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Gutachten bekommen - ein paar Fragen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas anqel
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

anqel

Neues Mitglied
Hallo,

ich hatte hier vor ca. 1 Jahr schon mal meinen Unfall geschildert gehabt. Lange Zeit hast sich nichts getan. Jetzt kam endlich das Gutachten aus der Uniklinik.
Nochmal kurz zusammengefasst: Ich hatte vor ca. 1 Jahr einen Schweren Autounfall, Beifahrer, Angeschnallt, Zertrümmerte Hüfte (Acetabulumfraktur nach Dash board injury), Thoraxprellung links, Posttraumatische Belastungstörung.
Die Hüfte wurde 2x Operiert: 1. Offene Reposition der rechten Acetabulumfraktur mit Osteosynthese mittels 8-Loch-Platte im Bereich des dorsalen Pfeilers und Reposition eines freien Gelenkkörpers sowie 2. Revisionsoperation mit Einbringen einer Zugschraube im Bereich des ventralen Pfeilers und Korrektur der Plattenosteosynthese.
Ich war im Juni nun bei einem Gutachten welches die Gegnerische Versicherung gefordert hatte. Da ich aber erst Ende nächster Woche einen Termin bei meinem Anwalt habe, hoffe ich nun das ihr mir vielleicht ein paar Fragen beantworten könnt.
Ich war nicht alleine bei dem Gutachten, ich hatte meine Mutter dabei, nun steht in diesem Gutachten ich würde bei meinen Eltern Leben (nebenbei ich bin 20). Ist das irgendwie relevant für den Fall ob ich allein oder bei meinen Eltern lebe?
Mir ist ein bestimmter abschnitt aufgefallen, wieso steht darin wie ich mich benommen habe? "Die Versicherte ist dem Untersucher während der gesamten Untersuchung freundlich zugewandt und schildert ihre Beschwerden ohne besondere mimische oder gestische Verdeutlichungstendenz. Lediglich bei der Abschlussbesprechung nach Anfertigen der Röntgenaufnahmen bricht die Versicherte unmittelbar in Tränen aus und äußert unverständnis warum ihr dieses Unfallgeschehen zustoßen musste. Laut Aussage der anwesenden Mutter geschieht dies häufiger." Wieso wird das darin erwähnt?
Unfallfolgen:
Zustand nach Acetabulumfraktur recht mit deutlicher Posttraumatischer Arthrose.
Bewegunseinschränkungen im Bereich des Hüftgelenks rechts.
Zustand nach Thorasprellung links.
Die von der Versicherten subjektiv angegebenen glaubhaften Beschwerden.

Ist das gut das er reingeschrieben hat "glaubhafte Beschwerden" ?

Dann wird meine Invalidität auf 2/10 Bein eingestuft. Was Bedeutet das genau? Außerdem wird erwähnt das aufgrund der Arthrose mittel oder langfristig die Implantation eines Hüft-TEP notwendig sein wird.

Dazu kommt noch das reingeschrieben wurde das die Hüftbeschwerden allein als Unfallfolge zu sehen sind, da auf der andere seite alles normal ist.
Ebenfalls wird gesagt das ich keine Arbeiten machen kann die mit längerem stehen oder gehen zutun haben sowie keine arbeit die schwer belastet.

Kann ich mit dem Gutachten insgesamt zufrieden sein?
Was mich immer noch ärgert ist das nur die beiden größeren Verletzungen aufgezählt werden. In jedem Entlassungsbrief o.ä werden nur die Thoraxprellung und die Acetabulumfraktur erwähnt. Was ist mit den ganzen anderen Verletzungen? Die Schnittwunden, Prellungen etc.. die meisten Schnittwunden haben natürlich auch Narben hinterlassen. Ich habe meinem Anwalt bereits davon erzählt, er hat das der Versicherung gemeldet, die möchte dafür aber nicht zahlen da es das nicht schwarz auf weiß gibt das ich diese Verletzungen hatte. Da muss es doch irgendwo Unterlagen drüber geben oder nicht? Wäre lieb wenn jemand da ein paar ansätze hätte wie ich vorgehen könnte.

Lg anqel
 
Hallo Angel,

"Die Versicherte ist dem Untersucher während der gesamten Untersuchung freundlich zugewandt und schildert ihre Beschwerden ohne besondere mimische oder gestische Verdeutlichungstendenz. Wieso wird das darin erwähnt?

Das steht bei mir auch immer so in etwa.
Ich könnte mir vorstellen, dass sei so den Eindruck wiedergeben, den sie von einem haben.

Da wir unsere Beschwerden ohne besondere Verdeutlichungstendenz schildern, bedeutet es möglicherweise, dass der untersuchende Arzt nicht den Eindruck hat, dass wir übertreiben oder etwas schlimmer machen, als es ist.
Es ist ja schon schlimm genug…

Die von der Versicherten subjektiv angegebenen glaubhaften Beschwerden.
Ist das gut das er reingeschrieben hat "glaubhafte Beschwerden" ?

