wurzlpurzl
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
bin gerade dabei den Widerspruch zu den Rentenbescheiden zu schreiben. Hatte eine Teilrente unbefristet und eine Vollrente befristet - aber nur wegen des Arbeitsmarktes.
Da das Gutachten des neurol./psychiatr. Gutachters, bei dem ich einbestellt war, teilweise unwahr war, wollte ich auf jeden Fall Einspruch machen. Dafür hatte ich mir Akteneinsicht gewähren lassen. Und nun staune ich, dass eine zusätzliche Vertrauensärztin für Sozialmedizin ein Gutachten nach Aktenlage erstellt hat. Ohne jedoch die Akten vollständig zu sichten, denn offenbar hat sie verschiedene Berichte nicht gelesen. Beide Ärzte haben jedoch den Rehaentlassbericht gelesen und verwertet, zu dem ich kein Einverständnis gegeben hatte.
Nun sehe ich in diesem Formular, dass sie eine zulässige Arbeitszeit von 3-6 Stunden in meiner Tätigkeit sieht. In einem anderen Punkt jedoch sthet vollständige Invalidität.
Punkt 11.7: Für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit besteht nach den Rechtsvorschriften des Wohnlandes vollständige Invalidität - medizinischerseits auf unbestimmte Zeit.
Ich verstehe das nicht. In den Bescheiden steht auch nichts von Berufsunfähigkeit, da ich noch dieses Schutzrecht habe (falls sie meine Umschulung doch noch als Beruf ansehen). Der Beruf wird bei beiden Gutachtern unterschiedlich genannt. Es gibt so viele Widersprüche, auf der anderen Seite hat diese Gutachterin vom anderen Gutachter die Rosinen rausgepickt....
Weiss jemand wie der Punkt 11.7 zu verstehen ist?
bin gerade dabei den Widerspruch zu den Rentenbescheiden zu schreiben. Hatte eine Teilrente unbefristet und eine Vollrente befristet - aber nur wegen des Arbeitsmarktes.
Da das Gutachten des neurol./psychiatr. Gutachters, bei dem ich einbestellt war, teilweise unwahr war, wollte ich auf jeden Fall Einspruch machen. Dafür hatte ich mir Akteneinsicht gewähren lassen. Und nun staune ich, dass eine zusätzliche Vertrauensärztin für Sozialmedizin ein Gutachten nach Aktenlage erstellt hat. Ohne jedoch die Akten vollständig zu sichten, denn offenbar hat sie verschiedene Berichte nicht gelesen. Beide Ärzte haben jedoch den Rehaentlassbericht gelesen und verwertet, zu dem ich kein Einverständnis gegeben hatte.
Nun sehe ich in diesem Formular, dass sie eine zulässige Arbeitszeit von 3-6 Stunden in meiner Tätigkeit sieht. In einem anderen Punkt jedoch sthet vollständige Invalidität.
Punkt 11.7: Für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit besteht nach den Rechtsvorschriften des Wohnlandes vollständige Invalidität - medizinischerseits auf unbestimmte Zeit.
Ich verstehe das nicht. In den Bescheiden steht auch nichts von Berufsunfähigkeit, da ich noch dieses Schutzrecht habe (falls sie meine Umschulung doch noch als Beruf ansehen). Der Beruf wird bei beiden Gutachtern unterschiedlich genannt. Es gibt so viele Widersprüche, auf der anderen Seite hat diese Gutachterin vom anderen Gutachter die Rosinen rausgepickt....
Weiss jemand wie der Punkt 11.7 zu verstehen ist?