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Fragen zur Klageerweiterung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Espresso
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Hallo benötige wieder fachmännischen Rat.
Im Zuge meiner Lebendspende werden notwendige Therapiekosten nicht
von der Krankenkasse übernommen, deshalb befinde ich mich seit 12 Monaten im Klageverfahren gegen die Krankenkasse.
Nun wird erneut die Übernahme notwendiger Laborkosten von der Kasse
abgelehnt. Widerspruch ist eingelegt.
Im Klageverfahren werde ich vom VDK vertreten.

Meine Frage, kann nicht die bestehende Klage erweitert werden, da
es sich ja in beiden Fällen um Nachsorgekosten der Organspende handelt?
Der VDK ist der Meinung ich müsse jedes Medikament/Labor einzeln einklagen. Ist das wirklich so? Können mir so uferlos immer neue Verfahren
gegen die AOK erwachsen?

Es geht ja im ersten Verfahren zwar um ein bestimmtes Medikament aber
generell um Folgekosten der Spende. Bin langsam völlig überfordert und
weis bald gar nicht mehr wo ich welches Verfahren mit welchem Stand habe wenn das so weiter geht. Ich habe im Zuge der Lebendspende im Moment im Jahr zwischen 3.000 - 4000,00 EUR Nachbehandlungskosten die nicht gedeckt sind. Ich muss das tun weil das steht mir bis ans Lebensende bevor.
 
Meine Frage, kann nicht die bestehende Klage erweitert werden, da
es sich ja in beiden Fällen um Nachsorgekosten der Organspende handelt?
Der VDK ist der Meinung ich müsse jedes Medikament/Labor einzeln einklagen. Ist das wirklich so? Können mir so uferlos immer neue Verfahren
gegen die AOK erwachsen?

Hallo Espresso,
definitiv sagen kann ich dir dass nur für eine Zivilklage, da geht es definitv.
Mich würde aber sehr wundern wenn es beim viel bürgerfreundlichen Sozialrecht nicht gehen würde.

Habe eher das Gefühl, das Sozialverbände da manchmal nicht sonderlich motiviert sind so viel auf einmal zu machen!

VG DH
 
Danke Diehard, dann werde ich der Sache auf der Spur bleiben.
Ich will keine weiteren Verfahren wenn es anders auch geht.
Wie ich grob gelesen hab kann die Klage vor der ersten mündlichen
Verhandlung erweitert werden wenn es um "gleiches" geht. Bin allerdings
ein rechtlicher Plattfuß

Das muss doch gehen.....sagt mir mein Gefühl
 
Danke Diehard, dann werde ich der Sache auf der Spur bleiben.
Verhandlung erweitert werden wenn es um "gleiches" geht. Bin allerdings
ein rechtlicher Plattfuß

Hallo,
geht definitiv auch später! Glaube auch nicht das sich da was geändert hat.
Aleerdings prüdoziert man mit Erweiterungen schnell ein undurchsichtiges Chaos, deshalb sollte man die nur wenn notwendig machen und die Klageschrift schon möglichst vollständig halten!

VG DH
 
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