Hallo Carolabr,
auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Ich habe auch keine OSG Prothese, aber ich denke, dass Dir Erfahrungen von anderen mit Prothese auch nur bedingt bis gar nicht weiterhelfen können, da bei Sprunggelenksverletzungen und nachfolgenden Arthrosen kein Fall mit dem anderen zu Vergleichen ist.
Ich habe ebenfalls eine Weber C Fraktur mit nachfolgender posttraumatischen Arthrose. Bei mir hat die Versicherung das erste mal nach 2 Jahren reguliert und ich habe dann von mir aus eine Begutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist verlangt, mit dem Ergebnis dass die Versicherung nochmal nachzahlen musste.
Aber nun zurück zu Dir.
Hast Du das erste Gutachten in Kopie vorliegen? Den 30 bis 20 % muss eine Feststellung gemäß Fuss - oder Beinwert zu grunde liegen. Das wird in Bruchzahlen angegeben.
Es kommt auch darauf an, welche AGBs Deinem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. Lies Deinen Versicherungsvertrag auf jeden Fall sorgfältig durch.
Wie lange ist Dein Unfall her? Steht bei dir die 3 Jahresfrist kurz bevor?
Wäre gut wenn Du hier noch die Infos Fuss- oder Beinwert und Dein Unfalljahr schreiben könntest.
Normalerweise regulieren Versicherungen "am untersten Limit" sodass man kaum zu befürchten hat, dass man Geld zurück zahlen muss.
Nun liegt bei Dir der Fall ja so, dass Du wegen deiner schweren Arthrose recht schnell die Entscheidung für einen Gelenkersatz getroffen hast.
Ein Gelenkersatz soll ja dazu führen, dass sich ein Gesundheitszustand verbessert.
Inwieweit das aber wirklich auf Dich zutrifft, kann nur ärztlicherseits geklärt und festgestellt werden.
An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall mal bei Deinem behandelnden Arzt nachfragen, wie er die Situation und die verbliebende Invalidität einschätzt.
Vor allem vor dem Hintergrund wie die ständigen Kapselentzündungen zu bewerten sind. Sollte nämlich innerhalb der 3 Jahresfrist eine Versteifung des Sprunggelenks notwendig werden, wäre das eine deutliche Verschlechterung zum jetztigen Zustand.
Generell wäre es auch ratsam, dass Du Dich von einen Fachanwalt für Versicherungs- und Medizinrecht beraten lässt.
Lass Dich auf jeden Fall nicht im Vorfeld bange machen.
Alles Gute und lieben Gruß
magenta