Frankreich verbietet statistische Auswertungen von richterlichen Entscheidungen – bis zu fünf Jahre Gefängnis gibt es für jeden, der gegen das neue Gesetz verstößt.
Das Problem an neuen Methoden und Erkenntnisquellen ist, dass diese Tatsachen zu Tage fördern können, die nicht immer allen Beteiligten gefallen. Das Streben nach Wissen und Erkenntnis deshalb aber zu verbieten, ist spätestens nach der Aufklärung in einem demokratischen Rechtsstaat eher fernliegend. Eigentlich.
Frankreich hat nun kürzlich ein Gesetz zur Reform der Justiz erlassen. Dessen Art. 33 hat Sprengkraft und international für Aufsehen gesorgt. Er lautet wörtlich:
"Les données d'identité des magistrats et des membres du greffe ne peuvent faire l'objet d'une réutilisation ayant pour objet ou pour effet d'évaluer, d'analyser, de comparer ou de prédire leurs pratiques professionnelles réelles ou supposées."
Auf Deutsch übersetzt lautet das in etwa:
"Die Identitätsdaten von Richtern und Angehörigen der Justiz dürfen nicht mit dem Ziel oder der Wirkung der Bewertung, Analyse, des Vergleichs oder der Vorhersage ihrer tatsächlichen oder angeblichen Berufspraktiken wiederverwendet werden."
Anschließend folgt ein Verweis auf mehrere Normen des französischen Strafgesetzbuches, die im Ergebnis einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Gefängnis festlegen. Fünf. Jahre. Gefängnis.
Der französische Staat droht somit seinen Bürgern mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe, wenn diese öffentlich verfügbare Informationen in einer bestimmten Art und Weise auswerten, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen. Dies losgelöst davon, ob dies aus kommerziellen oder wissenschaftlichen Gründen geschieht oder einfach nur um zum Spaß herauszufinden, ob man überhaupt etwas findet.
Angst vor "Predictive Analytics"?
Die nun in Frankreich für richterliche Entscheidungen strafrechtlich verbotene Methode wird seit einiger Zeit unter dem Begriff "Predictive Analytics" diskutiert. Dabei geht es - vereinfacht gesagt - um das Erkennen von Mustern.
Ziel dieser Methode ist es, durch statistische Auswertung wiederkehrende Muster in den Daten zu erkennen. Aufbauend auf diesen Mustern können dann bisher verdeckte Unregelmäßigkeiten oder andere Probleme erkannt werden. Oder das Muster wird auf die Zukunft angewendet, um eine Vorhersage in Form einer Wahrscheinlichkeit zu treffen. Diese Wahrscheinlichkeit beschreibt dann im Ergebnis eine Korrelation zwischen zwei oder mehreren Ereignissen. Dabei bedeutet Korrelation nicht Kausalität. Die Auswertung der Daten zeigt nur, ob – und nicht warum – bestimmte Zusammenhänge bestehen. Somit ist dies eine rein statistische und unter anderem keine juristische Methode.
Stehen wir nun auch bald unter staatlicher Kontrolle?
Wird Deutschland dem Beispiel von Frankreich folgen?
Das Problem an neuen Methoden und Erkenntnisquellen ist, dass diese Tatsachen zu Tage fördern können, die nicht immer allen Beteiligten gefallen. Das Streben nach Wissen und Erkenntnis deshalb aber zu verbieten, ist spätestens nach der Aufklärung in einem demokratischen Rechtsstaat eher fernliegend. Eigentlich.
Frankreich hat nun kürzlich ein Gesetz zur Reform der Justiz erlassen. Dessen Art. 33 hat Sprengkraft und international für Aufsehen gesorgt. Er lautet wörtlich:
"Les données d'identité des magistrats et des membres du greffe ne peuvent faire l'objet d'une réutilisation ayant pour objet ou pour effet d'évaluer, d'analyser, de comparer ou de prédire leurs pratiques professionnelles réelles ou supposées."
Auf Deutsch übersetzt lautet das in etwa:
"Die Identitätsdaten von Richtern und Angehörigen der Justiz dürfen nicht mit dem Ziel oder der Wirkung der Bewertung, Analyse, des Vergleichs oder der Vorhersage ihrer tatsächlichen oder angeblichen Berufspraktiken wiederverwendet werden."
Anschließend folgt ein Verweis auf mehrere Normen des französischen Strafgesetzbuches, die im Ergebnis einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Gefängnis festlegen. Fünf. Jahre. Gefängnis.
Der französische Staat droht somit seinen Bürgern mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe, wenn diese öffentlich verfügbare Informationen in einer bestimmten Art und Weise auswerten, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen. Dies losgelöst davon, ob dies aus kommerziellen oder wissenschaftlichen Gründen geschieht oder einfach nur um zum Spaß herauszufinden, ob man überhaupt etwas findet.
Angst vor "Predictive Analytics"?
Die nun in Frankreich für richterliche Entscheidungen strafrechtlich verbotene Methode wird seit einiger Zeit unter dem Begriff "Predictive Analytics" diskutiert. Dabei geht es - vereinfacht gesagt - um das Erkennen von Mustern.
Ziel dieser Methode ist es, durch statistische Auswertung wiederkehrende Muster in den Daten zu erkennen. Aufbauend auf diesen Mustern können dann bisher verdeckte Unregelmäßigkeiten oder andere Probleme erkannt werden. Oder das Muster wird auf die Zukunft angewendet, um eine Vorhersage in Form einer Wahrscheinlichkeit zu treffen. Diese Wahrscheinlichkeit beschreibt dann im Ergebnis eine Korrelation zwischen zwei oder mehreren Ereignissen. Dabei bedeutet Korrelation nicht Kausalität. Die Auswertung der Daten zeigt nur, ob – und nicht warum – bestimmte Zusammenhänge bestehen. Somit ist dies eine rein statistische und unter anderem keine juristische Methode.
Stehen wir nun auch bald unter staatlicher Kontrolle?
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