Ich würde sagen: „Ja“.
Es liest sich so, dass deine subjektiv erzählten Beschwerden aus ärztlicher Sicht durchaus glaubhaft sind.
Schmerzempfinden kann ja von dem Betreffenden nur subjektiv wiedergegeben werden. Und bei uns sind unsere Schmerzen auch aus ärztlicher Sicht glaubhaft.

Dass du bei deinen Eltern lebst, könnte dort stehen, um zu unterstreichen, dass du mit deinen Unfallverletzungen (noch) nicht gut alleine leben kannst.
Bei jemanden, der alleine lebt, käme möglicherweise die Frage auf, wie er denn bitteschön den Haushalt macht, inkl. Fenster putzen, Betten beziehen, Einkaufen gehen…

Und böse Zungen würden dann womöglich daraus machen, dass man mit seinen Beschwerden übertreibt, weil: „Geht doch! Er oder sie kommt doch alleine klar!“

Und der Arzt konnte zu deinen Schilderungen selber live erleben, wie sehr du noch unter PTBS leidest, daher schrieb er von deinem Tränenausbruch.

Er schreibt das, was du ihm berichtest und dann auch, wie er dich erlebt hat.
Das ist, soweit ich weiß, auch richtig so, zumindest ist es bei mir auch immer so.
Ich habe mich in den Gutachten, die über mich erstellt wurden, immer perfekt wiedererkannt, genauso wie es geschrieben wurde, war und ist es auch.
Authentisch und echt.

Das ist jetzt nur das, was ich dir aus meiner Sicht dazu sagen kann,
ich wünsche dir weiterhin gute Besserung und alles Gute!
 
Hallo angel,

lebst du noch bei deinen Eltern oder ist das falsch? Ich würde es auf jeden Fall korrigieren wenn es nicht stimmt, denn dann wird davon ausgegangen das du in einer guten häuslichen Versorgung lebst. Bist du aber alleine mußt du dich auch alleine um alles kümmern und das ist der Punkt, hier kommt der Haushaltsführungsschaden zum tragen. Gibt dieses Wort mal oben in er Suchfunktion ein und lies mal was es genau damit auf sich hat.

Die Wiedergabe des Gutachters, wie er dich erlebt hat, ist immer Bestandteil eines Gutachtens, denn damit wird auch die Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit aus Sicht des Gutachters dokumentiert.

Das die kleineren Verletzungen nicht aufgeführt werden kommt daher weil sie folgenlos verheilt sind, allerdings, sollte es Narben geben die problematisch sind, Schmerzen verursachen bzw. kosmetisch sehr störend sind, solltest auch da dringend auf Korrektur bestehen.

Was 2/10 Bein genau bedeutet kann ich nicht sagen, damt kenne ich mich nicht aus, ich hoffe das schreiben dir andere die es wissen.

Aber ich denke insoweit kannst mit dem Gutachten schon zufrieden sein, jetzt muß nur noch die Versicherung das auch so anerkennen.
Und Vorsicht mit einer Verzichtserklärung, du wirst mit deiner Hüfte immer Probleme haben, also kommen auch immer wieder Kosten die die Versicherung zu bezahlen hat.

VG
Gitti
 
Hallo,


ich denke auch - nachdem was Du schilderst - dass Du mit dem Gutachten zufrieden sein kannst.

LG

Sabine
 
Danke erstmal für eure Antworten.
Ironman13/08: Nein ich Lebe nicht bei meinen Eltern. Ich habe vor und nach dem Unfall schon allein gelebt.
 
Hallo anquel,

ich kann das was hier so geschrieben wurde nur bestätigen - sieht so weit m. M. nach ganz okay aus, außer, wie schon geschrieben:
1) Haushaltsführungsschaden, weil du ja eben nicht bei deinen Eltern wohnst und
2) Narben.

Bezügl. der Narben könntest du in die Behandlungsberichte des Krankenhauses reinschauen, dass dich nach dem Unfall behandelt hat - da sollte etwas darüber drin stehen. Ansonsten würde ich mit meinem HA darüber sprechen und diese entsprechend dokumentieren lassen.
Somit hast du auch schon eine Aufgabe bis zu deinem RA-Termin (weil du dich sonst ja bestimmt langweilen würdest:D) denn diese zwei Punkte sollte dein RA unbedingt aufgreifen und sinnvoller Weise solltest du am besten dafür die Vorarbeiten leisten, damit dein RA entsprechendes "Material" von dir bekommt, was er verwerten kann.

2/10 Beinwert bedeutet, grob erklärt, dass die Funktion deines Beines um 20% gemindert ist durch den Unfall. Konkret: wenn es für ein kpl. kaputtes / amputiertes / funktionsloses Bein eine Summe x als Entschädigung gibt, dann solltest du, nach Meinung des GA, 2/10 also 20% davon bekommen.

