Siegfried21
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
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Quelle:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13714
Grüße
Siegfried21
Info
Bei fehlender ärztliche Behandlung kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdB-Bewertungsgrundsätze (GdB 30 bis 40) darstellt.
Der Kläger gehe sehr engagiert seinem Beruf nach, unternehme viel mit
Freunden und Familie. Vor allem aber befinde er sich wegen der geltend gemachten psychischen Beeinträchtigung nicht in ärztlicher Behandlung, was gegen einen entsprechenden Leidensdruck und gegen die Annahme einer stärker behindernden Störung im Sinne der GdB-Bewertungsgrundsätze spreche.
Quelle:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13714
Grüße
Siegfried21