Hotte
Erfahrenes Mitglied
Moin,ich hab vor ein paar Tagen Post vom Sozialgericht erhalten,war ne zeitlang am überlegen ob ich es hier schreiben soll,da es bei mir "unverschämt" schnell ging (Klageeinreichung vor einem Jahr),da hätte ich mit einem wesentlich längerem Zeitraum grechnet wenn ich so seh wieviele hier sehr sehr lang für Ihr Recht kämpfen müssen
. Aber ich schreibs hier denn doch mal rein,weil man ja auch mal gute Erfahrungen mit nem Sozialgerichtsverfahren mitteilen kann und es bestärkt ja vieleicht Menschen die noch am zweifeln sind ob Sie sich gegen einen abgelehnten Widerspruch wehren sollen,es geht auch mal "schnell"und unkompliziert
.
So jedenfalls war in der Post vom Sozialgericht ein Vergleichsangebot der Rentenversicherung Nord in dem stand das Sie das richterlich bestellte Gutachten (neurologisch,psychologisch,orthopädisch) vollumfänglich anerkennen und seine Einschätzung teilen (volle Erwerbsminderung), das Gutachten der Rentenversicherung(keine Erwerbsminderung) würdigt zwar die qualitativen Einschränkungen einzeln,jedoch wurde versäumt ein zureichendes Gesamtbild bei der Vielzahl an Einschränkungen zu erstellen.
Wir unterbreiten dem Kläger zur Beendigung des Rechtsstreites folgendes Vergleichsangebot:
-unbefristete teiweise Erwerbsminderung ab dem Leistungsfall 6/2014
-auf 3 Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente ab 1/2015 die auf Antrag verlängert werden kann
-Die Beklagte übernimmt die Kosten des Rechtsstreites
So das Angebot nehm ich natürlich an,weil nichts anderes wollte ich ja erreichen
Die Frage ist nur"Wieso nicht gleich so....."
Eine Sache habe ich auch gelernt "Widersprüche" werden nie bearbeitet (obwohl es immer draufsteht),da sitzt nur irgendson Pappenheimer bei der Widerspruchstelle der nur eine einzige Antwort kennt "abgelehnt" (den Job würd ich ja sogar noch hinkriegen
).
Hab dasselbe wie mit der Rentenversicherung jetzt mit dem Landesamt für soziale Dienste (Schwerbehindertenausweis),da bleibt mir auch nur noch das Sozialgerichtsverfahren da quasi alles abgelehnt wird und Sie sich immer noch auf das jetzt nachgewiesene Falschgutachten der Rentenversicherung stützen. Naja egal ich werd das Landesamt weiterhin "nerven" ,denn eben vor Gericht,aber erst kommendes Jahr will jetzt erstmal Ruhe haben und mich freuen
LG Hotte
So jedenfalls war in der Post vom Sozialgericht ein Vergleichsangebot der Rentenversicherung Nord in dem stand das Sie das richterlich bestellte Gutachten (neurologisch,psychologisch,orthopädisch) vollumfänglich anerkennen und seine Einschätzung teilen (volle Erwerbsminderung), das Gutachten der Rentenversicherung(keine Erwerbsminderung) würdigt zwar die qualitativen Einschränkungen einzeln,jedoch wurde versäumt ein zureichendes Gesamtbild bei der Vielzahl an Einschränkungen zu erstellen.
Wir unterbreiten dem Kläger zur Beendigung des Rechtsstreites folgendes Vergleichsangebot:
-unbefristete teiweise Erwerbsminderung ab dem Leistungsfall 6/2014
-auf 3 Jahre befristete volle Erwerbsminderungsrente ab 1/2015 die auf Antrag verlängert werden kann
-Die Beklagte übernimmt die Kosten des Rechtsstreites
So das Angebot nehm ich natürlich an,weil nichts anderes wollte ich ja erreichen
Die Frage ist nur"Wieso nicht gleich so....."
Eine Sache habe ich auch gelernt "Widersprüche" werden nie bearbeitet (obwohl es immer draufsteht),da sitzt nur irgendson Pappenheimer bei der Widerspruchstelle der nur eine einzige Antwort kennt "abgelehnt" (den Job würd ich ja sogar noch hinkriegen
Hab dasselbe wie mit der Rentenversicherung jetzt mit dem Landesamt für soziale Dienste (Schwerbehindertenausweis),da bleibt mir auch nur noch das Sozialgerichtsverfahren da quasi alles abgelehnt wird und Sie sich immer noch auf das jetzt nachgewiesene Falschgutachten der Rentenversicherung stützen. Naja egal ich werd das Landesamt weiterhin "nerven" ,denn eben vor Gericht,aber erst kommendes Jahr will jetzt erstmal Ruhe haben und mich freuen
LG Hotte