Thomas12341
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- 9 Feb. 2013
- Beiträge
- 116
Hallo
Hatte einen Antrag gestellt auf Gleichstellung der wurde abgelehnt mit einer Begründungen die völlig haltlos waren U. a das nach einer ärztlichen Untersuchung zur Belastbarkeit durchgeführt wurde Eine die nie stattfand .
Habe Widerspruch eingelegt Und nun kam das:
Zusicherung
Hiermit sichere ich ihnen gem Paragraph 34 SGB die Gleichstellung mit behinderten Menschen nach Paragraph 2 Abs 3 SGB für den Fall zu,dass im Zuge der Vermittlungsbemühungen bzw ihrer eigenen Bemühungen zur Erlangen eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber ihre Einstellung von einer Gleichstellung abhängig macht. Was bedeutet das nun?
Hintergrund
Bin seit 2 Jahren krank ,bin im Ungekündigten Arbeitsverhältnis , gehe jetzt zum 2 mal auf Reha und hoffe danach für 6 Monaten arbeiten zu können , weil Anfang 2015 eine erneute Op geplant ist. Werde mehr oder weniger gezwungen da die AGE die Zahlung einstellt weil der Rententräger der Meinung ist das ich bis zu 6 Std arbeiten kann Möchte aber auch wieder arbeiten und bin willens alles dafür zutun .
Nur wo liegt nun wieder der Hase begraben von einer Gleichstellung und einer Zusicherung ?
Möchte mich im Voraus bedanken für Antworten von euch
Gruß. Thomas
Hatte einen Antrag gestellt auf Gleichstellung der wurde abgelehnt mit einer Begründungen die völlig haltlos waren U. a das nach einer ärztlichen Untersuchung zur Belastbarkeit durchgeführt wurde Eine die nie stattfand .
Habe Widerspruch eingelegt Und nun kam das:
Zusicherung
Hiermit sichere ich ihnen gem Paragraph 34 SGB die Gleichstellung mit behinderten Menschen nach Paragraph 2 Abs 3 SGB für den Fall zu,dass im Zuge der Vermittlungsbemühungen bzw ihrer eigenen Bemühungen zur Erlangen eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber ihre Einstellung von einer Gleichstellung abhängig macht. Was bedeutet das nun?
Hintergrund
Bin seit 2 Jahren krank ,bin im Ungekündigten Arbeitsverhältnis , gehe jetzt zum 2 mal auf Reha und hoffe danach für 6 Monaten arbeiten zu können , weil Anfang 2015 eine erneute Op geplant ist. Werde mehr oder weniger gezwungen da die AGE die Zahlung einstellt weil der Rententräger der Meinung ist das ich bis zu 6 Std arbeiten kann Möchte aber auch wieder arbeiten und bin willens alles dafür zutun .
Nur wo liegt nun wieder der Hase begraben von einer Gleichstellung und einer Zusicherung ?
Möchte mich im Voraus bedanken für Antworten von euch
Gruß. Thomas