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GdB Befristung trotz Gutachten und Vergleich

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas juliare
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

juliare

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich klagte auf vor dem Sozialgericht auf einen GDB von 60 - nachdem nur 40 vom Versorgungsamt genehmigt wurden.
Vor Gericht gab es dann ein Anerkenntnis des Versorgungsamtes, weil es zwei Gutachter gab, die nach Untersuchungen auch von 60 ausgingen. Beide sprachen von dauernder Eintschränkung....

Ich freute micht - hatte erreicht was ich wollte

heute der Bescheid...
GdB 60 - allerdings in 2 Jahren wieder Nachprüfung und Befristung des Ausweises, weil das Versorgungsamt von einer Besserung ausgeht...

Meiner Meinung nach nur ein Hintertürchen um nach 2 Jahren wieder reduzieren zu können, dann geht die Klagerei wieder los...

Habt ihr Erfahrungen damit? Eigentlich sollte man doch den Gutachtern glauben dürfen, wenn die vom Gericht bestellt sind...!
(In dem Vergleich war von einer Nachprüfung nicht die Rede, das Verfahren zog sich ja schon 3 Jahre, in dieser Zeit immer wieder Gutachten!)

Widerspruch gegen "Befristung" oder warten was in 2 Jahren passiert und hoffen****?
 
Hallo juliare,

welchen Vorteil hast Du bei einem GdB von 60.

Oder was ist der Nachteil, wenn nur GdB 50 oder 40, später gültig wäre.


Viele Grüsse

Meggy
 
Unterschied?

Ich glaube der Unterschied zwischen 30 und 60 sollte klar sein****
Natürlich geht es dann um die Aberkennung der Schwerbehinderung!
 
Hallo Juliare,

es ist nicht ungewöhnlich, dass auch beim vorliegen von chronischen und dauerhaften Erkrankungen und Funktionseinschränkungen zunächst nur ein befristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird.

Auch bei einem unbefristeten Ausweis hat das Versorgungsamt das Recht, den Gesundheitszustand jederzeit nachzuprüfen und dann ggf. den GdB herabzusetzen und den Status "unbefristet" aufzuheben.

Du hast zwar nichts über Deine Grunderkrankung/en die zur Festsetzung des GdB geführt haben geschrieben aber die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich eine Besserung eintritt dürfte doch wohl eher nicht zu erwarten sein oder?

Sollten teilweise z.B. auch psychische Erkrankungen der GdB Bildung zugrunde gelegen haben, ist es zumeist üblich, dass eine Nachprüfung von amtswegen erfolgt.

Ich würde an Deiner Stelle erstmal entspannt abwarten was kurz vor Ablauf der Befristung passiert. Im Nachprüfungsverfahren musst Du nochmal Deine Ärzte angeben und die sollten dann entsprechend Stellung nehmen, dass halt keine Besserung Deines Gesundheitszustandes eingetreten ist.

Alles Gute und viele Grüße
magenta
 
Hallo juliare,
Hallo magenta,

ich kann mich magenta voll und ganz anschließen!
Auch bei mir war es so mit dem Ausweis und ich habe noch immer meinen Ausweis nach all den Jahren nach dem Unfall!
Schöne Grüße
Micha
 
Hallo Juliare,

lass es doch erst mal auch dich zu kommen.
Du hast jetzt einen GdB von 60 und wer weis wie es in 2 Jahren aussieht.

Die meisten SBA sind befristet, und wie schon gesagt wurde selbst wenn der SBA unbefristet aus gestellt wurde,
kann jeder Zeit nach geprüft werden. Auch must man gewisse veränderungen (verbesserungen) melden.

Es kann sein das in 2 jahren eine Nachprüfung stattfindet.
Es kann aber auch sein, das der SBA ohne neue Prüfung verlängert wird.

Grüße Michi

Der Unterschied ob GdB 40 oder 60 liegt einmal in der Schwerbehinderung zur Behinderung. und auch in der Steuerersparnis.
Mit einem GdB von 40 kann man sich im Job einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen.
 
Nachprüfung

Wer von Euch hat denn Erfahrung mit einer Nachprüfung nach 2 Jahren****
Gutachten gibt es ja nun zwei stück, die sind eindeutig - ist also nach zwei Jahren eher damit zu rechnen, dass ein Stempel des Hausarztes "keine Änderungen" genügt****?
 
Hallo juliare, du musst schon sagen, warum du überhaupt den GdB bekommen hast ! Hier kann schließlich keiner Hellsehen, was wie in 2 Jahren entschieden wird !:cool:
 
Hallo Juliare,

erst mal willkommen hier.
Ich kann deinen Ärger schon gut verstehen, jedoch ist es wirklich so das erst mal Prozente vergeben werden und dann immer in gewissen Abständen eine Nachprüfung erfolgt.
Ich denke deine "Karriere" als Schwerbehinderter ist noch nicht so lange her, sodass du das nicht wissen konntest.

Ich habe sogar erst nach 31 Jahren meinen Ausweis als unbefristet erhalten, zwischendurch wurde immer mal wieder überprüft ob nicht doch plötzlich mein Arm nachgewachsen ist.