Hoffe dir ´n bisschen geholfen zu haben und drücke dir alle Daumen!
Gruß
greek
 
Hallo Anqel,

dein Gutachten wurde nicht für eine Versicherung ( Haftpflicht oder privaten Versicherung ) geschrieben, denn da haben dein Gemütszustand und was du noch arbeiten kannst, nichts zu suchen. Auch " Zustand nach " sollte in einem guten Gutachten nicht stehen.

Da du schon nach einem Jahr deutliche posttraumatische Arthrose hast, sind 2/10 zu wenig.
Zumindestens für eine Verzichtserklärung.

Zumal du erst 20 bist und eine Hüft TEP keine 50 Jahre hält, das heißt du brauchst einige neue, aber so oft kann man nicht Wechseln. ( dies ist für deinen Anwalt, als Argument )

Aber als Vorschuß kann man die 2/10 schon nehmen, wird aber keine Versicherung machen.

LG
Seidenpfötchen
 
Hallo Seidenpfötchen,
das Gutachten wurde für die Gegnerische Versicherung geschrieben. Die haben das auch in Auftrag gegeben.
Gegebenenfalls mein Anwalt würde 2/10 auch als zu wenig ansehen, gäbe es eine Möglichkeit das Gutachten dann anzufechten?

Lg
 
Hallo Anqel,

warum immer gleich schießen, teile deinem Anwalt mit, dass du dich nächstes Jahr noch einmal Begutachten lassen willst.
Dann wird ihm schon eine Lösung einfallen, entweder ihm oder der Versicherung.

LG
Seidenpfötchen
 
Hallo Seidenpfötchen,

meinst du deine obige Antwort wirklich ernst?
Was soll dann noch passieren wenn er nun jetzt nichts dagegen unternimmt, denn dann ist die Sache gelaufen, zu glauben:
"Dann wird ihm schon eine Lösung einfallen, entweder ihm oder der Versicherung."
halte ich doch für sehr naiv.

Auch " Zustand nach " sollte in einem guten Gutachten nicht stehen.
Im Übrigen ist der Ausdruck "Zustand nach...." lediglich eine gebräuchlicher Ausdruck der in jedem Arztbericht usw. verwendet wird. Und sehr wohl ist es durchaus wichtig, in einem Gutachten das den Gesundheitszustand wiedergeben soll und dem Patienten einen angemessenen Ausgleich bringen soll, zu beschreiben wie sein Gemütszustand ist und ob und wie er noch arbeiten kann.

@angel,

du selbst kannst am Besten beurteilen ob dir die 20% die xgreekx oben angeführt hat reichen.
Auf jeden Fall ist wichtig das du dich nicht "endgültig" abfinden läßt um spätere gesundheitliche Probleme weiter geltend machen zu können.
Besprich dich mit deinen Ärzten und deinem Rechtsanwalt, das Gutachten anfechten ist so nicht möglich, du kannst nur versuchen es aus den Akten zu streichen und ein neues Gutachten anzustreben.
Im Prinzip steht im dem Gutachten vieles für dich positiv, stören würde mich aber auch die niedrige Einstufung, das gilt es nun zu klären.

VG
Gitti
 
Hi Angel,
In den letzten Jahren hat sich in Kliniken ein "Wundmanagement" etabliert.
Das bedeutet, dass jede Wunde genau dokumentiert wird. Sie wird in eine Schemagrafik vom Körper eingezeichnet. Im Beiblatt wird sie genau beschrieben (länge, breite, tiefe, wundränder glatt/unregelmäßig, nass/trocken..) Bis die Wunde abgeheilt ist werden Verlaufskontrollen dokumentiert........Verbände, Spülungen, Salben......alles wird notiert.
So sollte es also sein!

Du hast doch sicher die Akte aus der Klinik Da müsste so ein Blatt doch drin sein

LG

Feuerle
 
Hallo Anqel,

dein Gutachten wurde nicht für eine Versicherung ( Haftpflicht oder privaten Versicherung ) geschrieben, denn da haben dein Gemütszustand und was du noch arbeiten kannst, nichts zu suchen. Auch " Zustand nach " sollte in einem guten Gutachten nicht stehen.

LG
Seidenpfötchen

Hallo,
warum ist es für die HV nicht relevant ob jemand noch arbeitsfähig ist?
Falls er es nicht ist müste die HV schließlich für den Verdienstausfall aufkommen.
Und zu dem Zustand nach hat Ironman schon das passende geschrieben.

@Angel
denke unterm Strich für dich ein recht postives Gutachten; zu den Details bzw. deinen Fragen habe ja andere hier schon gute Antworten geschrieben.
Aber auf jeden Fall dran bleiben wie Ironman schreibt!

VG DH
 
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