• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

GdB - Termin beim Sozialgericht sehr positiv verlaufen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pakete
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

pakete

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Hallo,

ich wollte Euch über einen Sozialgerichtstermin in Zusammenhang mit der Feststellung des Grades der Behinderung berichten, der anderen durchaus Mut zum Klagen machen sollte.

Verhandelt wurde der Einspruch gegen einen Bescheid der Versorgungsamt mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 50%. Der Antragssteller hat mit Einspruch gegen den Bescheid 70% GdB gefordert.

Die Verhandlung lief sehr ruhig und sachlich ab.

Schließlich schlug der Richter zur Güte der anwesenden Vertreterin des Regierungspräsidiums einen GdB in Höhe von 60% vor. Alles nach vorliegender Aktenlage, ohne Gutachten. Die Vertreterin stimmte dem vorbehaltlich zu. Der Termin war schon nach 30 Minuten zu Ende.

Ich kann jeden nur dazu motivieren den Weg zum Sozialgericht zu suchen. Der Richter war wirklich sehr nett, sachlich und fair. Die Klägerin war anfangs hochnervös und schweißgebadet und im weiteren Verlauf sehr ruhig und konnte später sogar wieder lächeln.

Allerdings stellt sich mir aus dem Termin eine Frage die ich nicht verstehe:

die Klägerin hate vom Versorgungsamt einen GdB von 50% RÜCKWIRKEND auf 11-2006 festgestellt bekommen.
Die jetzige Erhöhung auf 60% soll aber erst zum 10-2008 (Termin des Einspruchs gegen den Bescheid o.ä.). Sofern die Klägerin auch eine RÜCKWiRKENDE Anerkennung zum 11-2007 verlangt, muß Sie gegenüber dem Sozialgericht "den Anspruch begründen".

Das verstehe ich nicht. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Kann es sein das materielle Ansprüche nicht als "Anspruchsbegründung" gelten? Wo liegt der Haken?

Freue mich auf jede konstruktive Info. :)
 
Hallo,

mit der GdB sind zum Beispiel Steuervorteile verbunden. Ich glaube aber nicht, dass dort durchgreifende Gründe vorliegen dürften, die eine rückwirkende Feststellung vor dem Einspruchstermin rechtfertigt.
Glückwunsch zu der erstittenen höheren GdB.

Gruß von der Seenixe
 
@ seenixe

Hallo Seenixe,

aber es muss ja "begründende" Argumente geben, sonst hätte das Gericht das nicht festgestellt.

Ich meine einmal gelesen zu haben, das wirtschaftliche Gründe kein Grund für eine rückwirkende Anerkennung darstellen.

Nur welche Gründe werden dann anerkannt ?

Gruß von Pakete
 
Hallo Pakete,

Zunächst Glückwunsch zum höheren GdB. Unter "begründeten Ansprüchen" könnte ich mir vorstellen, dass hiermit medizinische Gründe gemeint sind. Evtl. Benötigt das Gericht einen medizinischen Beweis, dass der höhere GdB schon vor der Antragstellung bestand. Aber was sagt denn dein Rechtsvertreter dazu?

Ansonsten standest du in diesem Thread ja ziemlich auf der Vermisstenliste. Ich denke, der eine oder andere User würde sich freuen, wenn du auf die Fragen eingehst.

Gruß
Joker
 
Back
Top