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GdB, Merkzeichen, Erklärungen, Urteile, usw.

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Marcela
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo Marcela auch ich sag Danke für den Link:)
Da hat man echt ne gute Zusammenfassung,wofür so ein Schwerbehindertenausweis gut ist.
Ich hab letzte Woche grad ganz unverhofft meinen Feststellungsbescheid bekommen (GdB 50 auf Dauer rückwirkend zum 6/2014/Unfall),die brauchen nur noch ein Passfoto und denn bekomm ich den Ausweis.
Hab das Schreiben weitergeleitet an meinen Anwalt,vieleicht kommt da ja ein bißchen Bewegung rein in den Rechtstreit mit der deutschen Rentenversicherung um die Erwerbsminderungsrente...(Termin Sozialgericht September 2017):o Nach deren Gutachter bin ich ja top fit,obwohl alle Ärzte,Krankenkasse,Arge,PUV, BG und jetzt auch das Landesamt für soziale Dienste das anders sehen,aber die Rentenkasse weiß das natürlich besser und ist schlauer als alle anderen,meine Güte was sind schon ein kaputter Rücken(mehrfach versteift,wegen instabiler Frakturen),kaputte Schultern (in Fehlstellungen verheilt durch multible Frakturen) und ein kaputter Kopf (deformiertes/vernarbtes Hirn durch viele Hirnblutungen und Frakturen/organisches Psychosyndrom),mit solchen "Kleinigkeiten" kann man doch locker arbeiten,eigentlich bin ich jetzt doch noch besser als vor dem Unfall;););).

Gruß Hotte
 
Hallo Hotte,

mit einer Schwerbehinderung von 50% (hast du auch Merkzeichen dazu) kannst du nicht viel anfangen.

Ich an deiner Stelle würde sofort einen Verschlechterungsantrag stellen.
Bei deinen Verletzungen sollte mind. 80% Schwerbehinderung sein.

mfg Sturm
 
Hallo Sturm,es ist mir schon klar,das ich mit 50% (keine Merkzeichen) nicht "viel" anfangen kann. Es steht im Feststellungsbescheid das ich bei Einreichung weiterer Unterlagen einen Verschlechterungsantrag stellen kann...
ich freu mich trotzdem wie Bolle das ich jetzt endlich was in der Hand hab das steht und "immerhin" bin ich jetzt ja staatlich anerkannter Schwerbehinderter :);). Im Moment hat meine Gesundheit leider noch keinen stabilen Zustand (es stehen noch weitere Rücken Ops an/Neuropsychologische Reha da die organisch bedingte Demenz und Reaktionsfähigkeit sich leider immer noch verschlechtert),sollte mein Körper denn irgendwann mal einen Zustand erreichen der annähernd stabil ist (Schultern,Lungenfunktion,Gehör und Geruchseinschränkungen sind es schon länger /keine Verbesserung aber vor allen Dingen keine Verschlechterung),werde ich einen Verschlechterungsantrag stellen.

LG Hotte
 
hallo Hotte,

gut dass der Feststellungsbescheid jetzt da ist. 50% finde ich als nicht sehr viel, bei dem was du alles aufzählst. Du kannst binnen 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids einen Widerspruch einlegen, dann wird das nochmals überprüft. Das Amt bestätigt entweder die erste Entscheidung oder stellt einen Abhilfebescheid aus, indem sie mehr anerkennen.

Lasse dir mal von dort die einzelnen Prozente für die anerkannten Beeinträchtigungen zusenden. Oder gehe persönlich vorbei. Ich habe mir persönlich dort deren PC Daten ausdrucken lassen. Dann kannst du leichter nachvollziehen, welche % für welche Fakten anerkannt worden sind und hast nicht nur eine Aufzählung.

Ich habe damit immer gute Erfahrungen gemacht und habe dann einen erneuten höheren Bescheid erhalten. Das hat bei mir und in meinem Bekanntenkreis mehrfach geklappt. Oft waren es 10% mehr. Einzelne haben auch dann noch Klage eingereicht und das Amt hat einen Vergleichsvorschlag zugesandt mit weiterer Erhöhung um 10%. Da die dort auch Kosten für Gerichtstermine minimieren sollen, vermeiden sie unnötige Klagewege. Dieses Vorgehen hat nicht nur einmal zu höheren Anerkennung geführt.

Wäre doch einen Versuch wert, was hast du zu verlieren und das kostet dich nicht viel. Nur einen persönlichen Brief, mit den Angaben: Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid. Sie haben dies und jenes anerkannt, jedoch fehlen folgende nachgewiesene Gesundheitschäden, bzw sind zu gering bewertet worden. Ich bitte um Überprüfung.

