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Gefährdungsbeurteilung, wie kommt man da ran und kann Einsicht nehmen?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Karl54
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

nun wurde schon viel geschrieben zu diesem Thema, Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. In meiner Personalakte der Firma, die ich als Kopie zu Haus habe, ist diese nicht enthalten. Auf nachfrage bei der Firma, hält man sich mit diesem Thema sehr bedeckt und ich bekomme darüber keine Auskunft. Geschweige eine Kopie oder eine Einsicht. In der Firma existiert kein Betriebsrat, nichts.
Ich hatte schon eine Betriebsbesichtigung mit dem TAD/PD der BGHM, mit den Vorgesetzten, die jetzt dort fungieren. Da ich seit 11/2015 nicht mehr in Amt und Würden bin(Erwerbsminderungsrentner= ruhendes Arbeitsverhältnis), kenne ich diese neuen Leute nicht. Diese haben der Ermittlerin des TAD/PD einige Daten und Unterlagen übermittelt, auch aus der Gefährdungsbeurteilung meines ehem. Arbeitsplatzes. Die Betriebsbesichtigung fand 08/2020 statt, bisdahin wusste ich nicht einmal das es eine Gefährdungsbeurteilung zu meinem Arbeitsplatz gibt. Ich wurde erst hier im Forum darüber schlau gemacht, das es überhaupt sowas gibt und was des auf sich hat.
Daraufhin habe ich bei den jetzigen Verantwortlichen bei der Firma nachgefragt, ob ich nicht einmal Einblick erhalten könnte oder eine Kopie darüber bekomme. Daraufhin sagte man mir, das der Einblick mir verwehrt wird und es geht mich nichts an. Ich vermute mal, das es bis zum Jahr 2015 solche Gefährdungsbeurteilung nicht gab, weil dieses Thema behandelt wird in der Firma, wie ein Staatsgeheimnis bzw. wie eine Geheime Verschlusssache(GVS).

Die Ermittlerin der TAD/PD hat Werte bekommen, womit sie Ihre Berechnungen durchgeführt hat zur BK-2108-10 u. BK-2113. Die dort angegebenen Werte der Firma, stimmen mit der Realität vollkommen nicht überein. Nun vermute ich, entweder gibt es keine Gefährdungsbeurteilung und die jetzigen Vorgesetzten haben der Ermittlerin einfach paar Werte genannt, oder die stehen wirklich drin.
Das ist jetzt eben das Problem, ich kann nicht nachvollziehen, was dort in der Gefährdungsbeurteilung zu meinem ehem. Arbeitsplatz drin steht.

Wie kann ich an diese Gefährdungsbeurteilung herankommen, was kann ich tun?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
in der Gefährdungsbeurteilung wirst du keine Angaben finden, die für deine Berechnung zu verwenden sind.
Das sind zwei Stiefel.
Gruß
 
Hallo slahan,

Nun, was steht da genau drin? Jeder redet immer von Gefährdungsbeurteilung, aber sagen kann keiner genau was da drin steht. Steht da überhaupt was drin zu den Belastungen am Arbeitsplatz?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
da stehen mögliche Gefährdungen und deren Vermeidung für deinen Arbeitsplatz drin.
Bitte googeln.
Was du gehoben hast und wie oft und wie schwer steht nicht drin. Gehört da auch nicht rein.
Gruß
 
Hallo Karl,

setz Dich mal mit:


bzw. Startseite

in Verbindung. Die können Dich sicherlich sehr gut über Gefährdungsbeurteilungen aufklären.

Die Gefährdungsbeurteilung wurde im ArbSchG erstmals 1996 geregelt. Im Rahmen von Aktualisierungen folgte u.a. eine verschärfte Dokumentationspflicht. Seit September 2013 müssen auch Gefährdungen betrachtet werden, die sich durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben, also z.B. wie sich Zeitdruck oder neue Arbeitsformen auf die Beschäftigten auswirken. Ziel ist eine ganzheitliche Betrachtung, nämlich die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Sprich, psychische Belastungen gelten seit 2013 - demnach muss die Verpflichtung der Gefährdungsbeurteilung (körperlich) schon eher bestehen.


Du musst nun Gas geben und alles weitere vorlegen.

Seit wann ist gesetzlich die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend. Dann musst Du Deine prüfen:
In meiner Personalakte der Firma, die ich als Kopie zu Haus habe, ist diese nicht enthalten.

Somit guter Nachweis!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Moin,

also sowie ich das jetzt aus den Antworten entnehmen kann, ist dort nicht eingetragen, die tatsächliche Belastung am Arbeitsplatz, mit Heben und Tragen, mit der genauen Gewichtszahl etc.
Auch in dem Doko von @harald456 ist dort nur die Gefährdung angegeben in Farbe, sprich in Ampelvariante und die Maßnahmen usw.

Gut, es ist nur für mich jetzt interessant, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder nicht.

