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Frage zu Gutachten wegen EMR

darkblue1962

Mitglied
Hallo,

Ich musste auf Anordnung der DRV (Erwerbsminderungsrente) zu insgesamt 3 Gutachtern nach Nürnberg.
Zwei Fachärzte und ein sog. "Obergutachter".
Habe das abschliessende Gutachten nun erhalten, darin steht das folgendes festgestellt wurde:

...daß Herr x........x nicht in der Lage ist, einer mehr als geringfügigen Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, selbst wenn es sich nur um leichte körperliche Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung handelt.

Ich komm leider nicht ganz klar mit dem Satz. Wäre schön wenn mir das jemand ein wenig verständlich machen könnte.
Möchte ja wissen wie die Rentenversicherung daraufhin (evtl man weiss ja nie) entscheiden wird.

Liebe Grüße, Eddy
 
Hallo Eddy,

normaler Weise ist in diesem GA. eine genauer Stundenzeitraum durch den GA. anzugeben wie z.B. Herr/ Frau Mustermann ist in der Lage bis unter 3 Stunden täglich oder 3 bis unter 6 Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen.
So wie Du es geschrieben hast, wird der DRV. nichts anderes möglich bleiben als Deinem Antrag auf EMR. befristet statt zu geben.
Solltest Du noch nicht im Klageverfahren am SG. sein und die DRV. tritt hier als Auftraggeber der Gutachten auf, kann es Dir aber auch passieren, dass die DRV. Deinen Antrag auf EMR. trotzdem ablehnt und auf Zeit baut, wie in so vielen anderen Fällen auch. (ich mit eingeschlossen)
Immer an das Gute glauben, denn das schlechte kommt stets von allein!
Warte Deinen Bescheid ab und dann weißt Du woran Du bist und kannst dann die entsprechenden weiteren Schritte ins Auge fassen.

MfG.
Pit
 
Hallo darkblue1962,

dein
...daß Herr x........x nicht in der Lage ist, einer mehr als geringfügigen Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, selbst wenn es sich nur um leichte körperliche Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung handelt.

Geringfügig heißt nach m. e. bis 15 Std. die Woche bzw. weniger als 3 Stunden arbeitsfähig am Tag, ergibt die volle Rente.

Bei 3 bis unter 6 Std. Arbeitsfähigkeit, entspricht der halben EMR und weil du
aber durch deine Behinderung/Einschränkung wahrscheinlich nicht mehr vermittelbar bist, greift die s. g. Arbeitsmarktrente, bei Verschlossenheit des Arbeitsmarktes = volle EMR


Grüße

Siegfried21
 
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