• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

gibt es positive Urteile zu Aufwandsentschädigung Arbeitszeit?

bull-it

Mitglied
unverschuldeter Verkehrsunfall

Hallo,

der Geschädigte ist gewerblich Tätiger, der nur Einkünfte aus Nebenerwerb hat (weil die Ehefrau in der Einkommensgemeinschaft mit ihrer Rente erheblich mehr beiträgt) - viel Arbeit aber sehr wenig Lohn.
Die Bearbeitung, Recherchen, Vorbereitungen und Zusammenstellungen für den Anwalt und weitere Zeitaufwendungen zur Unfallaufarbeitung sind erheblich - auch weil keinerlei Vor-/Fachwissen besteht und dieses mühsam angeeignet werden muss.
In dieser Zeit können keine dringend notwendigen Akquiseaufgaben durchgeführt werden und ausserdem ist die zur Verfügung stehende Zeit für Arbeiten seit Wochen deutlich eingeschränkt.

Hat der Gesetzgeber zu diesem Thema etwas erlassen bzw. gibt es Urteile dazu, die bisher nicht gefunden wurden?
Wie könnten treffende Fachbegriffe lauten?

Bisher wurden nur negative Urteile bei Angestellten gefunden, die wohl per se anders gestellt sind.

Danke und Gruß,
bull-it
 
Hallo bull-it, willkommen im Forum!

Du schreibst, es war ein Verkehrsunfall. Hat der Unfallveruracher /-gegner keine Kfz-Haftpflicht?

Und verstehe ich "gewerblich Tätiger" richtig, dass es sich um einen Selbstständigen handelt - selbstständig tätig mit geringem (geringfügigem?) Einkommen?
(Im parallelen Thread wurde dir geantwortet, ein BG-Wegeunfall bei Selbstständigen setzt voraus, dass diese sich bei BG freiwillig versichert haben. Wg. deiner Nachfrage in diesem Thread unterstelle ich, die BG ist nicht zuständig.)

Liebe Grüße @ all
HWS-Schaden
 
auch hallo

du schreibst "unverschuldeter Verkehrsunfall"
der Geschädigte ist gewerblich Tätiger, der nur Einkünfte aus Nebenerwerb hat (weil die Ehefrau in der Einkommensgemeinschaft mit ihrer Rente erheblich mehr beiträgt) - viel Arbeit aber sehr wenig Lohn.

welchen schaden hat denn der Geschädigte? lediglich sach- oder auch personenschaden? wenn personenschaden, ist er arbeitsunfähig?

Die Bearbeitung, Recherchen, Vorbereitungen und Zusammenstellungen für den Anwalt und weitere Zeitaufwendungen zur Unfallaufarbeitung sind erheblich - auch weil keinerlei Vor-/Fachwissen besteht und dieses mühsam angeeignet werden muss.
In dieser Zeit können keine dringend notwendigen Akquiseaufgaben durchgeführt werden und ausserdem ist die zur Verfügung stehende Zeit für Arbeiten seit Wochen deutlich eingeschränkt.

die eigenen anstrengungen werden wohl nicht ersetzt. wenn die arbeiten eingeschränkt sind, wird der anteilige ausfall vom rechtsanwalt geltend zu machen sein. in dem fall wird es differenzen geben, in welchem umfang die einschränkung besteht, zumindest wenn keine arbeitsunfähigkeit attestiert ist. ein klärendes gespräch mit dem anwalt wäre da angebracht.

gruss

Sekundant
 
@ Sekundant und HWS-Schaden

Hallo,
um das klärende Gespräch mit dem Anwalt führen zu können, möchte ich hier vorher erfahren, ob generell Urteile vorhanden sind, die ich aufgrund falscher key words vielleicht nicht gefunden habe.
Es geht hier um "verlorenen" Zeit, die zwangsläufig durch die Be-/Abarbeitung entstehen - und aufgrund der Selbständigkeit anders als bei Arbeitnehmern behandelt werden könnte (hier: ständige Bereitschaft 24/7, "Freizeit" reduziert sich täglich auf Minuten...).
Viele Arbeiten können belegt werden, zB die vielen Arztbesuche (oder ist das auch die Freizeit eines Selbständigen? ständig erreichbar für Kunden auch in der Praxis per Handies..), die Recherchen zum Fall im Internet (s. Ausdrucke von Urteilen), Schriftsätze an Anwalt formulieren (vorschreiben, tippen, drucken, verschicken - bisher ca. 100), Ordner anlegen, Originale eincannen, Duplikate für den RA erstellen, über 8 Wochen täglich Recherchen im Netz bzgl. Ersatzwagen, Beschauen von Ersatzwägen (Fahrten) usw. usw.
Vieles davon ist dokumentiert, tatsächlich aber nicht alles.
Die Frage wird grundsätzlich gestellt, weil dazu noch nichts passendes gefunden wurde.
Jedenfalls die Bürokostenpauschale von 25 - 30 Euro bezieht sich meiner Auffassung nach nur auf Porto, Umschläge und sonstiges Bürozeug....

Weiss jemand mehr?

Danke,
bull-it

INFO: unverschuldeter Verkehrsunfall, Sach- und Personenschaden, vertreten durch Fachanwalt / rechtschutzversichert, gewerblich tätig in Abfallwirtschaft, kein Jurist, >30 Jahre / 1.95m / 99 kg, nix BG, nix KV, nix anderes, Schädigerversicherung richtig groß & mächtig!
 
Hallo bullit,

es wäre geschickter, die Frage an alle zu stellen. Ich bin jdf kein Experte.

Suchbegriff: Haushaltsführungsschaden (wenn man bei gegner. Kfz-Versicherung was geltend machen kann).

Liebe Grüße @ all
HWS-Schaden
 
Back
Top