In meinem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht letzte Woche habe ich mich selber vertreten. Zur Vorbereitung auf den Gütetermin habe ich entsprechende Urteile herausgesucht.
Der Richter war direkt auf der Seite vom Arbeitgeber. Als ich ihm die beiden Urteile des LAG Hessen und LAG Berlin vorgelegt habe in denen unmissverständlich steht, dass Gründe nicht nachgeschoben werden dürfen (den kompletten Sachverhalt zu erklären wäre zu komplex, aber die Fälle sind exakt wie meiner), meinte der Richter wir sind hier beim Arbeitsgericht xxx und die Urteile der LAG würden ihn nicht interessieren. Als ich meinte das dies doch höhere Instanzen sind meinte er nur, ich könne ja bis zum BAG gehen. Er werde auch im Kammertermin gegen mich entscheiden,. Trotzdem hat er mir aufgegeben zum Schriftsatz der Beklagten schriftlich Stellung zu nehmen.
Kann der Richter die Urteile der LAG ignoroeren (die Revison beim BAG haben die LAG in beiden Urteilen abgelehnt) ?
Sind diese Äußerungen schon als Befangen zu werten?
Der Richter war direkt auf der Seite vom Arbeitgeber. Als ich ihm die beiden Urteile des LAG Hessen und LAG Berlin vorgelegt habe in denen unmissverständlich steht, dass Gründe nicht nachgeschoben werden dürfen (den kompletten Sachverhalt zu erklären wäre zu komplex, aber die Fälle sind exakt wie meiner), meinte der Richter wir sind hier beim Arbeitsgericht xxx und die Urteile der LAG würden ihn nicht interessieren. Als ich meinte das dies doch höhere Instanzen sind meinte er nur, ich könne ja bis zum BAG gehen. Er werde auch im Kammertermin gegen mich entscheiden,. Trotzdem hat er mir aufgegeben zum Schriftsatz der Beklagten schriftlich Stellung zu nehmen.
Kann der Richter die Urteile der LAG ignoroeren (die Revison beim BAG haben die LAG in beiden Urteilen abgelehnt) ?
Sind diese Äußerungen schon als Befangen zu werten?