Hallo zusammen,
ich klagte auf vor dem Sozialgericht auf einen GDB von 60 - nachdem nur 40 vom Versorgungsamt genehmigt wurden.
Vor Gericht gab es dann ein Anerkenntnis des Versorgungsamtes, weil es zwei Gutachter gab, die nach Untersuchungen auch von 60 ausgingen. Beide sprachen von dauernder Eintschränkung....
Ich freute micht - hatte erreicht was ich wollte
heute der Bescheid...
GdB 60 - allerdings in 2 Jahren wieder Nachprüfung und Befristung des Ausweises, weil das Versorgungsamt von einer Besserung ausgeht...
Meiner Meinung nach nur ein Hintertürchen um nach 2 Jahren wieder reduzieren zu können, dann geht die Klagerei wieder los...
Habt ihr Erfahrungen damit? Eigentlich sollte man doch den Gutachtern glauben dürfen, wenn die vom Gericht bestellt sind...!
(In dem Vergleich war von einer Nachprüfung nicht die Rede, das Verfahren zog sich ja schon 3 Jahre, in dieser Zeit immer wieder Gutachten!)
Widerspruch gegen "Befristung" oder warten was in 2 Jahren passiert und hoffen****?
ich klagte auf vor dem Sozialgericht auf einen GDB von 60 - nachdem nur 40 vom Versorgungsamt genehmigt wurden.
Vor Gericht gab es dann ein Anerkenntnis des Versorgungsamtes, weil es zwei Gutachter gab, die nach Untersuchungen auch von 60 ausgingen. Beide sprachen von dauernder Eintschränkung....
Ich freute micht - hatte erreicht was ich wollte
heute der Bescheid...
GdB 60 - allerdings in 2 Jahren wieder Nachprüfung und Befristung des Ausweises, weil das Versorgungsamt von einer Besserung ausgeht...
Meiner Meinung nach nur ein Hintertürchen um nach 2 Jahren wieder reduzieren zu können, dann geht die Klagerei wieder los...
Habt ihr Erfahrungen damit? Eigentlich sollte man doch den Gutachtern glauben dürfen, wenn die vom Gericht bestellt sind...!
(In dem Vergleich war von einer Nachprüfung nicht die Rede, das Verfahren zog sich ja schon 3 Jahre, in dieser Zeit immer wieder Gutachten!)
Widerspruch gegen "Befristung" oder warten was in 2 Jahren passiert und hoffen****?