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Gutachten nach 109 findet keine Würdigung/stattd. Verhandlungstermin benannt und nun!

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas rthenrw
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

rthenrw

Erfahrenes Mitglied
[FONT=&quot]Hallo zusammen,[/FONT]
[FONT=&quot]die Fassungslosigkeit steckt mir regelrecht in den Knochen. Nachdem wir im Dezember zum Erörterungstermin beim LSG waren und uns a[FONT=&quot]n[/FONT] diesem Tag ein Vergleich vorgeschlagen wurde, der nur lächerlich war, haben wir erneut das Gericht gebeten den von uns tätig gewordenen Gutachter nach 109 mit der Stellungnahme des Gerichtsgutachters zum 109er Gutachten zu einer Stellungnahme und eventueller Klarstellung der aufgeworfenen Fragen sich zu befassen. Diesem kommt das LSG nicht nach. Stattdessen kommt heute der Termin zur mündlichen Verhandlung. Fazit: Der Gutachter nach 109 war völlig für die Katz, da das Gericht in nicht würdigen möchte. [/FONT]
[FONT=&quot]Daher meine Frage und bitte um Hilfe, was kann ich jetzt noch machen. Kann ich jetzt den Gerichtsgutachter, den Gutachter nach 109, den erstbehandelnden Arzt und den aktuell behandelnden Therapeuten als Zeugen laden lassen? Kann das Gericht dies verweigern? [/FONT]
[FONT=&quot]Schon jetzt besten Dank für eure Hilfe.[/FONT]

[FONT=&quot]LG an alle [/FONT]
 
Hallo rthenrw,
ich würde zumindest anregen beide Gutachter zu laden u. die jeweils gegensätzlichen Positionen im Termin zu erörtern. Hier kann man m.E. durch geschickte Fragestellungen das Eine oder Andere entlocken. Gruß Rehaschreck
 
Hallo rthenrw

Ich hab für das LSG Bayern drei (§109) Gutachten (9784,00€ zusammen) eingeholt und das von absoluten Fachleuten was Begutachtungen angeht.

Die Gutachten erfühlten sowas von perfekt die Vorgaben des LSG und waren nicht im Geringsten zu beanstanden.

Doch all das war für die Katz denn der „ehrenwerte“ Herr Halbgott in schwarz hat die Gutachten einfach ignoriert und ganz einfach die Klage abgewiesen.

Nach 20 Jahren Sozialrechtsstreit hab ich leider die Erfahrung machen müssen das §109 Gutachten lediglich dem Gutachter eine volle Kasse bringen aber dir so gut wie nichts!

Kann dir da leider nicht viel Hoffnung machen denn in der Regel ist der vom Richter beauftragte §106 Gutachter der Amigo vom Richter und was der sagt zählt und alles andere wird ignoriert!

@Rehaschreck wenn der Richter das (§109) Gutachten ignoriert wird er wohl kaum den Gutachter zum Termin laden!

Grüssle

Der Charly
 
Hallo,

ein Gutachten nach § 109, auf eigene Kosten ohne vorhergehende Antragstellung bei Gericht, ist m.W. immer schwierig mit in die Verhandlung einzubeziehen.
Das Gutachten nach § 109, sollte so spät wie möglich in das Verfahren einfließen.
Die Aufgabe besteht zunächst darin das Gerichtsgutachten nach § 106 in der anberaumten Verhandlung zu wiederlegen.

Mithin stehen die Befundberichte sowie das §106 Gutachten zu Verfügung, die wie Buchfreundin bereits aufgezeigt hat:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=32073#ixzz3OoQjXVKS

genutzt werden sollten, um zu einen § 109 Gutachten zu kommen. Hier besteht auch für Betroffene der Vorteil, dass das §109 Gutachten dann aus der Staatskasse bezahlt wird.
 
Hallo welchunsinn

ein §109 Gutachten kann nur durch Antrag bei Gericht eingeholt werden!

Grüssle

Der Charly
 
Hallo rthenrw,
das muss dein Rechtsanwalt entscheiden!
Weist du von einer gutachterlichen Industrie ? z.B. In der Presse "Die Zeit" vom 3 Januar 2013! Begriffe! Wie einbestellte Gutachten, Parteiengutachten ... die ab und zu Sinnvoll sind, könnten dem Gericht vorliegen Da du jetzt auch nicht weist ? ob diese Gutachten medizinisch Korrekt sind oder noch schlimmer, das Gericht rechnet und entscheidet nicht (weil Richter gern Vergleichen und weniger gern Urteile schreiben) wegen dieser Unsicherheit, bleibt dir nur eins "ein Richter muss alle Gutachten verwerfen wenn ein Fehler sich durch alle Gutachten zieht"

Ich bin der Meinung man muss selbst über sich medizinisch Bescheid wissen!
Und da helfen Besuche bei Ärzten weniger, ... wenn du einen guten Arzt hast könnte der mit einer Richtigstellung vor dem Sozialgericht helfen.
Du brauchst von einem Dr. med. des Vertrauens eine medizinische Aussage auf die Richtigkeit deiner Problematik in Bezug auf deinen Unfall leider. Schwer zubekommen, … die dann auch noch die Gutachten widerlegt ! Das heißt „Medizinische Richtigstellung vor dem Sozialgericht“ von deinem Haus oder behandelnden Arzt, Facharzt, .. das wäre cool!

