Hallo Gerd,
hier ein kleiner Rat von mir, mit dem was du o.g geschrieben hast bzw. die Gutachter Geschichte, da würde ich umgehend zu einem Rechtsanwalt gehen. Hier könnte sich der Verdacht ergeben, das ein Prozessbetrug versucht wurde oder zumindest das Gerichtsgutachten bzw. das Gericht in negativer weise zu beeinflussen.
Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer
falschen Aussage durch eine
Partei in einem
Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, in welcher
Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Tat ist in Deutschland ein
Vergehen gem.
§ 263 StGB.
Die so genannte prozessuale Wahrheitspflicht ergibt sich in Deutschland aus
§ 138 ZPO.
Der Prozess
betrug ist ein klassischer Dreiecksbetrug nach § 263 StGB, bei dem der getäuschte
Spruchkörper des Gerichts (Richter) die Vermögensverfügung zu Lasten einer Partei bzw. des Angeklagten durch das Urteil vornimmt. Möglich ist aber auch der Prozessbetrug mit Verfügung durch den
Rechtspfleger oder den
Gerichtsvollzieher. Insofern ist als Vermögensschaden auch die konkrete Vermögensgefährdung ausreichend. Wegen der mangelnden Prüfungspflicht im zivilprozessualen Mahnverfahren ist dort nicht an einen Prozessbetrug zu denken. Dasselbe gilt für ein
Versäumnisurteil, da es dort nur auch die Schlüssigkeit des Vorbringens ankommt, sich der Richter also keine konkreten Gedanken machen ob das Vorbringen wahrscheinlich ist, sondern eben nur schlüssig.
Der
versuchte Prozessbetrug beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachen. Dabei muss sich die Partei darüber bewusst sein, dass die Tatsachen auch unwahr sind. Wird jedoch durch einen Zeugen oder Sachverständigen bewusst eine falsche Aussage, ein falsches Zeugnis bzw. eine falsche Urkunde oder ein falsches Gutachten vorgelegt, um zugunsten einer Partei einen bestimmten Ausgang des Verfahrens zu erreichen, ist
tateinheitlich auch ggf. eine uneidliche Falschaussage, ein
Meineid, eine
Urkundenfälschung oder eine
Urkundenunterdrückung gegeben. Denkbar ist auch die
Anstiftung zu diesen Delikten, wenn sie auf Veranlassung einer Partei hin geschahen.
Tateinheit kann mit
uneidlicher Falschaussage bestehen.
Gruß Jürgen