Siegfried21
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
einige werden sicherlich schon ein GR. Bescheid bekommen haben.
Jetzt wird es je nachdem nach dem der Fall sein, dass oft bei EMR Bezug die
Grundlegenden Jahre von min . 33 J. nicht vorzuweisen sind.
Wenn man die regressiere Zeiten mit einrechnet, dann schon.
Jetzt kommt die DRV, ja aber die Zeiten gelten nur bis zur EMR Bewilligung und sowieso
werden die fiktive eingespielte Beiträge, erst in der Altersrentenberechnung ihre Berücksichtigung finden.
Gibt es hier schon praktische Erfahrungen?
Grüße
einige werden sicherlich schon ein GR. Bescheid bekommen haben.
Jetzt wird es je nachdem nach dem der Fall sein, dass oft bei EMR Bezug die
Grundlegenden Jahre von min . 33 J. nicht vorzuweisen sind.
Wenn man die regressiere Zeiten mit einrechnet, dann schon.
Jetzt kommt die DRV, ja aber die Zeiten gelten nur bis zur EMR Bewilligung und sowieso
werden die fiktive eingespielte Beiträge, erst in der Altersrentenberechnung ihre Berücksichtigung finden.
Gibt es hier schon praktische Erfahrungen?
Grüße