Finde den einen Fehler oder mehrere, ... da sich Gutachter häufig auf einen medizinisch wissenschaftlichen Spielraum beziehen ist der zu finden.


In meinen Augen, wenn du alle Therapeuten vor Gericht bringst schaff du nur Verwirrung und der Schuss geht nach hinten los und deshalb, … ach der Richter und die Gegenseite warten nur auf so was, eindeutig belegen, das ist Falsch, finde den Fehler !
lg auch an alle
 
Hallo,

stimmt, mein gedanklicher Fehler in der Formulierung. Richtig ist das die Antragstellung im Erörterungstermin verfrüht ist.Sinn macht der Antrag frühstens m.W. erst in der Hauptverhandlung.

Dann wird ein zweiter Hauptverhandlungstermin anberaumt werden müssen. Selbstredend sollte dann im Termin möglich sein den Richter einzuschätzen, in wieweit der Richter neutral ist.

Ab hier gilt dann wieder der m.E. hervorragende Beitrag von Buchfreundin:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=263974#post263974#ixzz3Ou2x1bvh

Anmerkung:

Irgenwie stellt sich das ganze wie Schachspielen da, jeder Zug muss gründlich überlegt und durchdacht sein.
 
Hallo welchunsinn

Der Richter braucht im Hauptverfahren den Antrag auf ein §109 nur ablehnen und dann hast du erst wieder im Berufungsverfahren die Gelegenheit einen Antrag auf ein §109 zu stellen. Bist du schon vor dem LSG war es dasssss!

Grüssle

Der Charly
 
Hallo Der Charly,
Hallo rthenrw,
du kannst das alles unter dem Dach des Sozialgerichts lösen, ... geeeht kann man machen, muss man aber nicht "die Gutachten widerlegen ist des Richters Entscheidungstod" das ist die Aufgabe, ... und nicht friss oder stirb!

Cooler Hund...! Ich mein Dein Bild :D

Gucken was ist medizinisch Falsch,... in den Gutachten! Was die Ärzte sagen ist egal? Was die Gutachter sagen ist richtig! ... Erstmal ! ... beweist du, dass das Gutachten nur mit einem Fehler behaftet ist und sich dieser durch die ganze Dokumentation schleift sind dem Richter die Hände gebunden. Eine Möglichkeit!
Falsch ist, was die Ärzte sagen, von Deiner Seite wie von der Gegenseite, außer Dein Arzt richtet sich direkt an das Sozialgericht, das kann sein das Du davon gar nichts mitbekommst ! ... nur was die Gutachter sagen danach entscheidet das Gericht,... ist das Falsch was die Gutachter sagen (und brauchst du einen Dr. med. der das auch Behauptet, wie oben beschrieben um 17.11 uhr !) das Gericht kann kein Urteil fällen und der Richter hat das Problem.

Es geht auch so, wie ich das gemacht habe, bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gestellt, .. keinen Strafantrag! Die ermittelt jetzt wegen Betrug!
Weil unverfälschbare Dokumente (Röntgenauf. ENG´s Aufzeichungen von Gesprächen bei Psychologen) falsch gedeutet wurden und ich um meine Richtige mir zustehende MdE (betrogen ?) wurde.
Richter, Rechtsanwältin, Ärzte, BG stellte ich unter verdacht ... nie .... niemals Einen beschuldigen, dann nehmen die dich auseinander. Wie beim Computer … Systemfehler:D
Gruß euch beiden
 
Hallo Basinga

Das letzte vom Gericht eingeholte (§106) Gutachten ist Fachlich und den Anforderungen an ein Zusammenhangsgutachten eine einzige Katastrophe.

Es wiederspricht vier Gutachten auf gleichem Fachgebiet, zwei rechtskräftigen Urteilen von Landgerichten und dem Bescheid des ZBFS sowie sogar teilweise des Bescheides der BG.

Dazu kommt das der Gutachter sich auch noch strafbar gemacht hat in dem er ein Gutachten erstellt hat dieses einfach für ein zweites Verfahren eins zu eins kopiert hat und für jedes Verfahren voll abgerechnet.

Die alles würde vom Anwalt detailliert dem SG vorgehalten und um Einholung eines neuen Gutachtens gebeten.

Tja aber wie so oft ist der §106 Gutachter der Amigo vom Richter und somit hält der Richter an dem Gutachten fest!

Bei einem Richter der das kriminelle Verhalten eines Gutachters deckt brauch ich ja zum Ausgang der Verfahren nicht mehr viel sagen!

Merkt euch bei so einem Richter und von denen gibt es in Bayern genug könnt ihr noch so im Recht sein ihr werdet trotz dem Verarscht!

Grüssle

Der Charly
 
Hallo Der Charly,
dann mach so wie ich Staatsanwaltschaft einschalten fertig.:)

Grins :D muss jetzt zum Arzt ich weis, das ist ein Widerspruch, weil seit dem ich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet habe, werde ich nur minimal medizinisch Versorgt, ich muss es ja wissen..., komm ja selber aus der medizin Bronks, Stadtteil von New York …! ganz übel.
Lg Dir Der Charly!


Junge! ... das klappt schon. Sonst schau ich mal drauf ich habe immer Fehler gefunden!
 
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