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Finanziell so gestellt, als sei der Unfall nicht passiert?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Duge
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Duge

Mitglied
Hallo,

geht mir gerade so durch den Kopf: Laut Gesetz soll eine bei einem Verkehrsunfall geschädigte Person finanziell so gestellt werden, als sei der Unfall nicht geschehen.

Kann ein Unfallopfer nicht mehr arbeiten, muß der Einkommensverlust ausgeglichen werden. So weit, so gut. Aber was ist im umgekehrten Fall? Wenn sich also das Einkommen erhöht?

Bei mir könnte das passieren. Wie vor dem Unfall kann ich nicht mehr arbeiten, ich habe deshalb auch meinen Arbeitsplatz verloren. Deshalb wäre es zunächst angemessen zu sagen, der Verlust an Einkommen muß ausgeglichen werden.

Wegen des Unfalls mache ich aus Eigeninitiative und auf eigene Kosten eine Qualifizierung, damit ich am Arbeitsmarkt wieder unterkommen kann. Theoretisch kämen auch das Arbeitsamt und die Rentenversicherung als Kostenträger in Frage, aber durch meine Eigeninitiative spare ich viele Monate bis zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das senkt die Kosten, weshalb die Versicherung des Unfallopfers zugesagt hat, die Hälfte der Kosten später zu erstatten. Die Versicherung kann so schließlich mächtig Geld sparen!

Durch die Qualifizierung werde ich jedoch voraussichtlich etwas mehr als früher verdienen können - Schreibtischarbeit ist nun einmal in der Regel besser bezahlt als handwerkliche Tätigkeiten.

Kann die Versicherung jetzt nicht sagen, daß ich in den nächsten Jahren in der Summe viel mehr zusätzlich verdienen werde, als mir im letzten Jahr an Einkommen entgangen ist?

Wie ist da die Rechtslage?


Gruß Duge
 
Hallo Duge,

Finanziell so gestellt zu sein als sei der Unfall nicht passiert, bedeutet für Dich in erster linie keine finanziellen Einbußen. Wenn Du natürch durch gewisse Maßnahmen besser verdienst als vorher kann das Deiner gegnerischen Versicherung egal sein.
Wie kommst Du eigentlich auf die Idee (als Unfallopfer denke ich ) Weiterbildungen die deiner Integration dienen selbst zu bezahlen ?

Gruss
 
Das ist einfach: Die Rentenversicherung verlangt eine negative Prognose vor einer Maßnahme, die die Ärzte aber (noch) nicht geben können oder wollen. Sie sehen eine gewisse Chance auf weitgehende Heilung innerhalb der nächsten zwei oder drei Jahre.

Ich habe mich aber auch an das Arbeitsamt gewandt: Dort erklärte man mir, daß ich nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zunächst einmal ALG I erhalten würde. Wenn ich dann der Meinung sei, aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar zu sein, dann würde ich zunächst zum Amtsarzt zur Begutachtung geschickt und wenn der die Beeinträchtigungen bestätigen würde, käme ich für eine Qualifizierung in Frage. Das Verfahren dauere jedoch eine gewisse Zeit, weshalb man mir riet, doch einfach fünf Monate ALG I zu beziehen, denn dann könnte ich angesichts meines Alters als schwer vermittelbarer Arbeitsloser ebenfalls eine Qualifizierung bekommen - und das schneller (!) als beim anderen Verfahren...

De facto würde es auf jedem Wege sehr lange dauern. Auch wenn ich evtl. auf dem Klagewege einen Anspruch durchsetzen könnte (was keinesfalls sicher wäre; der Versuch könnte auch in die Hose gehen!), würde ich die zu mir und meiner Vorbildung passenden, 2x jährlich stattfindenden Schulungen wohl erst im kommenden Frühjahr beginnen können.

Da die Schulung hautpsächlich auf das Selbstlernen setzt, hat mir die Krankenkasse gestattet, diese schon während des Bezugs von Krankengeld zu beginnen. Dank dieser Duldung konnte ich also ein ganzes Jahr sparen und ich werde ein Jahr früher wieder in den Beruf zurückkehren können.

Ich bin überzeugt, daß es angesichts meines Alters von fast 50 meine Chancen spürbar verbessert, ein Jahr weniger ausgesetzt zu haben, außerdem konnte ich bei den ersten Gesprächen mit potentiellen Arbeitgebern sehr deutlich merken, daß meine Eigeninitiative sehr positiv gesehen wird. Ich bin überzeugt, daß die Ausgabe von nicht ganz 5.000 € sich am Ende doppelt und dreifach für mich auszahlen wird.

Obwohl ich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Hälfte der Kurskosten bezahlt bekommen soll, rechne ich die vollen Kosten, weil ich die Versicherung zu einem Vorschuß überreden und dafür Zugeständnisse bei Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden anbieten mußte, um den Kurs und die Fahrtkosten bezahlen zu können.

Man sitzt halt immer am kürzeren Hebel und manchmal muß man auch Kröten schlucken... Wie heißt es doch so schön? Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott. Letztlich ist meine Erfahrung, daß es fast überall ums Geld und nicht um Hilfe geht. Lediglich meine Krankenkasse ist einäugig unter Blinden, also auch nicht perfekt, aber doch besser als Rentenversicherung, Arbeitsamt & Co.. Auch vom VDK habe ich keine spürbare Hilfe bekommen und ein Beratungsunternehmen für die medizinische und berufliche Rehabilitation hat sich ebenfalls als nicht hilfreich erwiesen. Die größte "Hilfe" war, daß mir Stellenangebote aus der Jobbörse des Arbeitsamtes ausgedruckt wurden! Super, und dafür bekommen die mit Sicherheit vierstelliges viereckiges Geld! Das war eine Farce, mehr nicht. Meine Zustimmung zu dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlten Unterstützung habe ich inzwischen widerrufen, denn diese Berater sparen mir nicht einen Tag bis zur normalen Berufstätigkeit.

Insgesamt sind meine Erfahrungen schlecht bis frustrierend, aber ich bin zum Glück in der Lage, mir selber zu helfen. Auch wenn es eigentlich (jedenfalls theoretisch) anders sein sollte. Als Unfallopfer sollte man Hilfe bekommen. Das ist aber nicht so. Tja, was ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis? Der Unterschied ist in der Praxis größer als in der Theorie... Alles klar ? ! ? ;-)


Gruß Duge


P.S.: Diese besch.....öne Formatierung mit ? ! ? erzwingt diese besch....eidene automatische Zensur! Es soll Leute geben, die sich bei dem, was sie schreiben, etwas denken!
 
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