Ich gehe mal davon aus, dass Du einen Anwalt hast und der sollte der Versicherung eine klare Ansage machen. So, wie sich die Versicherung verhält, wirst Du aber an einer Klage vor Gericht nicht vorbeikommen.

Innerhalb des Gerichtsverfahrens kann es immer noch zu einem Vergleich kommen.

Herzliche Grüße aus dem sonnigen Urlaub vom RekoBär:)
 
Degenerative Vorschäden - Gerichtsurteile

Hallo Danischumi,

es gibt mehrere Gerichtsurteile bzgl. von degenerativen Vorschäden, wo z.B. das OLG Celle festgestellt hat, dass eine überwiegende Mitursächlichkeit degenerativer Vorschäden an der Unfallkausalität nichts zu ändern vermag, da der
Kausalzusammenhang selbst dann nicht entfällt,
wenn unfallfremde Ursachen wie degenerative Vorschäden überwiegend zu der Gesundheitsschädigung beigetragen haben.

Das OLG Celle bezog sich insoweit auf ein Urteil des OLG Hamm in VersR 2002, 180.

Das OLG Celle führte auch aus, dass in einem solchen Fall eine Kürzung des Anspruchs des Versicherungsnehmers nach § 8 AUB 94 nicht in Betracht kommt. § 8 AUB 94 finde auf einen alterstypischen normalen Verschleißzustand keine Anwendung, da es sich hierbei um
keine Krankheit oder Gebrechen handelt.

Maßgebend für den regelwidrigen Körperzustand sei der altersbedingte Normalzustand,
nicht dagegen ein abstrakter Idealzustand.

Auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer versteht unter
"Krankheiten und Gebrechen"
nicht Beeinträchtigungen seines körperlichen Zustands, die dem durchschnittlichen Gesundheitszustand einer Person gleichen Alters und Geschlecht entsprechen.
Somit lege weder eine Krankheit noch ein Gebrechen im Falle altersbedingt normaler Verschleiß- und Schwächezustände vor,
so auch nicht bei der altersbedingten Degeneration des Rotatorenmanschettenapparates (LG Essen, Zfs 1992,238).

Ich wünsche Dir viel Glück im Kampf um Deine Rechte.

@Rekobär
Einen schönen, erholsamen Urlaub wünsche ich Dir!

LG
Eva
 
SO läuft´s!

Hallo Danischumi,

schön dass du dich wieder meldest!

Vorab: ohne einen geigneten FACHanwalt hilft dir auch ein Privat-GA ziemlich wenig... leider!

Also: der erste Schritt ist die Suche nach einem RA, der sich in dieser Materie (Versicherungsrecht und medizinische GA) auskennt.
Der sagt dir dann auch, ob und wann der richtige Zeitpunkt ist, um ein GA deinerseits in Auftrag zu geben.
Hast du inzwischen einen RA?

Erfahrungsgemäß wird der RA zunächst einmal (meist mit deiner Hilfe... denn niemand kennt deine "Geschichte" und deine "Beschwerden" besser als du) das GA von Thomann analysieren und die Rechtslage checken.
Dann wird er die Vers. anschreiben.
Und erst dann, wenn die Vers. "uneinsichtig" ist (wovon du ausgehen solltest), dann erst wird er Klage einreichen und dann erst geht es vor Gericht.
Eine Klage muss begründet werden und spätestens da brauchst du nach meiner Erfahrung das Privat-GA, das mit ziemlicher Sicherheit neutral und objektiv sein wird und somit dann deine tatsächliche unfallbedingte Invalidität bestätigt. Mit diesem GA wäre dann erst die Grundlage für eine Klage geschaffen, außer es gibt andere geignete Beweismittel.

I. d. R. wird das Gericht sich nicht "auf eine Seite schlagen" weil es ja keine medizinische Sachkunde hat. Somit wird das Gericht dann wohl seinerseits ein GA in Auftrag geben, welches dann als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung dienen sollte.
Die GAen von Thomann und von dir zählen dann nicht mehr so stark wie das GA vom Gericht.

Deswegen sind drei Dinge äußerst wichtig:
01
Die Analyse des GA von Thomann.
02
Die Auswahl eines geigneten RA.
03
Die Auswahl eines geigneten GA.