Jetzt ist noch Zeit dazu, nicht dass du dich später ärgerst, hätte ich doch nur...
Die Anerkennung der Schwerbehinderung war im Prozess gegen die nichtzahlenwollende Versicherung ein wertvolles Indiz, den mein Anwalt gerne mit einfließen lassen, weil eine amtliche Stelle diese Gesundheitsschäden testiert hat.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Teddy,vielen Dank für die Tipps ähnliches Vorgehen hatte mir auch schon ein anderes unermüdliches Forenmitglied geraten (Rajo):).
Allerdings dachte ich das ich dafür mehr Zeit hätte (nicht nur 4 Wochen),denn ich habe die kommenden 2 Wochen jetzt schon viele Termine und denn gehts wieder unters Messer mit einem ziehmlich schwerwiegenden Eingriff (3 Bandscheiben und 2 Brustwirbel werden durch Implantate ersetzt),so daß ich erstmal mindestens 2 Monate außer Gefecht bin (wenn alles gut geht:o)...


"Aufzählung" ist gut.....das einzige Wort was bei mir steht ist :"Unfallfolgen" (haben die sich sehr einfach gemacht...;)).
OK,werd kommende Woche denn mal beim Landesamt vorbeischauen,vieleicht gehts bei mir ja auch so "einfach" das Sie mir die Liste ausdrucken,woraus sich denn Ihre "Unfallfolgen" zusammen setzen.

LG Hotte
 
Hallo Teddy und Hotte,

für den Widerspruch hat man einen Monat Zeit, also außer ggf. im Februar etwas mehr als 4 Wochen. Die paar Tage mehr können sehr hilfreich sein.

Die Frist beginnt am 3. Tag nach Aufgabe des Bescheides zur Post, wenn er nicht zugestellt worden ist (in dem Fall am Tag nach der Zustellung).

Natürlich sollte man nicht auf den letzten Drücker handeln, aber sehr oft bekommt man so noch einen fristgerechten Widerspruch oder Klage (da ist es auch die Monatsfrist) hin.

LG und viel Erfolg
Lindgren
 
Hallo Hotte,

du kannst auch beim Versorgungsamt, Fristgercht Widerspruch einreichen.
Und die Begründung nach der Geforderten Akeneinsicht nach reichen.

Dann kannst du die Informationen - warum z.b. etwas nicht gewertet oder dir zu Niedrig gwertet wurde gleich mit angeben.

im nach stehenden Link kannst du dir die Aktuellen Medizinischen Voraussetzungen Gültig seit 2009 im PDF anschauen/runterladen.

www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html

Grüße Michi
 
Nochmals vielen Dank für eure Tipps,aber auch wenn ich mich nacher ärgern sollte,werde ich keinen Widerspruch einlegen......habe lange hin und her überlegt,aber ehrlich gesagt bin ich froh wenn ich eine Sache erstmal abhaken kann und wie oben schon von mir gesagt eigentlich bin ich froh das ich jedenfalls schon mal anerkannter Schwerbehinderter bin. Ich hab im Moment noch so einen riesen Berg unerledigten Behördenwahnsinn vor mir (u.a.Klage gegen die Rentenversicherung) und wie oben auch schon angerissen etliche gesundheitliche Angelegenheiten....kurzum Baustellen ohne Ende unter deren Last ich und meine Familie manchmal das Gefühl hab auseinanderzubrechen:(.
Da mach ich freiwillig nicht noch eine Baustelle auf,wie z.B. Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid weil an für sich kann ich mit dem Ergebnis gut leben (Schwerbehindert,GdB 50)....:o

LG Hotte
 
Hallo Hotte,

heute hat fast jeder 3. Berufstätige eine Schwerbehinderung und mit 50% wirst du bei deiner Klage gegen die DRV nicht viel erreichen.

Wo siehst du das große Problem mit einem Verschlechterungsantrag? Du musst ja nicht klagen.
Ganz abgesehen von den Vergünstigungen, auch steuerlich.

Du solltest sehen auch das Merkzeichen B zu bekommen, dann steht dir immer eine Begleitung zu.

Ganz sicher wirst du dich ärgern, ich habe das damals genauso gesehen wie du. Mein Antrag + Verschlechterung war dann aber ein Selbstläufer und es hat mir immer geholfen.

mfg Sturm
 
Hallo Sturm,

also das fast jeder 3. Berufstätige eine Schwerbehinderung hat, hast Du dir geträumt. Und wenn Hotte erstmals mit dem Ergebnis das er 50 GdB erhalten hat, zufrieden ist, ist das auch in Ordnung. Ich rate Hotte ,schritt für schritt vor zugehen über ein längeren Zeitraum, mit der Option dann auch den Klageweg einzuschlagen.

gruß **************
 
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