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Frage zur Sofortleistung der PUV

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas rena68
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

rena68

Mitglied
Hallo @all
Wir ,mein Mann und ich sind neu hier und haben schon ein paar Hilfreiche Tips ,bzw. Antworten gefunden.Nun haben wir auch eine Frage :

Mein Mann hat nach einen Motorrad Unfall folgende Veletztungen davon getragen:
--Contusio cerebri mit V.A kleine Kontusionsblutung hochparietal
--BWK- 12 Kompressionsfraktur
--Basisnahe MHK III und IV Fraktur rechts sowie Skaphoidfraktur rechts

Er wurde in der Uni Köln erstversorgt und wurde nach "3Tagen "(Montag Unfall,Mittwochs Entlassung) dort Entlassen.Der BG-Arzt in BM hat ihn dann auf den daurauffolgenden Montag Stationär aufgenommen, er mußte dann dort 2 1/2 Liegen.Dort wurde dann auch erst der Karnbeinbruch festgestellt.Dieser wurde dann wiederum in Köln Weyertal Operiert.Diese überwiesen meinen Mann allerdings direkt im Anschluß ins KH Bergisch Gladbach wo er dann als 1 OP.eine Stabiliesierung des BWK 11auf LWK 1 hatte und vor kurzem eine vertikale Stabilisierung des 12 BWK.

Nach langer Prüfung und vielen hin und her bezahlte unser PUV das Krankenhaustagegeld sowie das Schmerzensgeld (letzter Krankenhausaufenhalt haben wir noch nicht geltend gemacht )Die UV meinte das ja wohl laut Arztberichten eine
Contusio cerebri mit V.A kleine Kontusionsblutung hochparietal vorlag ,sollen wir einen Nachweis erbringen es würde dann geprüft ob ihm eine Sofortleistung zusteht.

In jeden Arztbericht steht dieses auch drin.Welchen Nachweis wollen die ?

Es wäre schön wenn uns jemand vll. Tips etc. dazu geben könnte.

LG
Rena
 
Hallo Rena,

Herzlich Willkommen hier im Forum.

Wurde das SHT gleich am Unfalltag festgestellt? Was ist: mit V.A?
Und hat Dein Mann dadurch Beschwerden? Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Doppelbilder?
Wurden CT/MRT-Bilder vom Kopf gemacht?
Warum will die PUV noch einen Extra-Beweis für das SHT?
Wann war der Unfall?
So wie ich es gelesen haben, habt Ihr den Unfall der PUV und der BG gemeldet. Ist es als Arbeitsunfall anerkannt?

Ich würde zügig alle Krankenhaus-Tage die durch den Unfall entstanden sind der PUV melden.

Wie geht es Deinem Mann jetzt?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai -Uwe ,Danke für deine Antwort
zu deinen Fragen :
der unfall war am 23.05.11
Die BG hat den Unfall sofort anerkannt
das SHT wurde direkt in der Uniklinik am Unfalltag festgestellt.
CT/Mrt wurde in der Uni vom Kopf gemacht ,sowie nach 3 Wochen in KH BM
Das SHT ist wieder weg , es besteht laut BG -Arzt auch z.Z. kein Grund ein weiteres CT des Kopfes zu machen.
Kopfschmerzen etc. hat er keine.
Gesundheitllich geht es ihm so naja...
Er hat natürlich Schmerzen ,letzte OP war am 27.09.11 Er kann sich ja nie wieder nach vorne Beugen und ist z.Z. in Ambulanter Reha.
Ob er je wieder seinen Beruf ausüben kann steht in den Sternen ,da er als Reifenmonteur für LKW arbeitete.Eine Umschulung hat die BG auch schon ausgeschlossen ,mein Mann ist zu "Alt" Er ist 50j geworden.

Warum die PUV noch einen Nachweis will ....kann ich auch nicht sagen.
 
Hallo Rena,
ich möchte Dir keine Angst machen und es muß auch nicht eintreffen......aber das SHT ist bei meinem Mann zu einer richtigen "Baustelle" geworden. Und das erst richtig nach 3-6 Monaten.
Also bitte, immer beobachten ob Schwindel, Kopfschmerzen, Hormonstörungen plötzlich auftreten.

Im nächsten Jahr müßt Ihr bei der PUV die Invalidität (per Attest) anmelden, nicht vergessen. Es werden sicher Schäden/Behinderungen bleiben.