Aus dieser persönlichen Erfahrung heraus habe ich dir meine Hilfe dabei auch gerne angeboten... selbstverständlich bleibt es dir freigestellt diese anzunehmen oder auch nicht! ;)

Bedenke: eine falsche Entscheidung in diesen drei Punkten, insbesondere in den letzten zwei, kann verheerende Folgen haben! :eek:

Denke an meine erste Antwort, die ich dir gegeben habe (Beitrag 66 in diesem thread). Damals hast du mir auch nicht geglaubt und musstest (leider zu spät) feststellen, dass ich weiß wovon ich rede - entscheide jetzt erneut, für wie wahr du meine Ausführungen und für wie wichtig du meine Hilfsangebote halten willst. ;)

Ich hoffe ich konnte in kurzen Sätzen deine Fragen verständlich beantworten...

VG
greek
 
Hallo creek,

Du schreibst, dass das Gutachten meines Operateurs reichlichbwenig Sinn macht und ichbsoll mir einen Gutachter besorgen, der mich nicht kennt!
Aber wie soll man beweisen, dass man jemanden nicht kennt? Das glaubt einem, insbesondere die Versicherer,doch keiner, oder?


Vielleicht kannst du mir das kurz erklären, Vlt. Anhand eines Beispiels aus der Praxis


Besten dank im voraus


Vg
Danischumi
 
Hallo Danischumi,

01
da es dir selbst wohl noch nicht aufgefallen ist: ich heiße greek und nicht creek ;)

02
gerne beantworte ich dir deine Frage gerne, auch wenn das ohne nähere Kenntnis nur sehr schwer ist:
NATÜRLICH verfasst du einen GA-Auftrag mit entsprechend nötigen Fragen, die der GA beantworten soll - welche das genau in deinem Fall sind kann ich dir leider nicht beantworten, da ich deinen Fall nicht kenne...
Tipp: i. d. R. kannst du die Fragen, die die Vers. in ihrem GA-Auftrag an das IVM formuliert hat übernehmen.
Dann fügst du noch eine zusätzliche Frage ein, die in etwa so lautet:
"Hat vor diesem Gutachtenauftrag eine Vorbefassung Ihrerseits stattgefunden, d. h.
besteht oder bestand zu irgend einem Zeitpunkt ein Arzt-Patienten-Verhältnis oder
haben Sie Herrn / Frau XY zu irgendeinem Zeitpunkt, vor diesem Gutachtenauftrag, untersucht, beraten oder behandelt?
Sind oder waren Sie zu irgendeinem Zeitpunkt der Behandler von Herrn / Frau XYoder
ist diese(r) Ihnen aus irgendeinem Anlass heraus, privat oder beruflich, bekannt?"
Somit dürftest du hinreichend bewiesen haben, dass du den von dir ausgesuchten GA nicht kennst....
Grundsärtzlich: wenn du dich fragst wie du etwas beweisen sollst, dann frag doch einfach einen Zeugen, der dir das bestätigt. In diesem Fall liegt "der Zeuge" ja sogar auf der Hand... ;)

03
Erlaube mir dich noch einmal darauf hinzuweisen, dass du GEFAHR läufst falsch an die Sache heranzugehen... leider kann ich das nur befürchten.
Den ersten großen Fehler machst du damit, dass du mir Fragen stellst, die ich ohne nähere Kenntnis der Voraussetzungen nur sehr schwer richtig beantworten kann... ich muss vieles "erraten" und hoffen dass ich richtig geraten habe...
Sorry wenn ich das jetzt etwas direkt ausdrücke, aber "Frage in den Raum Schmeißen" und richtige Antwort kommt prompt zurück... das kann ins Auge gehen... so funktioniert das nicht!
DU musst die Gesamtheit der Situation erfassen und die richtigen Schritte unternehmen.

Ich versuche es dir anhand eines Beispiels zu erklären:
Du wurdest wiederholt und von verschiedenen Usern auf die enorme Wichtigkeit , auf die entscheidende Schlüsselrolle eines geeigneten RA angesprochen.... darauf reagiert hast du bis heute nicht.
Hast du keinen RA bist du verloren. Hast du einen ungeeigneten RA auch. Hast du einen geeigneten RA, aber ein ungeeignetes GA sieht es schlecht aus. Hast du einen geeigneten RA und ein geeignetes GA, aber das GA vom ivm nicht richtig analysiert wird es ebenfalls schwierig...

