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Gutachten nach OSG-Prothese

Carolabr

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen, nach einer Weber C Fraktur hatte sich eine schwere posttraumatische Arthrose entwickelt. Der Gutachter der privaten UV gab mir 30%. Die Versicherung zählte für 20% und will nach noch einem Jahr ein weiteres Gutachten ausführen lassen, da sich die frage stellte eine OSG-Prothese einzubauen. Bei Besserung fordert sie Geld zurück. Jetzt habe ich eine Prothese und kann einigermaßen laufen habe aber immer noch Schmerzen und ständig eine Kapselentzündung und immer wiederkehrende trochanterbursitis bursitis. Hat jemand von Euch Erfahrungen wie sie das mit einer Prothese einschätzen.? Sie fordern jetzt ein neues Gutachten. Kann es sein das ich weniger % bekomme und ich was zurückzahlen muss ? Wenn die Prothese sich lockert oder so, so werde ich doch garantiert immer wieder Beschweren haben, und wohl nie schmerzfrei leben können. Bin mal gespannt ob es einigen von Euch auch so geht. Liebe Grüße .
 
Hallo Carolabr

zuerst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Ich bin da jetzt keine Fachfrau, aber ich denke schon dass deine private UV sich Geld zurückholen könnte! Aber so wie du die Sache beschreibst geht es dir doch gar nicht besser, sondern eher noch schlechter, oder irre ich mich da?
Außerdem hast du Anspruch darauf, dich bis zum Ablauf des dritten Unfallljahres begutachten zu lassen.

Bin auch seit über 19 Jahren Sprunggelenksgeschädigt und hatte auch eine Weber C Fraktur.
Und wegen meiner Schmerzen hatte ich immer wieder angetragen bekommen mein Gelenk versteifen zu lassen, konnte mich aber nie dazu durchringen.
Vor 2-3 Jahren wollte mich ein Arzt zu der gleichen Op wie du überreden, aber wenn ich das so lese, bin ich froh mich vorerst dagegen entschieden zu haben.
Vor allem stellt sich mir die Frage wie lange hält das etwa und wie oft kann man es austauschen? Diese Fragen konnte mir der Arzt nicht mal annähernd beantworten.
Darf ich mal fragen wie alt du bist? Ich bin jetzt 50 und fühle mich noch zu jung dafür. Denn was kommt danach?


Wünsche dir einen schmerzfreien Tag
 
Hallo mafiosa,
also ich bin 48 Jahre jung. Ich konnte vorher so gut wie nicht mehr gehen, nur an Unterarm-Gehstützen. Jetzt hat sich mein Gangbild wesentlich verbessert , habe aber immer wiederkehrende Schmerzen und mein Gelenk ist immer geschwollen. Die Streckung nach oben geht gut aber nach unten ist nicht ausreichend. Durch mein wohl verkehrtes Gangbild welches ich nicht merke habe ich ständig eine wiederkehrende Schleimbeutelentzündung im Hüftgelenk die mit cortison behandelt wird. Wenn das Gelenk nicht hält stehe ich wieder vor einem großen Problem da ich selbständig bin.
Durch mein langes Aussetzen habe ich nartürlich mein Geld in meinen Betrieb gesteckt und es wäre übel wenn ich was zurückzahlen müsste. Das Gelenk ist ja kein gesunder Fuß. Ich bin den ganzen Tag auf den Beinen und lebe ständig mit der Angst das die Schmerzen sich verschlimmern und das Teil wieder raus muss. Dir weiterhin erfolg. P.S.
habe gehört das manche mit ner OSG-Prothese sogar wieder Sport betreiben, wie beneidenswert. LG
 
Hallo Carolabr,
auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Ich habe auch keine OSG Prothese, aber ich denke, dass Dir Erfahrungen von anderen mit Prothese auch nur bedingt bis gar nicht weiterhelfen können, da bei Sprunggelenksverletzungen und nachfolgenden Arthrosen kein Fall mit dem anderen zu Vergleichen ist.

Ich habe ebenfalls eine Weber C Fraktur mit nachfolgender posttraumatischen Arthrose. Bei mir hat die Versicherung das erste mal nach 2 Jahren reguliert und ich habe dann von mir aus eine Begutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist verlangt, mit dem Ergebnis dass die Versicherung nochmal nachzahlen musste.

Aber nun zurück zu Dir.
Hast Du das erste Gutachten in Kopie vorliegen? Den 30 bis 20 % muss eine Feststellung gemäß Fuss - oder Beinwert zu grunde liegen. Das wird in Bruchzahlen angegeben.

Es kommt auch darauf an, welche AGBs Deinem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. Lies Deinen Versicherungsvertrag auf jeden Fall sorgfältig durch.

Wie lange ist Dein Unfall her? Steht bei dir die 3 Jahresfrist kurz bevor?

Wäre gut wenn Du hier noch die Infos Fuss- oder Beinwert und Dein Unfalljahr schreiben könntest.

Normalerweise regulieren Versicherungen "am untersten Limit" sodass man kaum zu befürchten hat, dass man Geld zurück zahlen muss.

Nun liegt bei Dir der Fall ja so, dass Du wegen deiner schweren Arthrose recht schnell die Entscheidung für einen Gelenkersatz getroffen hast.
Ein Gelenkersatz soll ja dazu führen, dass sich ein Gesundheitszustand verbessert.
Inwieweit das aber wirklich auf Dich zutrifft, kann nur ärztlicherseits geklärt und festgestellt werden.

An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall mal bei Deinem behandelnden Arzt nachfragen, wie er die Situation und die verbliebende Invalidität einschätzt.

Vor allem vor dem Hintergrund wie die ständigen Kapselentzündungen zu bewerten sind. Sollte nämlich innerhalb der 3 Jahresfrist eine Versteifung des Sprunggelenks notwendig werden, wäre das eine deutliche Verschlechterung zum jetztigen Zustand.

Generell wäre es auch ratsam, dass Du Dich von einen Fachanwalt für Versicherungs- und Medizinrecht beraten lässt.

Lass Dich auf jeden Fall nicht im Vorfeld bange machen.
Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
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