Hallo,
ich habe eine Frage, die sehr eilt.
Ich muss mich morgen beim Arbeitsamt melden, da ich zu morgen, 27.8.12. ausgesteuert bin. Beim Arbeitsamt hatte ich mich schon voriges Jahr gemeldet, da ich während der Krankheit gekündigt wurde.
Ich musste von der KK einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen, dieser wurde bewilligt. Das Gutachten besagt, dass ich in meinem Beruf unter 3 Std. arbeitsfähig bin, also berufsunfähig. Aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt ab 6 Std. mit Einschränkungen.
Nun ist es so, dass ich zusätzlich (wurde nicht begutachtet) an Depressionen leide.
Mir wurde geraten, mich gesundschreiben zu lassen und dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen, da ich sonst kein Arbeitslosengeld 1 bekäme.
Nun habe ich von der Nahtlosigkeitsregelung gelesen.
Würde die bei mir zutreffen oder nur, wenn ich auch unter 3 Std. arbeitsunfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wäre?
Ein Beratungsgespäch, wegen der Teilhabe am Arbeitsleben, bei der Rentenversicherung habe ich im September.
Soll ich ab morgen wieder arbeitsfähig geschrieben sein oder nicht, damit mir Leistungen zustehen?
Ich bin Ü50.
Vielen Dank
Anica
ich habe eine Frage, die sehr eilt.
Ich muss mich morgen beim Arbeitsamt melden, da ich zu morgen, 27.8.12. ausgesteuert bin. Beim Arbeitsamt hatte ich mich schon voriges Jahr gemeldet, da ich während der Krankheit gekündigt wurde.
Ich musste von der KK einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen, dieser wurde bewilligt. Das Gutachten besagt, dass ich in meinem Beruf unter 3 Std. arbeitsfähig bin, also berufsunfähig. Aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt ab 6 Std. mit Einschränkungen.
Nun ist es so, dass ich zusätzlich (wurde nicht begutachtet) an Depressionen leide.
Mir wurde geraten, mich gesundschreiben zu lassen und dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen, da ich sonst kein Arbeitslosengeld 1 bekäme.
Nun habe ich von der Nahtlosigkeitsregelung gelesen.
Würde die bei mir zutreffen oder nur, wenn ich auch unter 3 Std. arbeitsunfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wäre?
Ein Beratungsgespäch, wegen der Teilhabe am Arbeitsleben, bei der Rentenversicherung habe ich im September.
Soll ich ab morgen wieder arbeitsfähig geschrieben sein oder nicht, damit mir Leistungen zustehen?
Ich bin Ü50.
Vielen Dank
Anica