Hallo,
geht mir gerade so durch den Kopf: Laut Gesetz soll eine bei einem Verkehrsunfall geschädigte Person finanziell so gestellt werden, als sei der Unfall nicht geschehen.
Kann ein Unfallopfer nicht mehr arbeiten, muß der Einkommensverlust ausgeglichen werden. So weit, so gut. Aber was ist im umgekehrten Fall? Wenn sich also das Einkommen erhöht?
Bei mir könnte das passieren. Wie vor dem Unfall kann ich nicht mehr arbeiten, ich habe deshalb auch meinen Arbeitsplatz verloren. Deshalb wäre es zunächst angemessen zu sagen, der Verlust an Einkommen muß ausgeglichen werden.
Wegen des Unfalls mache ich aus Eigeninitiative und auf eigene Kosten eine Qualifizierung, damit ich am Arbeitsmarkt wieder unterkommen kann. Theoretisch kämen auch das Arbeitsamt und die Rentenversicherung als Kostenträger in Frage, aber durch meine Eigeninitiative spare ich viele Monate bis zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das senkt die Kosten, weshalb die Versicherung des Unfallopfers zugesagt hat, die Hälfte der Kosten später zu erstatten. Die Versicherung kann so schließlich mächtig Geld sparen!
Durch die Qualifizierung werde ich jedoch voraussichtlich etwas mehr als früher verdienen können - Schreibtischarbeit ist nun einmal in der Regel besser bezahlt als handwerkliche Tätigkeiten.
Kann die Versicherung jetzt nicht sagen, daß ich in den nächsten Jahren in der Summe viel mehr zusätzlich verdienen werde, als mir im letzten Jahr an Einkommen entgangen ist?
Wie ist da die Rechtslage?
Gruß Duge
geht mir gerade so durch den Kopf: Laut Gesetz soll eine bei einem Verkehrsunfall geschädigte Person finanziell so gestellt werden, als sei der Unfall nicht geschehen.
Kann ein Unfallopfer nicht mehr arbeiten, muß der Einkommensverlust ausgeglichen werden. So weit, so gut. Aber was ist im umgekehrten Fall? Wenn sich also das Einkommen erhöht?
Bei mir könnte das passieren. Wie vor dem Unfall kann ich nicht mehr arbeiten, ich habe deshalb auch meinen Arbeitsplatz verloren. Deshalb wäre es zunächst angemessen zu sagen, der Verlust an Einkommen muß ausgeglichen werden.
Wegen des Unfalls mache ich aus Eigeninitiative und auf eigene Kosten eine Qualifizierung, damit ich am Arbeitsmarkt wieder unterkommen kann. Theoretisch kämen auch das Arbeitsamt und die Rentenversicherung als Kostenträger in Frage, aber durch meine Eigeninitiative spare ich viele Monate bis zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das senkt die Kosten, weshalb die Versicherung des Unfallopfers zugesagt hat, die Hälfte der Kosten später zu erstatten. Die Versicherung kann so schließlich mächtig Geld sparen!
Durch die Qualifizierung werde ich jedoch voraussichtlich etwas mehr als früher verdienen können - Schreibtischarbeit ist nun einmal in der Regel besser bezahlt als handwerkliche Tätigkeiten.
Kann die Versicherung jetzt nicht sagen, daß ich in den nächsten Jahren in der Summe viel mehr zusätzlich verdienen werde, als mir im letzten Jahr an Einkommen entgangen ist?
Wie ist da die Rechtslage?
Gruß Duge