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Gütetermin

bibiblues

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Juni 2010
Beiträge
9
Hallo wie schon berichtet hatte ich im Februar einen Unfall.
Die Versicherung der Gegenpartei hatte den Schaden abgelehnt,woraufhin mein Anwalt eine Feststellungsklage einreichte.Es wurde ein schriftliches Verfahren eingeleitet.Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat immer wieder um Fristverlängerung bei Gericht gebeten,nun habe ich eine Ladung vom Gericht bekommen.Da mein Anwalt zur Zeit im Urlaub ist kann ich ihn nichts dazu Fragen.Der Richter hat einen Güte und Verhandlungstermin angeordnet.Mein Anwalt hat bisher nur einen Vorschuss von der Versicherung gefordert,der aber nicht gezahlt wurde.Mich macht es auch stutzig das mein Anwalt noch kein Schmerzensgeld,Haushaltsentschädigung oder eine Rente beantragt hat.
Er sagt der Schaden ist noch nicht bezifferbar,da man nicht weiß was an Folgeschäden kommt.Aber darum geht es doch vor Gericht oder nicht?
Der Arzt hat mir Bestätigt das Ellenbogen und Handgelenk versteift sind.
Was kommt denn jetzt noch alles auf mich zu? Die Sekretärin meines Anwalts meinte nur am Telefon ,das wenn der Anwalt wieder da ist er entscheidet ob ich noch mal persönlich vor dem Termin zu ihm kommen muß oder nicht.Ich glaub ich versteh nur noch Bahnhof.
 
Hallo bibiblues,

da die Versicherung ja den Schaden bisher noch nicht anerkannt hat, hast du über deinen Anwalt eine Feststellungsklage eingereicht.
Der Schaden kann also erst gegenüber der gegnerischen Haftpflicht beziffert werden, wenn feststeht das diese Versicherung nun eben zahlen muss.
Da der Richter nun den Gütetermin angeortnet hat, kann ich mir vorstellen, das du dich mit der Versicherung nach Möglichkeit einigen sollst, d.h. das evtl. ein Vergleich geschlossen wird.
Der könnte verschiedener Maßen aussehen, hier nur ein Beispiel:
es könnte sein das die Versicherung anbieter 2 drittel Schuld auf sich zu nehmen, auf dem anderen drittel würdest du dann hängen bleiben.
Aber das ist echt nur ein Beispiel für das was passieren könnte.
Wenn du dich nicht mit der Versicherung einigen kannst, dann wird der Richter entscheiden.
Ob du dich auf einen Vergleich einlässt, das mussst du mit deinem Anwalt besprechen, beachte aber dann auc das du evtl. bei einem Vergleich auch für einen Teil der Anwalts und Gerichtskosten selbst aufkommen musst, es sei denn es wird in dem Vergleich aufgenommen und von der Versicherung akzeptiert das diese die Kosten dafür voll übernimmt.
Ach, wo du von Rentenansprüchen gegenüber der Versicherung schreibst, ich glaube das ist nicht so einfach, soviel ich informiert bin, steht dir wohl ein Schmerzensgeld zu sowie Lohnausfallkosten.
Habe mal von einem Bekannten gehört, das er keine monatl. Rentenzahlungen bekam, er wurde dafür in einer Summe abgefunden.
Ich weiß aber nicht ob das immer so ist.
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy

mir wurde geraten mich nicht auf einen Vergleich einzulassen,da ja sonst alles damit abgegolten ist.Da ich aber mindestens noch eine OP vor mir habe und ich ja dann wieder ausfalle müßte ich für die Kosten (Arzt,Physio,Medikamente,Haushälterin u.s.w.)selbst aufkommen und das kann es ja nicht sein.Die sind Schuld also sollen sie auch für die Kosten aufkommen.Ausserdem geht es ja auch um die Folgeschäden was ist wenn irgendwann welche Auftreten?Dann bin ich ja die doofe oder kann man das mit denen bei einem Vergleich aushandeln?
 
liebe bibiblues,

man soll sich niemals auf einen Vergleich einlassen. Dies hat mir mein Bruder, Landgerichtsrat, geraten. Dann ist alles verloren, da wird die Versicherung schon für sorgen.
Ich war damals auch so dumm und hatte mir nichts dabei gedacht. Der Rechtsanwalt des Arztes diktierte dann auch dem Richter den Inhalt. Mein Anwalt zog mit und meine Einwände beim Richter gegen den Vergleich wurden abgewimmelt.
(Ich hatte damals eine einstw. Verfügung von der Klinik/Arzt erhalten, dass ich nicht mehr behaupten durfte, dass ein Behandlungsfehler passiert sei. Erst wenn ich ein Gegengutachten hätte, würde die einstw. Verfügung aufgehoben. Dies ist inzwischen geschehen und das Gericht sprach mir Schadensersatzansprüche für die einstw. Verfügung und für den Behandlungsfehler zu. Hierzu sind nunmehr die Klagen eingereicht worden).

MfG Bluemchen:confused:
 
Hallo,
das was du schreibst, wäre kein Vergleich. sondern du meinst bestimmt eine Abfindung, dann wären alle kommenden Ansprüche abgegolten, aber nicht bei einem Vergleich.
Bei einem Vergleich musst du auch keine Behandlungskosten die noch entstehen selber bezahlen, das wird über die KK abgerechnet und die wendet sich dann an die generische Versicherung und holt sich die Kosten wieder.
Selbst bei einer Abfindung, verzichtest du nicht auf weitere Behandlungen und müsstest die auch nicht bezahlen, das macht die KK auch weiterhin.
Ob du nun einen vergleich annehmen solltest oder nicht, das kann dir eigendlich nur dein Rechtsanwalt sagen, denn der weiß letztendlich, wie hoch die Chancen stehen das du die Unfallfolgen voll anerkannt bekommst.
Wenn du aber der Meinung bist das die Schuld sind und das ganz sicher, dann würde ich auch keinen Vergleich annehmen.
Gruß von stinababy
 
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