Dann solltest Ihr möglichst einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen, der Ausweis bringt für Deinen Mann gewisse Vorteile.

Alles was Ihr jetzt mit der BG und der PUV absprechen müßt...bitte ALLES nur SCHRIFTLICH.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Hallo Rena.

Bei welcher Versicherung bist du versichert?
Lag dein mann länger als 20 Tage am Stück im Krankenhaus?
Ich habe gerade meine Sofortleistung durchgeboxt.
Solltest du bei der AAch**** M***** sein, dann kann ich dir gerne weiterhelfen.

SOnst weiss ich da leider nicht so bescheid,- das ist ja immer von Versicherung zu Versicheurng unterschiedlich

Lg Nici
 
Hallo Nici82HH ,
na dann Herzlichen Glückwunsch. Wir sind leider bei der T....o-Versicherung ,naja die von der es auch ne Bank gibt ;)

Mein Mann lag das erste mal 3 Tage
das zweite mal 17 Tage
das dritte mal 24 Tage
das vierte mal 10 und
das fünfte mal 4 Tage im Krankenhaus.

Ich werde nun mal wieder die besagte Versicherung anschreiben in der Hoffnung das Sie dieses mal die Verletzung anerkennen.
Ansonsten weiß ich auch nicht was ich tuen soll
 
Hallo Rena-

was steht denn genau zu der Sofortleistung in den Versicherungsbedingungen?

Vielleicht können wir so weiterhelfen?

Liebe Grüsse

Nici

PS: Ich habe die letzten 2 WOchen täglich bei der Versicherung angerufen- die waren sowas von mir genervt- aber wie du es siehst - es hat geholfen.
 
Hallo Nici,

kein guter Rat, bei den Versicherungen anrufen.

Bitte immer alles schriftlich.

Nicht jede PUV hat diese Sofortleistung, aber man kann es in dem unterschriebenen Vertrag erlesen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo ,

anrufen bringt bei denen sowieso nichts :mad: Man kann nämlich nie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Telefonieren :mad:

Wie haben eine Sofortleistung bei Schwerverletzung mit drin ,wäre nicht schlecht wenn die das Bezahlen würden .

Anerkennen würden die das ja wohl wenn wir einen Nachweis erbringen :mad:

LG
Rena
 
Sofortleistung

Hallo rena068,

es heißt in den meisten Versicherungebedingungen Sofortleistung bei Schwerverletzten und dann werden meistens auch eine Art Aufzählung genannt, ab wann jemand als schwerverletzt einzustufen ist,

Es kann durchaus sein, dass ihr aufgrund des Verletzungsmuster keine Sofortleistung erhaltet.

Wichtig ist für Euch, dass ihr Euch zwei Termine vormerkt.

01. nach einem Jahr mit einer Frist von drei Monaten ( 15 Monate ) müssen Folgeschäden vorhanden und ärztlich bescheinigt werden.

In der Regel bestellt die Versicherung eine Begutachtung ein.

Sammelt alles was ihr an Unterlagen bekommt, am besten Dein Partner führt eine Art Tagebuch.

Beschwerden auflisten, Veränderungen beobachten. Manchmal ist auf einmal etwas da und man fragt sich, ja seit wann denn.

Nach Ablauf der ersten Frist behalten sich die Versicherungen weitere Begutachten vor.

Nach Ablauf des zweitten Unfalljahres und nach Ablauf des dritten und alles entscheidendem Jahr. In der Regel wird nach 15 Monaten begutachtet und dann zum Ablauf dritten Jahres. Kommt auf die Folgeschäden an.

Hierbeit ist wichtig, dass mit Ablauf des dritten Jahres auch die Begutachtungen abgeschlossen sein müssen. Lasst ihr Euch auf Begutachten nach dieser Frist ein, und wird dieses GA nachteilig für Euch, geht bzw kann das zu Euren Lasten gehen.

Ich kann euch nur empfehlen die allgemeinen Versicherungsbedingungen genauesten zu studieren. ( AUB genannt ).

Was mich stutzig gemacht hatte, war deine Aussage, dass die private Versicherung Stress wegen Krankenhaustagegeld gemacht hat.

Habt Ihr auch so etwas wie Genesungsgeld mit abgeschlossen

Viel Glück und weiterhin gute Genesung für Deinen Partner.
 
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