Hallo,
ich wollte Euch über einen Sozialgerichtstermin in Zusammenhang mit der Feststellung des Grades der Behinderung berichten, der anderen durchaus Mut zum Klagen machen sollte.
Verhandelt wurde der Einspruch gegen einen Bescheid der Versorgungsamt mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 50%. Der Antragssteller hat mit Einspruch gegen den Bescheid 70% GdB gefordert.
Die Verhandlung lief sehr ruhig und sachlich ab.
Schließlich schlug der Richter zur Güte der anwesenden Vertreterin des Regierungspräsidiums einen GdB in Höhe von 60% vor. Alles nach vorliegender Aktenlage, ohne Gutachten. Die Vertreterin stimmte dem vorbehaltlich zu. Der Termin war schon nach 30 Minuten zu Ende.
Ich kann jeden nur dazu motivieren den Weg zum Sozialgericht zu suchen. Der Richter war wirklich sehr nett, sachlich und fair. Die Klägerin war anfangs hochnervös und schweißgebadet und im weiteren Verlauf sehr ruhig und konnte später sogar wieder lächeln.
Allerdings stellt sich mir aus dem Termin eine Frage die ich nicht verstehe:
die Klägerin hate vom Versorgungsamt einen GdB von 50% RÜCKWIRKEND auf 11-2006 festgestellt bekommen.
Die jetzige Erhöhung auf 60% soll aber erst zum 10-2008 (Termin des Einspruchs gegen den Bescheid o.ä.). Sofern die Klägerin auch eine RÜCKWiRKENDE Anerkennung zum 11-2007 verlangt, muß Sie gegenüber dem Sozialgericht "den Anspruch begründen".
Das verstehe ich nicht. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Kann es sein das materielle Ansprüche nicht als "Anspruchsbegründung" gelten? Wo liegt der Haken?
Freue mich auf jede konstruktive Info.
ich wollte Euch über einen Sozialgerichtstermin in Zusammenhang mit der Feststellung des Grades der Behinderung berichten, der anderen durchaus Mut zum Klagen machen sollte.
Verhandelt wurde der Einspruch gegen einen Bescheid der Versorgungsamt mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 50%. Der Antragssteller hat mit Einspruch gegen den Bescheid 70% GdB gefordert.
Die Verhandlung lief sehr ruhig und sachlich ab.
Schließlich schlug der Richter zur Güte der anwesenden Vertreterin des Regierungspräsidiums einen GdB in Höhe von 60% vor. Alles nach vorliegender Aktenlage, ohne Gutachten. Die Vertreterin stimmte dem vorbehaltlich zu. Der Termin war schon nach 30 Minuten zu Ende.
Ich kann jeden nur dazu motivieren den Weg zum Sozialgericht zu suchen. Der Richter war wirklich sehr nett, sachlich und fair. Die Klägerin war anfangs hochnervös und schweißgebadet und im weiteren Verlauf sehr ruhig und konnte später sogar wieder lächeln.
Allerdings stellt sich mir aus dem Termin eine Frage die ich nicht verstehe:
die Klägerin hate vom Versorgungsamt einen GdB von 50% RÜCKWIRKEND auf 11-2006 festgestellt bekommen.
Die jetzige Erhöhung auf 60% soll aber erst zum 10-2008 (Termin des Einspruchs gegen den Bescheid o.ä.). Sofern die Klägerin auch eine RÜCKWiRKENDE Anerkennung zum 11-2007 verlangt, muß Sie gegenüber dem Sozialgericht "den Anspruch begründen".
Das verstehe ich nicht. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Kann es sein das materielle Ansprüche nicht als "Anspruchsbegründung" gelten? Wo liegt der Haken?
Freue mich auf jede konstruktive Info.