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Gesundschreiben lassen oder nicht?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Anica
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Anica

Mitglied
Hallo,
ich habe eine Frage, die sehr eilt.
Ich muss mich morgen beim Arbeitsamt melden, da ich zu morgen, 27.8.12. ausgesteuert bin. Beim Arbeitsamt hatte ich mich schon voriges Jahr gemeldet, da ich während der Krankheit gekündigt wurde.
Ich musste von der KK einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen, dieser wurde bewilligt. Das Gutachten besagt, dass ich in meinem Beruf unter 3 Std. arbeitsfähig bin, also berufsunfähig. Aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt ab 6 Std. mit Einschränkungen.
Nun ist es so, dass ich zusätzlich (wurde nicht begutachtet) an Depressionen leide.
Mir wurde geraten, mich gesundschreiben zu lassen und dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen, da ich sonst kein Arbeitslosengeld 1 bekäme.
Nun habe ich von der Nahtlosigkeitsregelung gelesen.

Würde die bei mir zutreffen oder nur, wenn ich auch unter 3 Std. arbeitsunfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wäre?

Ein Beratungsgespäch, wegen der Teilhabe am Arbeitsleben, bei der Rentenversicherung habe ich im September.

Soll ich ab morgen wieder arbeitsfähig geschrieben sein oder nicht, damit mir Leistungen zustehen?

Ich bin Ü50.

Vielen Dank
Anica
 
Hallo Anica,

wenn Du selber sagst, dass Du nicht mehr arbeiten kannst.....dann beantrage beim Arbeitsamt ALG1 nach §145 (Nahtlosigkeitsregelung).
Du wirst dann aufgefordert einen EM-Rentenantrag zu stellen.
Solange Du Anspruch auf ALG1 hast, wirst Du es bekommen .... bis Dein Rentenantrag durch ist oder Dein Anspruch auf ALG1 verbraucht ist.

Schon durch das Krankengeld hast Du wieder Ansprüche auf ALG1 erworben.

Bitte laß keine Zeit vergehen und melde Dich beim AA, damit Du keine Sperrzeiten bekommst.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Anica,

zu Punkt 1+2 kann ich Dir nichts sagen, mein Mann war nach Aussteuerung noch immer AU und somit hat er ALG1 nach §145 (vor 3 Jahren noch §125) bekommen.

Ob Du Dich arbeitsfähig fühlst....kannst Du nur selber beantworten.

Erst einmal würde ich den Antrag stellen.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Vorsicht

Meine Frau wurde nach Aktenlagen vom med. Dienst der Arbeitsagentur vollschichtig arbeitsfähig geschrieben, aber mit etlichen Einschränkungen.
Wir haben dann auf dem Vordruck erklärt, dass wir weiterhin der Überzeugung sind, AU zu sein.

Folge dieser Erklärung war ein Ablehnungsbescheid: "Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht gemäss ärztlichen Gutachten zur Verfügung und sind daher nicht arbeitslos. --> Kein ALG I"

Widerspruchsverfahren läuft jetzt.

Haben uns erst im Nachgang vom VKG beraten lassen: Die richtige Strategie ist wohl, zunächst das (falsche) Gutachten zu akzeptieren, da man bei den vielen Einschränkungen de facto eh nicht vermittelbar ist.

Aus der gesicherten Position heraus dann z.B. den eigenen Rentenantrag stellen oder wenn es nicht anders geht, sich fallweise krank schreiben lassen.

Fakt ist: Wenn Du morgen dem Gutachten widersprichst, dann bekommst Du kein ALG I. Geht Dein Widerspruch später durch, erhälst Du rückwirkend ALG I nachgezahlt.

Wir boxen jetzt das Widerspruchsverfahren durch, sind aber nicht auf das ALG I existenziell angewiesen, da Ehepartner auch Geld verdient.

Also: Vorsicht. Wäge Deine eigene Situation genau ab.

Gruß

Mope
 
Vielen Dank für Eure Antworten.

Mir wurde dazu geraten mich arbeitslos zu melden und eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Somit wäre es besser nicht mehr AU zu sein, obwohl mich das sicher psychisch noch mehr belasten wird. Aber ich habe auch bedenken, dass sie mir dann, wenn ich weiter AU bin, kein ALG 1 gezahlt wird.
 
Eilt sehr! Gesundschreiben lassen oder nicht?

Hallo Anica,
herzlich Willkommen hier bei uns im Forum.
Auch ich bekomme ALG1 nach §145.
Ich hatte mich beim Arbeitsamt gemeldet und wurde auch
vom medizinischen Dienst nach Aktenlage begutachtet.

Laut med. Dienst bin ich voll arbeitsfähig,aber mit dem was ich an
Arbeiten nicht verrichten kann, bin ich laut Aussage von meinem
Sachbearbeiter nicht vermittlungsfähig.

Also verschwende keine Zeit und gehe zum Arbeitsamt und beantrage dort
ALG 1 nach §145.Dir steht auf jeden Fall ALG1 zu, da brauchst Du keine Angst zu haben.Aber wenn Du noch lange wartest,kann es passieren,dass Du dann eine Sperrfrist einhalten musst.

Also rein in die Latschen und ab zu Arbeitsamt!:D

LG
Silvia
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Silvia,

die Frist halte ich ein, da ich morgen hingehe. Heute ist mein Aussteuerungstag gewesen. Also ab morgen muss ich arbeitslos melden.
Die Frage ist nur, ob ich weiter AU sein kann oder nicht.

Noch etwas, soll ich schon dem Arbeitsamt berichten, dass ein Gutachten der DRV schon vorliegt?

LG
 
Eilt sehr! Gesundschreiben lassen oder nicht?

Hallo Anica
sicher kannst Du weiterhin AU sein.
Ich bin auch schon sehr lange Au und mein Arbeitsverhältnis ruht.
Der medizinische Dienst macht sich sein eigenes Gutachten.
Ich an Deiner Stelle würde nichts von Deinem Gutachten erwähnen.
Somit kannst Du die Gutachten, vergleichen, die unabhängig von einander gemacht worden sind.

LG
Silvia
 
Hallo Silvia,
ich war bis heute AU geschrieben, ich würde auch weiter AU geschrieben werden. Aber ich habe gehört, dass man, wenn man dann beim Arbeitsamt sagt, dass man nicht arbeitsfähig ist, dann nehmen die den Antrag nicht auf. So war es bei einem Familienangehörigen. Sie musste sagen, dass sie arbeitsfähig ist. Das hatte man ihr beim Arbeitsamt gesagt. Ist übrigens das gleiche, wie meines.
Ich wurde während meiner Krankheit gekündigt.

Werde ich denn an dem Tag, wenn ich mich arbeitslos melde, gefragt, ob noch eine AU besteht?

LG
 
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