Wichtig für dich ist nun wirklich erst mal das du die 60% erhalten hast, sollte wirklich eine so starke Verbesserung stattfinden das das VA wieder unter die 50% geht - bzw. gehen kann! ! ! !, dann sollte dir das ja auch - gesundheitlich - recht sein.
Denn wäre dies nicht der Fall und sie wagen es tatsächlich dich trotz allem wieder soweit herabzustufen, sollten sie das sehr gut begründen können, denn nach deinem Gerichtsurteil wird das dann sehr schwer für das VA.

Also sieh dem Ganzen erst mal gelassen entgegen.
Im Übrigen hat Mehlstaubadipositas schon recht wenn er fragt um welche Art der Behinderung es bei dir geht, denn so kann man nichts einschätzen, nur vermuten.
Es gibt schließlich Erkrankungen/Behinderungen die sich tatsächlich wieder auf "Null" stellen, z.B. Krebserkrankung oder ein komplizierter Bruch mit langer Heildauer usw.

Hallo juliare,

welchen Vorteil hast Du bei einem GdB von 60.

Oder was ist der Nachteil, wenn nur GdB 50 oder 40, später gültig wäre.


Viele Grüsse

Meggy
Hast du diese Frage wirklich ernst gemeint MEGGY?
Denn eigentlich bist du schon lange genug im Forum, auch wenn es dich vielleicht nicht so direkt betrifft, um zu wissen das die 50% schon eine wichtige Hürde sind. Und jeder Prozentpunkt mehr bedeutet das es schwieriger für das VA wird den Antragsteller wieder herabzustufen - es sei denn er hatte eine Spontanheilung.

VG
Gitti
 
Hallo.


Ich habe nach Wiederspruch vonGdB 40% meine GdB50% auf Dauer und rückwirkend ohne Gutachten erhalten und habe meinen Schwerbehindertenausweis und finde ausser etwas mehr Steuererleichterung bringt er mir ohne ZUsatz nicht mehr.Ich hätte aufs G ja Klagen können aber warte lieber ne Zeit ab und schicke denen dann die Neuesten Berichte aus denen die Verschlechterung hervor geht.Bin grad dabei neues MRT der LWS und Neurologische Messung wegen der Nervenschädigung habe ich die Überweisungsscheine schon.Sogar von der Rehaklinik wo ich meine normalen Pysio mache habe ich den Bericht der zu meinen Arzt geht erhalten zur Beurteilung meines Knietepe wegen der Streckfehlhaltung,die finde ich ausführlicher wie einen Arztbericht.Das habe ich gestern mit den Therapeuten aus gefüllt und ne KOpie erhalten dort steht alles von KOordinationsschwierigkeiten wie Gangbild ,Kraftdiefizid Gehstrecke und Sturzgefahr drinne,vom Arzt erhält man meist die Diagnosen und so kann ich dann zusätzlich mein e Einschränkungen dazu besser und einfach für die verständlicher schildern weil ich ja die Bestätigungen habe.
Auch hat er mit auf geführt das es durch die Schonhaltung bereitz im anderen Knie zu vermehrterten Beschwerden kam und ne Arthroskopie mit Knorpelglättung ung Miniskusentfernung gemacht werden mußte und ich auch dort Arthrose habe was mir eigentlich schon zusätzlich noch % gibt sowie die Hand Finger und Daumensattelgelenkarthrose was noch nicht auf geführt wurde.Ausserdem ist noch aufgeführt was ich alles gemacht habe wenn das nicht langt was denn der hat mich schließlich 2 mal wöchentlich behandelt und kanns noch besser wie der Arzt einschätzen.
Vielleicht wäre das mal die Idee besser zum Erfolg mit den Therapeutenbefund zusätzlich zu kommen.
Ich habe aber auch Krankheiten wo es keine Besserung gibt denke das ich dadurch den GdB auf Dauer erhalten habe.Ich gehe aber auch regelmäßig zum Arzt denn wenn man nie beim Arzt mehr war kommen die nachher auf die Idee es hätte sich was verbessert,auch allein schon wegen der befrißteten EMR ist es wichtig.


LG SONJA
 
Befristung...

Ich habe durch mehrere OP´s eine Lungenunterfunktion, die durch die Lähmung des Zwerchfells zurück zu führen ist, außerdem fehlt ein Teil des Lungenflügels...
Zwei Gutachter kamen nach eingehenden Untersuchungen zu dem Entschluss dass es eine dauernde Beeinträchtigung ist - klar, denn der wächst nicht nach und die Lähmung wird auch nicht verschwinden.
Das Gericht hatte in der Verhandlung auch keine Befristung in das Urteil geschrieben - aber die Damen und Herren vom Versorgungsamt schon...deswegen habe ich jetzt Wiederspruch eingelegt - mal sehen, was passiert....!
 
Hey Juliare.


Wenn du soviel Geduld hast zum Klagen wünsche ich dir viel Erfolg das es unbefrißtet anerkannt wird.

Was bin ich froh das ich damit keinen Ärger habe und alles ohne zu Klagen durch bekommen habe sogar ohne Gutachten.

LG SONJA
 
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