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Folgeschaden aus Unfall

ThorstenMeier

Neues Mitglied
Liebe Forum Mitglieder,

ich bin heute durch Internetregergen auf euer Forum gestoßen.
Leider konnte ich zu meinen Belangen, kein passenden Beitrag finden, allgemein sieht es im Internet recht rar aus.

Zu meinem Unfall:

Ich hatte im Mai/2004 einen schweren Verkehrsunfall (Frontalzusammenstoß auf Schnellstraße). Dabei zog ich mir eine Rippenprellung, Hüftpfannenausriss mit Bruch (rechter Fuß), hinterer Kreuzbandabriss (rechter Fuß), doppelter Sprunggelenkbruch (rechter Fuß) und einen Fersenbein Trümmerbruch (linker Fuß) zu.

Behandlung:

- 2 Wochen Krankenhaus mit zwei Operationen (einige Tage auf Intensiv)
- 8 Wochen Reha mit laufen lernen
- ca. 10 Monate Physiotherapie (2xWoche)

Folgen (auch jetzt nach über 9 Jahren immer noch):

- Tägliche schmerzen in den Füßen
- keine starke Belastung mit Gewicht oder langem stehen

Urteil sachverständiger Arzt (Prof. Dr.) für Gericht:

- Schmerzen sind normal müssen mit Medikamenten bei hoher Belastung gemildert werden.

Gericht:

- 3 Jahre Verhandlung
- Fahrzeugschaden ersetzt 6.700 €
- Schmerzensgeld und Kostenerstattung/Aufwendungen ca. 12.500 €

Gerichtsurteil:

- Ich bekomme 2/3 der Folgekosten erstattet.


So nun zu meiner Frage ich war heute beim Chirurgen der meinte das Fersenbein müsste wieder Operiert werden da sich ein Stück aus der Hüfte eingesetzter Knochen Zystenmäßig aufgelöst hat. Was bekomme ich jetzt erstattet kann ich ein neues Schmerzensgeld verlangen?

Macht es Sinn mal eine Festsetzung in Höhe der Behinderung durch entstandenen Schaden feststellen zu lassen?

Mir kam die Schadensersatzsumme schon immer etwas gering vor hat man da noch Möglichkeiten nach 10 Jahren was rauszuschlagen?


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen DANKE :o
 
Hallo Landsmann Thorsten,

Mai/2004 einen schweren Verkehrsunfall

Folgen (auch jetzt nach über 9 Jahren immer noch):

- Tägliche schmerzen in den Füßen
- keine starke Belastung mit Gewicht oder langem stehen

Gerichtsurteil:

- Ich bekomme 2/3 der Folgekosten erstattet.:confused:

beim Chirurgen der meinte das Fersenbein müsste wieder Operiert werden

hat man da noch Möglichkeiten nach 10 Jahren was rauszuschlagen:rolleyes:?


Dito...Aramis zum Schmerzengeld u. a. "Waren die Folgen für dein Fersenbein absehbar?"

Danach....wie und was steht im Urteil ""grob"" in die Richtung des Schmerzensgeld-vermehrte Bedürfnisse- oder ggf. Erwerbsschaden drin?


Info zum Schadenersatz:

http://www.kanzlei-doehmer.de/personenschaden.htm


Grüße aus BW

Siegfried21
 
Grüß Dich, Thorsten!

Wir versuchen, Deine Anfrage zu beantworten.

01
Aber dazu müssen wir erst mal wissen, was genau das Gericht gesagt hat. Wir müssen also erfahren, was im Urteils-Tenor steht. Der "Tenor" ist der eigentliche Urteilsspruch. Üblicherweise beginnt er mit den Worten "Die Beklagte wird verurteilt......" und endet mit "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung ......vorläufig vollstreckbar". Damit ist der Tenor zu Ende, als nächstes folgen der Tatbestand und die Gründe.

Das musst Du uns mitteilen. Sonst kennen wir uns nicht aus.

02
Hat das Gericht bei dem Urteil ein Mitverschulden gesehen? Dafür würde sprechen, dass Du "2/3 der Folgekosten" bekommst.

03
Du musst ziemlich schlecht zu Fuß sein. Wie schlecht? Wie weit kannst Du ohne, wie weit mit Krücken gehen? Hast Du Haushaltsführungsschaden geltend gemacht?

Falls Du sagst: "Was, Haushaltsführungsschaden? Was'n das? Hab ich mein ganzes Lebtag noch nicht gehört!", dann sag uns das. Damit können wir nämlich etwas interessantes anfangen. Und zwar: Für Dich!

ISLÄNDER
 
Hallo,

erst mal vielen Dank das ich so schnell Antwort erhalten habe. Nun habe ich mein Gerichtsurteil eingescannt geschwärzt bekomm es aber leider nicht hier mit eingefügt, so dass Ihr euch ein Bild machen könnt.

