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Gerichtskosten

Icetrey040

Neues Mitglied
Hallo ich hatte vor 1 Jahr und 2 Monaten ein Unfall und nun weigert sich die versicherung weiteres Schmerzengeld zu zahlen , mein Anwalt fragte mich ob ich Rechtschutzversichert bin ?

spielt das ein rollen wenn man 100% undschuldig war ?
ich meine muss man die kosten dann selbst tragen oder warum fragt er
mich ?

MFG bitte um antwort:confused:
 
Guten Morgen Icetrey040,

warum fragt Dich Dein Anwalt das?
Weil er über eine Rechtsschutzversicherung normal abrechnen kann, was er bei Prozesskostenhilfe (PKH) nicht kann.

PKH sind abgespeckte Honorare.....

Prozesskostenhilfe

Leider gibt es sehr viele Anwälte die nicht für PKH arbeiten, hatte da auch schon meine unschönen Erfahrungen gemacht.

Solltest Du mittelos sein und die Rechtslage eindeutig, geht es auch mit PKH.
Die bekommt man auch nur bewilligt bei Erfolgsaussichten.

Gruß Glückloser
 
hmm heißt also das wenn er vor gericht geht weniger geld bekommt...
mhh klasse und das ist so ein alter haudegen der wird das denn bestimmt nicht machen oder

mhh was habe ich denn für alternativen `?

ätzend Danke für die antwort
 
Fragen ob er auch für PKH arbeitet.... damit würde ich anfangen.
Es sei denn es steht auf seiner Internetseite.

Wenn nein, dann fragen was auf Dich für Kosten zukommen, dann aus eigener Tasche zahlen.

Auf welcher Grundlage weigert sich denn die Versicherung zu zahlen?

Wir haben hier sehr sehr fite Leute im Forum die auch eine Einschätzung geben können ob es Sinn macht.
Gerade was den Bereich Versicherung angeht.

Schildere doch mal das Ganze und warte was noch kommte an Beiträgen.
 
Ja naja ... also ich hatte 12 Brüche und und habe eine behinderung von 30% bekommen, doch die gegnerische versicherung will wohl nix mehr zahlen ich bin seid 1 jahr und 2 Monate Krankgeschrieben , müsste eigentlich mein gehalt auch bekommen von der versicherung und ich habe bisher nur ca 24000€ bekommen und 5-6 tausend Gehalt aber das ist doch viel zu wenig oder nicht ?

ich meine mein Ganzes leben werde ich etwas davon haben , also eine rente oder sonstiges müsste doch mindestens raus kommen ? oder nicht

ich soll wohl auch eine Umschulung bekommen... mhh alles nicht so leicht
 
Hallo Icetray,

wenn Du 100% unschuldig bist am Unfall, dann hat der Unfallgegner Deine Anwaltskosten zu tragen.

Wie kommt Dein Anwalt auf die Idee, dass Du die Rechnung bezahlst?
Da stimmt doch was nicht.

Viele Grüße
Kasandra
 
Hallo Kasandra... ne die Anwaltskosten wurden bisher
alle übernommen, aber wegen Gericht denke ich mal ...

weil die Versicherung nicht mehr zahlen will, doch für uns ist es definitiv
zu wenig Geld...
mhh

alles ätzend .. danke
 
Hallo Icetrey040,

Zu deinem Haftpflichtthema bekommst du bestimmt noch mehr Antworten.

Aber hast du eine private Unfallversicherung?

Falls ja: hast du den Unfall schon mit einer Invaliditätsmeldung gemeldet? Denn du hast ja offenbar Dauerschäden davon getragen.

In der privaten Unfallversicherung muss ein Dauerschaden meist innerhalb einer Frist von 15 Monaten angemeldet sein. Prüf das bitte ggf.in deinen Vertragsbedingungen.

Du müsstest also ggf. umgehend handeln: Unfallversicherung anrufen und Vordruck für Invaliditätsbescheinigung zuschicken/zumailen lassen (evtl.steht sie auch auf der Homepage der Versicherung), von einem Arzt alle (!) Beschwerden eintragen lassen, die auf dem Unfall beruhen oder beruhen können und gegen Einwurfeinschreiben an die Versicherung schicken.

Die Bescheinigung muss kein Facharzt ausfüllen, außer deine Vertragsbedingungen schreiben das vor, sonst reicht ein "normaler" Arzt, auch wenn auf der Invaliditätsbescheinigung Facharzt verlangt wird. Die Versicherungen machen es den Versicherten gern mal etwas schwerer.

Alles Gute wünscht
Lindgren
 
Hallo Icetrey040,

sprich deinen Anwalt explizit auf die Prozesskosten an.
Er hat sicher Adressen von Prozesskostenfinanzierern!

Mit diesen Prozesskostenfinanzierern teilst du dein Risiko und deinen "Gewinn"-
Explizit: du hast den Schaden, kannst die Gerichtskosten nicht vorlegen.
Dein Anwalt begründet die Klage - wie er es bei einer Rechtschutzversicherung auch würde- und diese Prozesskostenfinanzierer steigen ein und kassieren einen Teil der ausgeurteilten Summe!
Falls du verlierst, haben die den Schaden!
Wenn du gewinnst, hast du immerhin 50% oder mehr, je nach Anbieter.

Resümee: ohne Rechtsschutz würde ich auf jeden Fall diesen Weg nehmen!(Ich verdiene zuviel, da greift die PKV nicht)

LG
Aramis
 
Hallo Icetrey040,

Aramis Idee ist gut. Mich hatte auch ein Anwalt, mit dem ich mich unterhalten hatte, darauf angesprochen, weil ohne Rechtsschutz.

Der Anwalt, der mich jetzt vertritt, meint allerdings, es käme auf jeden Fall etwas heraus, so dass kein Risiko besteht, auf den kompletten Kosten (die er mir in etwa vorgerechnet hat) sitzen zu bleiben, selbst wenn wir mit irgendeiner unserer Forderungen nicht durchkämen.

Und wenn der geltend gemachte Anspruch gerichtlich bestätigt wird, trägt die Haftpflicht ohnehin alle Kosten. Wir überlegen uns halt gut und begründen unsere Forderungen ausführlich.

Naja, vllt sehe ich das alles noch zu rosig. Bin ja noch nicht vor Gericht.

LG
Lindgren
 
Hallo Icetrey040, hallo Lindgren,

wir sind auch nicht Blauäugig, bzw. sehen die Welt durch rosa Brillen:)
Doch bevor wir auf das wiederliche Angebot der gegnerischen Versicherung eingehen, kämpfen wir lieber!


Lg
Aramis
 
sprich deinen Anwalt explizit auf die Prozesskosten an.
Er hat sicher Adressen von Prozesskostenfinanzierern!

Mit diesen Prozesskostenfinanzierern teilst du dein Risiko und deinen "Gewinn"-
Explizit: du hast den Schaden, kannst die Gerichtskosten nicht vorlegen.
Dein Anwalt begründet die Klage - wie er es bei einer Rechtschutzversicherung auch würde- und diese Prozesskostenfinanzierer steigen ein und kassieren einen Teil der ausgeurteilten Summe!
Falls du verlierst, haben die den Schaden!
Wenn du gewinnst, hast du immerhin 50% oder mehr, je nach Anbieter.

Hallo Aramis,
hattest du schon mal mit so einer Firma Kontakt?
Die ich bislang gefunden habe steigen frühesten bei 6 stelligen Streitwerten ein..
Ich glaube nicht das das im vorliegenden Fall klappt.

Eine Untergrenze für die PKV kenn ich ja, aber jemand der zu viel dafür verdient?

VG DH
 
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