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Gleichstellung gemäß Paragraph 2Abs 3 SGB IX

Thomas12341

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Feb. 2013
Beiträge
116
Hallo
Hatte einen Antrag gestellt auf Gleichstellung der wurde abgelehnt mit einer Begründungen die völlig haltlos waren U. a das nach einer ärztlichen Untersuchung zur Belastbarkeit durchgeführt wurde Eine die nie stattfand .
Habe Widerspruch eingelegt Und nun kam das:
Zusicherung
Hiermit sichere ich ihnen gem Paragraph 34 SGB die Gleichstellung mit behinderten Menschen nach Paragraph 2 Abs 3 SGB für den Fall zu,dass im Zuge der Vermittlungsbemühungen bzw ihrer eigenen Bemühungen zur Erlangen eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber ihre Einstellung von einer Gleichstellung abhängig macht. Was bedeutet das nun?
Hintergrund
Bin seit 2 Jahren krank ,bin im Ungekündigten Arbeitsverhältnis , gehe jetzt zum 2 mal auf Reha und hoffe danach für 6 Monaten arbeiten zu können , weil Anfang 2015 eine erneute Op geplant ist. Werde mehr oder weniger gezwungen da die AGE die Zahlung einstellt weil der Rententräger der Meinung ist das ich bis zu 6 Std arbeiten kann Möchte aber auch wieder arbeiten und bin willens alles dafür zutun .
Nur wo liegt nun wieder der Hase begraben von einer Gleichstellung und einer Zusicherung ?

Möchte mich im Voraus bedanken für Antworten von euch
Gruß. Thomas
 
Hiermit sichere ich ihnen gem Paragraph 34 SGB die Gleichstellung mit behinderten Menschen nach Paragraph 2 Abs 3 SGB für den Fall zu,dass im Zuge der Vermittlungsbemühungen bzw ihrer eigenen Bemühungen zur Erlangen eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber ihre Einstellung von einer Gleichstellung abhängig macht. Was bedeutet das nun?
Gruß. Thomas

Das bedeutet, dass du nur dann mit behinderten Menschen gleichgestellt bist, wenn du ohne diese Gleichstellung einen gewissen Arbeitsplatz weder halten noch erhalten kannst. Und eigentlich bist du nicht mit behinderten sondern mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, denn für eine Gleichstellung musst du schon zu mind. 30% behindert sein.
 
@mehlstaubadipositas..

Darf ich mal fragen wie hoch Dein GdB ist, bei Thomas weis ich das er bereits einen GdB von 30 hat und damit durchaus Chancen auf einen Gleichstellungsantrag bestehen.

Hallo Thomas,

wenn Du ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis hast wäre einer der Gründe für Gleichstellung (erhöhter Kündigungsschutz) - oder bei der Arge gemeldet bist, dann spreche dort vor. Wenn man dort etwas Ahnung hat, dann werden die den Gleichstellungsantrag unterstützen.

LG Rajo
 
Hallo
Erstmal Danke für die Antworten. Ich habe zur Zeit ein GdB von 30 Habe zehn Ops hinter mir die letzte vor 12 Wochen ( Beinumstellung) um das Knie wieder mehr in die Streckung zubekommen .( Was auch geklappt hat)
Sollte ich ich nun Widerspruch gegn die Zusicherung einlegen und auf ein Gleichstellung bestehen ?
Desweiteren habe ich noch eine Frage die zwar nicht zum Thema passt ich aber davon ausgehen das einige mir Antworten werden. Falls das nach meiner Reha klappen sollten mit Arbeiten , gibt es die Möglichkeit über das Arbeitsamt eine Art der Eingliederung zumachen.
Eingliederung kannte ich nur von den Krankenkassen her .
Gruß Thomas
 
zur Gleichstellung

Hallo Thomas,

du solltest - meiner Meinung nach - auf jeden Fall versuchen, die Gleichstellung (mit Schwerbehinderten) zu erreichen. Sie verbessert deinen Kündigungsschutz. Ob bei Gleichstellung auch dein Renteneintrittsalter und dein Urlaubsanspruch (Schwerbehinderten) gleichgestellt wird, müsste ich nachlesen.

In meinem Bekanntenkreis hat die Gleichstellung bei niemandem auf Anhieb geklappt, wohl aber beim Widerspruch.
Der Schwerbehindertenbeauftragte kann dir dabei helfen!

Wichtig ist, dass du ganz detailliert aufführst, wo du im Alltag welche Einschränkungen hast und wann du welche Schmerzen hast.
Manche Umstellungen nehmen wir Betroffene gar nicht mehr richtig wahr, weil wir manches umgestellt haben in einem längeren Prozess und das Geänderte uns schon wie Normalität erscheint. Die Menschen um dich herum nehmen vielleicht andere Dinge wahr, also lass dich von den Menschen um dich herum unterstützen, die Liste zu vervollständigen.

Isländer hat zu den Einschränkungen im Alltag schon viel geschrieben, vielleicht hilft dir das bei der Suche nach "Futter" im Forum.
Vielleicht hat gerade jemand eine seiner Listen zur Hand und kann sie dir als Beispiel schicken. (Ich schreibe auf einem fremden Computer und komme an meine nicht ran. Isländer selber pausiert gerade im Forum, ist also nicht zu befragen.)

"Schone" dich nicht, der Realität ins Auge zu blicken, was jetzt alles nicht mehr oder nur durch veränderte Abläufe funktioniert. Richte bzgl Versorgungsamt den Fokus auf das halb leere, nicht auf das halb volle Glas.

Viel Erfolg und alles Gute
HWS-Schaden
 
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