Zu den Fragen:

@ Armis: Nein die Folgen des Fersenbeines sind im Urteil nicht enthalten, nur die meiner Hüfte.

@ Siegfried: Weder noch!

@ Isländer:
Zu 1)

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.533,33€ zuzüglich 5% über Basisdikontzinsen seit dem XX.XX.XXXX zu bezahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000€ zuzüglich 5% über Basisdikontzinsen seit dem XX.XX.XXXX zu bezahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger jeden weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom XX.XX.XXXX zu 2/3 zu ersetzen.

4. die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 446,58€ freizustellen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Der Kläger trägt 29%, die Beklagten als Gesamtschuldner 71% der Verhandlungskosten.

7. Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Zu 2) Ja zu 1/3 wegen (angeblich) zu dichtem Auffahren.

Zu 3) Mittlerweile 9 Jahre später kann ich auch wieder Strecken von 3-5 km zurücklegen, danach ist aber dann auch Schluss. Das Problem wieso ich jetzt auch wieder zum Arzt bin ist das die Distanz auch die Dauer der Belastung wieder abnimmt anstelle sich zu verbessen.

Nach dem ich am Unffaltag selbst erst 21 Jahre alt war und das Ereignis bis jetzt zur Verschlechterung meines Fußes immer nur verdrängt habe, habe ich mich auch nie mit dem Urteil beschäftigt. Gestern war das erste mahl nach der Vollstreckung wieder mal durchgelesen habe und festgestellt hab das kein Haushaltsführungsschaden gelten gemacht wurde.

Würde aber das Urteil gerne noch geschwärzt zu Verfügung stellen wenn jemand Interesse hat.


PS:

Verletzungen:

- Hüftverletzung rechts mit Ausriss des hinteren Pfannenfragmants und eine Hüftkompressions-/impressionsfraktur

- Sprunggelenksfraktur Typ Weber B rechts

- Kreuzbandruptur des rechten Kniegelenks

- mehrfach Fraktur des Calcaneus

- eine Toraxcontusion und ein stumpfes Bauchtrauma
 
Hallo Thorsten,

du, deine Info reichen;)

Frage: Wie-was-wo machst du beruflich und was konntest du sportlich?

Ereignis bis jetzt zur Verschlechterung meines Fußes immer nur verdrängt

Das Problem wieso ich jetzt auch wieder zum Arzt bin

Eigentlich hättest du immer (min 1/2 J.) in fachärztliche Kontrolle gehört;)

Hast du einen guten Arzt-Orthopäden und was sagt er zu unfallkausal:confused:

Dito Anwalt?

Grüße

Siegfried
 
Hallo Siegfried,

ich bin derzeit noch bis Ende diesen Jahres bei der Bundeswehr ich musste mich hier natürlich bisher immer gesund stellen sonst hätte wohl oder übel 2006 meinen Dienst mit allen Abzügen beenden müssen. Aus diesem Grund habe ich auch noch kein Grad der Behinderung feststellen lassen wenn so etwas in meinem Fall überhaupt geht.

Ich bin derzeit bei einem Zivilen Chirurgen, dieser hat mich dann auch zur Computer Tomographie geschickt wo der neue Befund raus kam das ich wieder an dem Fersenbein operiert werden muss und Knochen aus meiner Hüfte ins Fersenbein implantiert werden muss.

Von Unfallkausal hat der Arzt nichts gesagt auch nicht als ich Ihn gefragt habe ob es eine folge aus dem Unfall ist, was ist das ?.

Ich bin im Besitz einer Rechtschutzversicherung, unabhängig habe ich einen Befreundeten Anwalt den ich angeschrieben habe er möge mir mal helfen, er ist aber kein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Danke fürs Helfen, war bisher echt etwas schludrig.

LG Thorsten
 
Hallo,

Unfallkausalität u. a. = vom Unfall herrührend;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kausalität

Ja, dein bekannter RA soll die Angelegenheit mal in Augenschein nehmen;)

Es geht auch ggf. um einen Erwerbsschaden-vermehrte Bedürfnisse-Umschulung usw. nach der Bundeswehrzeit.

Ich würde hinsichtlich einer event. OP (wenn es passt) noch eine Zweitmeinung in einer UNI einholen.
(klaro bis Ende diesen Jahres ggf. keine schlafende Hunde bei der Bundesw. wecken)


Grüße

Siegfried21
 
Grüß Dich, ThorstenMeier,

jetzt sehe ich klarer.

01: Immer dann, wenn ich im Weiteren davon spreche, dass Du dies oder jenes ersetzt bekommst, musst zu dazu denken: "...aber nur zu 2/3".

02: Deine derzeitige Gehleistung ist so gut, dass man mit Haushaltsführungsschaden vermutlich zur Zeit (später kann's anders aussehen!) nicht viel anstellen kann.

