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Gerichtsverhandlung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Rolandi
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

wie ist der Bearbeitungs-Ablauf gemäß gesetzlichen Bestimmungen durch das Gericht bei und nach Stellung eines Befangenheitsantrages gegen einen Richter?
 
hallo,

wer weiß von euch, ob es zulässig ist das der für befangene erklärte Richter unmittelbar nach der Antragstellung des Klägers binnend paar Minuten über den Befangenheitsantrag gegen sich selbst entscheidet in Form eines unanfechtbaren Bescheides das der Antrag abgelehnt wird.

Ist dies zulässig? Wenn nein, welcher gesetz. Verstoß liegt durch den befangenen Richter vor?

Was kann man und ist dagegen zu tun?
 
Hallo Rolandi,

ist natürlich starker Tobak von der schwarzen Robe.Wenn er das Ding wirklich als unanfechtbar gemacht hat, kannst du damit nicht weitermachen, sondern mußt den Ablehnungsantrag erneut stellen und kannst das Prozedere des ersten Ablehnungsatrages als weiteres Indiz anführen. Du mußt jetzt allerdings dafür sorgen, das der Antrag nicht über die Geschäftsstelle geht sondern ich würde es in Deinem Fall direkt an den Präsidenten schicken mit der Bitte um entsprechende Veranlassung.

Sollte die schwarze Robe nach Ablehnung des Antrages bereits in der Sache entschieden haben, ist Rechtsmittel einzulegen mit der Begründung, dass Dir der gesetzliche Richter entzogen wurde.

Gib doch mal ein paar Fakten: welches Gericht, welcher Streitgegenstand und welchen Ablehnungsgrund hat Du geltend gemacht?

Gruß
tamtam
 
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