In der Kopie meiner Personalakte ist jedenfalls nichts drin gewesen, oder man hat diese erst gar nicht mit reingetan, oder absichtlich nicht kopiert. Das kann ich nicht nachvollziehen, ob es eine gibt oder es gibt keine. Das könnte nur die Ermittlerin des TAD/PD wissen, die die Betriebsbesichtigung durchgeführt hat. Denke, das sie dort diese verlangt hat oder die Firma hat ihr die vorgelegt. Man bekommt ja keine Antwort vom TAD/PD, ob dort eine vorlag oder nicht. Auch die Firma hält sich in der Frage sehr bedeckt und gibt mir keine Auskunft. Diese meinen nur, das betriebsinterne Dokumente nicht herausgegeben werden dürfen, auch wenn ich noch Angestellter bin.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Bestandteil der Personalakte bzw. muss die dort enthalten sein?

Nun woher, hatte die Ermittlerin des TAD/PD die Gewichtszahl der zu hebenden und tragenden Teile, die sie zur Berechnung angewendet hatte. Entweder haben die Vorgesetzten ihr diese Werte, bei der Auswertung der Betriebsbesichtigung gesagt, anders kann ich mir das nicht vorstellen. Bei der Auswertung durfte ich ja nicht dabei sein, das wurde mit seitens der Ermittlerin des TAD/PD und den Vorgesetzten untersagt.

Nun wie kann ich Beweisen, ob es dort eine Gefährdungsbeurteilung gab, vor 2015, als ich in AU ging. Bis zu diesem Datum,
wusste ich nicht einmal, a) was das ist und b) das es überhaupt sowas gab.
Erst hier im Forum, hat man mich erst einmal schlau gemacht, dank Eurer Hilfe.

Gruß Karl
 
Hallo,
zum Thema Gefährdungsbeurteilung gibt es einiges im WWW. z.b.
Für die Bestimmung deiner Belastungs- Berechnung ist die Gefährdungsbeurteilung nicht geeignet.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist wichtig für die Anerkennung einer BK. Steht in der Beurteilung drin,
dass an deinem Arbeitsplatz keine Gefährdung vorhanden ist, musst du das Gegenteil beweisen.
Das ist ein langer schwieriger Weg.
L.G. Harald
 
Hallo @Karl54,

schau Dir vor allem auch den Punkt Prävention an. Setzt Dich damit unbedingt auseinander.

In der Regel sind Arbeitgeber Verpflichtet zur Einhaltung von Vorschriften und Gesetzten. Die gesetzlichen Unfallversicherer sind zur Überwachung etc verpflichtet. Gab es schon Ansätze einer möglichen Gesundheitsgefährdung? Hast Du Betriebsärztliche Untersuchungen gehabt? Wurde die Prävention umgesetzt? Der Gesetzgeber hat erst kürzlich hier Punkte ergänzt.

vg beutlers
 
Steht in der Beurteilung drin,
dass an deinem Arbeitsplatz keine Gefährdung vorhanden ist, musst du das Gegenteil beweisen.
Das ist ein langer schwieriger Weg.
ja das ist hier das Problem, ich weiß nicht mal ob es eine gibt. Da halten sich alle bedeckt, die Verantwortlichen in der Firma, da bekomme ich keine Auskunft. Vom TAD/PD auch nicht.
Das ist ja da Problem, was ich habe, weil ich nicht weiß, ob es überhaupt eine gibt.
Es gibt keinen Betriebsrat, eine SiFa weiß ich nicht.
Wie gesagt, bin seit 11/2015 aus der Firma. Und in der Zwischenzeit hat sich Personell viel geändert. Vor 11/2015 war immer ein externer SiFa über die Dekra tätig, der bis 2017 dort tätig war. Oder ich müsste mich mit diesem mal in Verbindung setzen, vielleicht weiß er noch was. Oder kann mir da was schriftl. Bestätigen. Oder ich müsste mal meine RA in die Spur schicken, das sie sich mit dem ehem. SiFa in Verbindung setzt.


Darum die Frage, woher kann ich noch herauskommen, ob es da eine Gefährdungsbeurteilung gibt?

Ich weiß, das es noch ein ziemlicher langer Weg wird.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Gab es schon Ansätze einer möglichen Gesundheitsgefährdung?
Hallo @beutlers,

wie meinst Du das?
Hast Du Betriebsärztliche Untersuchungen gehabt?
Ich wurde nie zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt. Das hat mir die ehem. Betriebsärztin schriftlich bestätigt, das es keine gab, bei ihr.


Wie soll die Prävention umgesetzt werden, wenn ich nicht weiß was in der Gefährdungsbeurteilung stand. Auch durch keine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung kann ja keine Prävention umgesetzt werden.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
vergiss die Gefährdungsbeurteilung. Ob eine da war oder nicht ist nicht wichtig.
Die Bedingungen am Arbeitsplatz haben sich geändert.
Die Lasten zu erheben ist Aufgabe des Tab. Diese Angaben sind entscheidend und um diese Angaben solltest du dich kümmern.
Gruß
 
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