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Folgeschäden für länger zurückliegende Unfälle

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas karina13
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

karina13

Erfahrenes Mitglied
Hallo und guten Abend,
habe mal eine Frage zu einem bereits regulierten Unfallschaden in der PUV. Mein Mann hatte 1999 einen Unfall, bei dem er sich einen Gesässmuskel abgerissen hat. Ihm wurden damals 1/10 Beinschaden entschädigt. In unserer "Unbedarftheit" haben wir uns damit abgefunden. Auch nicht über diese 3-Jahres Frist zur Geltendmachung von Verschlechterung nachgedacht. Heute sind wir natürlich schlauer. Jedenfalls ist es so, dass sich der Oberschenkel des betreffenden Beines immer mehr zurückbildet.Die Schmerzen werden auch immer schlimmer in Po und Oberschenkel. Er ist nun schon fast 4 cm schmaler als der andere. Ich fürchte, da kann man nichts mehr machen oder? Ich würde sonst mal den Versicherer unverbindlich anschreiben. will aber nicht, dass die denken, ich spinne. Hat in dieser Richtung jemand Erfahrung ? Aber ich denke, aufgrund der gesundheitlichen Situation meines Mannes wird man dafür andere Ursachen verantwortlich machen.
Wäre nett, mir würde jemand antworten, ansonsten sorry für die Frage.
LG Karina13
 
Hallo Karina13,

hier dürfte wohl alles zu spät sein, da hier auch die Verjährung schon eingetreten ist meiner Meinung nach.
Was sagen aber die Ärzte dazu? Die PUV. ist ja nur die eine Seite.

MfG.
Pit
 
hallo zusammen,:)

muss man den Verschlimmerungsantrag selber stellen oder mit dem D-Arzt?:confused:

Wo ist im Gesetz die Frist verankert über die 3 Jahre?:confused: wer weiß Bescheid

Für die Fahrkosten etc. beträgt die Verjährung auch 3 Jahre?:confused:

Dankeschön und Gruss Lisaa
 
Hallo lisaa,

du schreibst von Fahrtkosten, D-Arzt, Verschlimmerung usw. Auf was für eine Versicherung / Institution beziehen sich deine Fragen: Versorgungsamt, BG, oder ebenfalls eine private Unfallversicherung, wie bei karina :confused:

Bitte überlege dir, für welchen Versicherungszweig du Fragen zur Verschlimmerung hast und mache in dem entsprechenden Unterforum einen entsprechenden Thread auf. Die Voraussetzungen in den einzelnen Versicherungsbereichen sind seehr unterschiedlich.

Gruß
Joker
 
Hallo,

da kommt es auf den Vergleich an den Ihr mit der PUV abgeschlossen habt.

Vielleicht kommt für deinen Ehemann, auch die 30jährige Verjährung in Frage.

War die Verschlimmerung für medizinische Fachkreise vorhersehbar.?

Wenn nicht Verj.nix

Der Vertrag mit der PUV könnte arglistig oder gegen gute Sitten verstoßen.

Da Verjährt nix.

Mein Anwalt macht Unfallfolgeschäden geltend ,die nach über 30jahren auftraten.

Sieht gut aus.

Da müsst Ihr kämpfen.

Ohne guten Anwalt kommst du da nicht weiter.


mfg taini
 
Hallo,
danke für die bisherigen Antworten. Bisher haben wir noch nichts unternommen, sondern wollten erst malmit dem Doc reden. Es wurde ja ein MRT gefertigt und ich denke, bei einem Vergleichs-MRT der betreffenden Region könnte man schon was sehen. Mein Mann hatte vor kurzem ein MRT der LWS. Dort ist aber diese Region nicht mit abgebildet. Weil ich jetzt mit meinem Unfall "zugange" bin , habe ich die alten Unterlagen mal studiert. man hatte dazumal nur nach ärztliche Stellungnahme des behandelnden Docs entschädigt. Ich ärgere mich heute masslos, nicht mehr unternommen zu haben zumal ich ja selbst aus der Vesicherungsbranche kommt. Wie heisst es so schön: "Der Schuster hat immer die schlechtesten Schuhe" Na ja, ich werde erst mal mit dem Doc reden ob er gewillt ist, das wieder aufzurollen. Der damalige ist ja mittlerweile im Ruhestand.Ich meine fragen kann man ja mal.Verspreche mir zwar nicht viel, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.
LG Karina13
 
Hallo Karina13,

der Arzt wird meiner Ansicht nach nicht das Problem sein, eher sehe ich das Problem bei der PUV. denn, bevor die VS. einen Geldbetrag überweisen, kommt in der Regel ein Schreiben, das mit der geleisteten Zahlung alle Ansprüche abgegolten sind, wenn man dem nicht widerspricht. (oder so ähnlich)
Jetzt nach 10 Jahren eine Sittenwidrigkeit oder eine arglistige Täuschung durch gesetzt zu bekommen, bedarf es eines guten Fachanwaltes.
Es ist wohl wirklich angebracht, bei der Schadensregulierung durch die PUV. einen Anwalt für Versicherungsrecht auf zu suchen und ihn um fachlichen Rat zu bieten, bevor man diese Erklärung unterschreibt. Bei den PUV. sitzen Juristen, die an der Ausarbeitung des Vertrages/Vergleiches diesen auf "Wasserdichtheit" prüfen und wir mit unserem laienhaften Wissen nichts entgegenzusetzen haben.

MfG.
Pit
 
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