Hallo,
ich hatte hier vor ca. 1 Jahr schon mal meinen Unfall geschildert gehabt. Lange Zeit hast sich nichts getan. Jetzt kam endlich das Gutachten aus der Uniklinik.
Nochmal kurz zusammengefasst: Ich hatte vor ca. 1 Jahr einen Schweren Autounfall, Beifahrer, Angeschnallt, Zertrümmerte Hüfte (Acetabulumfraktur nach Dash board injury), Thoraxprellung links, Posttraumatische Belastungstörung.
Die Hüfte wurde 2x Operiert: 1. Offene Reposition der rechten Acetabulumfraktur mit Osteosynthese mittels 8-Loch-Platte im Bereich des dorsalen Pfeilers und Reposition eines freien Gelenkkörpers sowie 2. Revisionsoperation mit Einbringen einer Zugschraube im Bereich des ventralen Pfeilers und Korrektur der Plattenosteosynthese.
Ich war im Juni nun bei einem Gutachten welches die Gegnerische Versicherung gefordert hatte. Da ich aber erst Ende nächster Woche einen Termin bei meinem Anwalt habe, hoffe ich nun das ihr mir vielleicht ein paar Fragen beantworten könnt.
Ich war nicht alleine bei dem Gutachten, ich hatte meine Mutter dabei, nun steht in diesem Gutachten ich würde bei meinen Eltern Leben (nebenbei ich bin 20). Ist das irgendwie relevant für den Fall ob ich allein oder bei meinen Eltern lebe?
Mir ist ein bestimmter abschnitt aufgefallen, wieso steht darin wie ich mich benommen habe? "Die Versicherte ist dem Untersucher während der gesamten Untersuchung freundlich zugewandt und schildert ihre Beschwerden ohne besondere mimische oder gestische Verdeutlichungstendenz. Lediglich bei der Abschlussbesprechung nach Anfertigen der Röntgenaufnahmen bricht die Versicherte unmittelbar in Tränen aus und äußert unverständnis warum ihr dieses Unfallgeschehen zustoßen musste. Laut Aussage der anwesenden Mutter geschieht dies häufiger." Wieso wird das darin erwähnt?
Unfallfolgen:
Zustand nach Acetabulumfraktur recht mit deutlicher Posttraumatischer Arthrose.
Bewegunseinschränkungen im Bereich des Hüftgelenks rechts.
Zustand nach Thorasprellung links.
Die von der Versicherten subjektiv angegebenen glaubhaften Beschwerden.
Ist das gut das er reingeschrieben hat "glaubhafte Beschwerden" ?
Dann wird meine Invalidität auf 2/10 Bein eingestuft. Was Bedeutet das genau? Außerdem wird erwähnt das aufgrund der Arthrose mittel oder langfristig die Implantation eines Hüft-TEP notwendig sein wird.
Dazu kommt noch das reingeschrieben wurde das die Hüftbeschwerden allein als Unfallfolge zu sehen sind, da auf der andere seite alles normal ist.
Ebenfalls wird gesagt das ich keine Arbeiten machen kann die mit längerem stehen oder gehen zutun haben sowie keine arbeit die schwer belastet.
Kann ich mit dem Gutachten insgesamt zufrieden sein?
Was mich immer noch ärgert ist das nur die beiden größeren Verletzungen aufgezählt werden. In jedem Entlassungsbrief o.ä werden nur die Thoraxprellung und die Acetabulumfraktur erwähnt. Was ist mit den ganzen anderen Verletzungen? Die Schnittwunden, Prellungen etc.. die meisten Schnittwunden haben natürlich auch Narben hinterlassen. Ich habe meinem Anwalt bereits davon erzählt, er hat das der Versicherung gemeldet, die möchte dafür aber nicht zahlen da es das nicht schwarz auf weiß gibt das ich diese Verletzungen hatte. Da muss es doch irgendwo Unterlagen drüber geben oder nicht? Wäre lieb wenn jemand da ein paar ansätze hätte wie ich vorgehen könnte.