03: Hart, aber wahr: Die guten Zeiten dürften bei Dir vorbei sein. Denn: Jetzt geht ein lästiges Phänomen los. Das muss man deutlich beschreiben, es heißt "posttraumatische Arthroese" und funktioniert recht ärgerlich so:

Zunächst, nach den ersten OPs, da war die Funktion schlecht. Aber es wurde besser, und nach einem 1/2 Jahr war schon allerhand geleistet, nach 1 Jahr der "Endzustand" weitestgehend erreicht. Seither ist das leidlich stabil geblieben.

04
Wer in der Nähe von Gelenken Schäden anrichtet, der verändert damit leicht die Statik. Dein "Fahrgestell" hat sich verzogen. Genau so wie bei Deinem Auto, wenn Du zu scharf an den Bordstein hingeparkt hast.

Das wirkt sich Bei Dir zunächst genau so aus wie beim Auto. Man merkt nichts davon, dass der rechte Vorderreifen auf der Außenkante läuft und die Innenseite nicht belastet. Dumm nur: Die Außenseite des Reifen verschleißt viel schneller, genau so wie Dein Hüftgelenk oder Dein Sprunggelenk. Lange vor der eigentlich vorgesehenen Zeit ist die dünne, harte Laufschicht durchgeschliffen. Jetzt kommt eine viel rauhere "Kofferschicht", eine Druckverteilungsschicht raus. Die reibt. Das beschleunigt nun den Verschließ. Die Gelenkkapsel, die Knochenhäute entzünden sich, und die Probleme nehmen zu.

05
Beim Hüftgelenk....nun...mit Einschränkungen, aber da gibt prima künstliche. Da ist das Problem angehbar. Die künstlichen Hüften sind inzwischen ausgereift und halten viel länger als früher.

06
Mistig ist die Lage am oberen Sprunggelenk, da hast Du die "Fraktur Weber B". Das obere Sprunggelenk macht "Fuß heben Fuß senken". Dein Abrollen wird zum Problem. Das wird von möglichen Problemen mit dem Kalkaneus (Fersenbein) nicht gerade besser.

Das obere Sprunggelenk ist ein wenig kompliziert. Von unten kommt die eine Lager-Oberfläche daher. Die obere ist zweigeteilt in einen Teil, der sitzt näher zur Achse, die durch den Körper, durch die Wirbelsäule geht, also weiter innen. Der andere Teil sitzt am Außenknöchel. Häufig, bei Frakturen nach Weber C immer, wird dabei auch noch das Gewebe geschädigt, das die Position der beiden oberen Teil-Lagerschalen zueinander bestimmt ("Syndesmose"). Und dafür....tja....da findet sich meines Wissens im Ersatzteillager noch nichts, was man brauchen könnte.

07
Die Gehfähigkeit wird daher eher schlechter. Wenn sie mal so weit ist, dass Du in Deinem Haushalt Probleme bekommst, dann kann man da etwas machen. Da bekommst Du den Haushaltsführungsschaden ersetzt. Da kannst Du auch dann etwas verlangen, wenn Du keine Haushaltskraft beschäftigst (sog. "fiktive Abrechnung"). Bei einer Rest-Gehfähigkeit von noch 2 km ist da aber in der Praxis damit noch nichts anzustellen.

Merk Dir den Punkt aber mal vor. Viele Anwälte kennen das Thema nicht.

Und bleib uns im Forum erhalten! Denn wir haben einige, die Probleme mit den Füßen haben, die könnten von Deinen Erfahrungen womöglich profitieren!


ISLÄNDER
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten, natürlich werde ich euch auf dem Laufenden halten, was meinen Fall angeht und wie es weitergeht.

Für weitere Informationen Vorschläge oder falls irgendeiner rausbekommt was man alles zu 2/3 geltend machen kann bin ich weiterhin dankbar.


LG

Thorsten
 
Grüß Dich, ThorstenMeier,

Deine Frage verstehe ich alter Depp nicht ganz: Willst Du vielleicht wissen, welche Einzelschäden (Verdienstentgang, Schmerzensgeld, Hausumbaukosten ect) unter den Begriff "zu ersetzender Schaden" fallen?

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

vielleicht habe ich es auch nicht richtig erklärt :D.
Nun folgender Sachverhalt ich werde ca. mitte März erneut an meinem Fersenbein operiert.

Grund: Der verpflanzte Knochen aus der Hüfte ins Fersenbein 2005 wuchs nicht an und hat sich aufgelöst.

Befund CT: Große Zyste im Kalkaneus, V.a. Instabilität der Knochenstatik (starke Schmerzen seit 2005-2014 nach längerem stehen oder erhöhten Gewicht tragen).

Folge: OP ca. mitte März neue Verpflanzung Knochen aus Hüfte in Kalkaneus, Dauer etwa 3 Tage Stationär.

Und was kann ich jetzt zu oben genannten bald zutreffenden fall zu 2/3 wieder holen? Hab noch eine schwangere Frau mit zwei Kinder zuhause!

Vieleicht kannst du mir jetzt weiter helfen ;)
 
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