Im Moment erinnerst du mich an einen Mann, der zum ersten Mal versucht ein Hemd zu bügeln und sich abwechselnd Ratschläge einholt, wie er den rechten Ärmel bügeln soll, wie er den Kragen bügeln soll, wie er die Knopfleiste bügeln soll, wie er den linken Ärmel bügeln soll usw....
Du erzählst nicht, was für ein Hemd du hast, was fü ein Material, was für ein Bügeleisen usw.
Selbst wenn wir die Details erraten und dir alles (mehr oder weniger zufällig) richtig erklären, du aber jedes Mal beim Bügeln des einen Ärmels, den anderen wieder "knuddelig" machst, wirst du NIEMALS zum gewünschten und richtigen Gesamtergebnis kommen...
Hoffe du verstehst was ich meine!
Halte dich nicht an den einzelnen Details auf und verbeiß dich nicht an Ihnen! Dabei läufst du Gefahr an anderer Stelle alles wieder kaputt zu machen, weil du das Gesamtbild aus dem Auge verlierst...

Ich hoffe sehr dass meine Befürchtungen unnötig sind und dass bei dir alles richtig läuft!

Viel Glück!
VG
greek
 
Hallo Greek mit g :)

Vielen dank für deine ausführungen!


Da du ja so viel Erfahrung hast und dich so gut auskennst hätte ich jetzt
Nochmal ne Anfrage an dich:
Wie du weißt habe ich vom ivm 0 %, da schaden degenerativ , bekommen. Nehmen wir an der Operateur, welcher auch zugelassener und erfahrener Gutachter ist, schreibt gutachten mit 15%. Wie wird es dann weitergehen? Hast du da Erfahrungen ?


Vielen dank im voraus
Ds
 
Hallo Ds,

leider ist meine Kristallkugel zerbrochen, sodass ich nicht mehr hellsehen kann :D

Ansonsten solltest du dir vlt. noch einmal meinen Beitrag hier vom 17.01.2014 22:48 durchlesen.

Was ziemlich sicher nicht passieren wird ist, dass die Vers. einlenkt und dir die Leistungen auf Grund des von dir eingereichten GA erbringen wird.

Wahrscheinlicher ist, dass die dir ein geradezu lächerliches Angebot machen um dich abzuspeisen und dich "loszuwerden"...


Noch wahrscheilnlicher ist, dass die auf ihrem Standpunkt bleiben, dass du 0 bekommst - nicht umsonst haben die gerade das institut für versicherungsmedizin, Herrn Prof. Klaus-DIeter Thomann mit ihrem GA beauftragt.... das haben die natürlich gemacht, weil so sicher sein konnten, dass das Ergebnis dieses Gutachtens sein würde, dass du nix bekommst! :eek:

Dennoch brauchst du das Privat - GA um klagen zu können.

Damit wären wir schon wieder bei dem was ich dir schon mehrmals geschrieben habe:
Also: der erste Schritt ist die Suche nach einem RA, der sich in dieser Materie (Versicherungsrecht und medizinische GA) auskennt.

VG
greek
 
Kennt jemand einen erfolgreichen Anwalt der auch nachweislich Erfolge erzielt hat ... Es gibt doch bestimmt solche und solche...Wien allen Berufen
 
Dani, Dani, Dani, Dani....

deine Frage ist leider total.... sinnfrei!:D

Die Erfolgsquote hängt doch auch davon ab, was für Fälle das im Detail sind!

Man wird es kaum glauben, aber RAe nehmen durchaus auch Mandate an, die wenig Aussicht auf Erfolg haben - sie leben ja schließlich davon! ;)

Bedenke: nicht selten verliert der Kläger durchaus zu Recht!

Und ob ein RA überhaupt mal "Erfolge erzielt" hat, das sagt auch gar nix aus, denn auch ein blindes Huhn trifft mal ein Korn!

Im Übrigen gilt tatsächlich die alte Weisheit: vor Gericht und auf hoher See ist mann allein in Gottes Hand, denn Recht haben und Recht bekommen ist tatsächlich zweierlei! :(

VG
greek

PS: der RA, den ich empfohlen habe hat natürlich auch Erfolge gegen Versicherungen erkämpft!
 
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