darkblue1962
Mitglied
Hallo,
Ich musste auf Anordnung der DRV (Erwerbsminderungsrente) zu insgesamt 3 Gutachtern nach Nürnberg.
Zwei Fachärzte und ein sog. "Obergutachter".
Habe das abschliessende Gutachten nun erhalten, darin steht das folgendes festgestellt wurde:
...daß Herr x........x nicht in der Lage ist, einer mehr als geringfügigen Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, selbst wenn es sich nur um leichte körperliche Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung handelt.
Ich komm leider nicht ganz klar mit dem Satz. Wäre schön wenn mir das jemand ein wenig verständlich machen könnte.
Möchte ja wissen wie die Rentenversicherung daraufhin (evtl man weiss ja nie) entscheiden wird.
Liebe Grüße, Eddy
Ich musste auf Anordnung der DRV (Erwerbsminderungsrente) zu insgesamt 3 Gutachtern nach Nürnberg.
Zwei Fachärzte und ein sog. "Obergutachter".
Habe das abschliessende Gutachten nun erhalten, darin steht das folgendes festgestellt wurde:
...daß Herr x........x nicht in der Lage ist, einer mehr als geringfügigen Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen, selbst wenn es sich nur um leichte körperliche Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung handelt.
Ich komm leider nicht ganz klar mit dem Satz. Wäre schön wenn mir das jemand ein wenig verständlich machen könnte.
Möchte ja wissen wie die Rentenversicherung daraufhin (evtl man weiss ja nie) entscheiden wird.
Liebe Grüße, Eddy