Lg anqel
ich hatte hier vor ca. 1 Jahr schon mal meinen Unfall geschildert gehabt. Lange Zeit hast sich nichts getan. Jetzt kam endlich das Gutachten aus der Uniklinik.
Nochmal kurz zusammengefasst: Ich hatte vor ca. 1 Jahr einen Schweren Autounfall, Beifahrer, Angeschnallt, Zertrümmerte Hüfte (Acetabulumfraktur nach Dash board injury), Thoraxprellung links, Posttraumatische Belastungstörung.
Die Hüfte wurde 2x Operiert: 1. Offene Reposition der rechten Acetabulumfraktur mit Osteosynthese mittels 8-Loch-Platte im Bereich des dorsalen Pfeilers und Reposition eines freien Gelenkkörpers sowie 2. Revisionsoperation mit Einbringen einer Zugschraube im Bereich des ventralen Pfeilers und Korrektur der Plattenosteosynthese.
Ich war im Juni nun bei einem Gutachten welches die Gegnerische Versicherung gefordert hatte. Da ich aber erst Ende nächster Woche einen Termin bei meinem Anwalt habe, hoffe ich nun das ihr mir vielleicht ein paar Fragen beantworten könnt.
Ich war nicht alleine bei dem Gutachten, ich hatte meine Mutter dabei, nun steht in diesem Gutachten ich würde bei meinen Eltern Leben (nebenbei ich bin 20). Ist das irgendwie relevant für den Fall ob ich allein oder bei meinen Eltern lebe?
Mir ist ein bestimmter abschnitt aufgefallen, wieso steht darin wie ich mich benommen habe? "Die Versicherte ist dem Untersucher während der gesamten Untersuchung freundlich zugewandt und schildert ihre Beschwerden ohne besondere mimische oder gestische Verdeutlichungstendenz. Lediglich bei der Abschlussbesprechung nach Anfertigen der Röntgenaufnahmen bricht die Versicherte unmittelbar in Tränen aus und äußert unverständnis warum ihr dieses Unfallgeschehen zustoßen musste. Laut Aussage der anwesenden Mutter geschieht dies häufiger." Wieso wird das darin erwähnt?
Unfallfolgen:
Zustand nach Acetabulumfraktur recht mit deutlicher Posttraumatischer Arthrose.
Bewegunseinschränkungen im Bereich des Hüftgelenks rechts.
Zustand nach Thorasprellung links.
Die von der Versicherten subjektiv angegebenen glaubhaften Beschwerden.
Ist das gut das er reingeschrieben hat "glaubhafte Beschwerden" ?
Dann wird meine Invalidität auf 2/10 Bein eingestuft. Was Bedeutet das genau? Außerdem wird erwähnt das aufgrund der Arthrose mittel oder langfristig die Implantation eines Hüft-TEP notwendig sein wird.
Dazu kommt noch das reingeschrieben wurde das die Hüftbeschwerden allein als Unfallfolge zu sehen sind, da auf der andere seite alles normal ist.
Ebenfalls wird gesagt das ich keine Arbeiten machen kann die mit längerem stehen oder gehen zutun haben sowie keine arbeit die schwer belastet.
Kann ich mit dem Gutachten insgesamt zufrieden sein?
Was mich immer noch ärgert ist das nur die beiden größeren Verletzungen aufgezählt werden. In jedem Entlassungsbrief o.ä werden nur die Thoraxprellung und die Acetabulumfraktur erwähnt. Was ist mit den ganzen anderen Verletzungen? Die Schnittwunden, Prellungen etc.. die meisten Schnittwunden haben natürlich auch Narben hinterlassen. Ich habe meinem Anwalt bereits davon erzählt, er hat das der Versicherung gemeldet, die möchte dafür aber nicht zahlen da es das nicht schwarz auf weiß gibt das ich diese Verletzungen hatte. Da muss es doch irgendwo Unterlagen drüber geben oder nicht? Wäre lieb wenn jemand da ein paar ansätze hätte wie ich vorgehen könnte.
Lg anqel