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Fernwirkung eines eines widerrechtl. erworbenen Gutachtens

Ingeborg!

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Liebes Forum!

Es geht weiter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=4729&page=2

Nachdem ich erreicht hatte, daß das widerrechtlich erworbene Gutachten (Unfallversicherung - unter Umgehung des § 200 Abs. 2 SGB VII) und der daraus resultierende nicht begünstigende Bescheid aus meiner Akte entfernt werden mußten, taucht gerade dieses Gutachten in der Akte des Versorgungsamtes wieder auf und führte zu einer umfassenden Ablehnung der Anerkennung meiner Schwerbehinderung. Habe dies erst heute im Rahmen einer Akteneinsicht gesehen. Aus der zeitlichen Rekonstruktion ergibt sich nun, daß direkt nach Erstellung dieses Gutachtens (absolut böswillig, realitätsfern und auf Mutmaßungen beruhend im Sinne einer Ablehnungsunterstützung des Auftragsgebers) der Unfallversicherer dem Versorgungsamt eine Akteneinsicht gewährt hat. Dieses hat eine Kopie des Gutachtens für seine Akten angefertigt und dann innerhalb weniger Tage durch den eigenen Amtsarzt hierauf fußend seine Ablehnung formulieren lassen.

Andere Gutachten, die meinen gesundheitlichen Zustand seriös beschreiben, wurden nicht in die Entscheidungsfindung miteinbezogen.

Wie ist nun die rechtliche Lage?

Als die Akte dem VA überlassen wurde, hatte ich meinen Widerspruch und dessen Begründung noch garnicht artikulieren können, da mir das Gutachten und der Ablehnungsbescheid noch nicht zur Kenntnis gebracht worden waren.

Der Unfallversicherungsträger wußte aber von dem Rechtsverstoß, als das Gutachten, daß aufgrund seines rechtswidrigen Erlangens einem Verwertungsverbot unterliegten würde, meiner Akte beigefügt wurde.

Unterliegt dieses Gutachten in seiner Fernwirkung nun auch in den Akten des VA diesem/einem Verwertungsverbot? Sozusagen als 'Frucht des verbotenen Baumes' (habe einmal gelesen, daß es diesen Begriff in der Justiz gibt)?

Grüße von
Ingeborg!
 
Liebe Forenleser!

Nachdem ich heute feststelle, daß 151 Leser meinen Beitrag gesehen haben, bitte ich um die eine oder andere Antwort. Komme nicht so recht weiter. Nur, daß ich meine Klage beim SG inzwischen um meine Meinung zu dem Entstehen der Ablehnung ergänzt habe - bisher auch ohne Antwort!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich würde dem Versorgungsamt von der Entfernung des Gutachtens offiziell informieren und die Entfernung aus den Akten verlangen, notfalls nochmals den Datenschutz draufhetzen und auch die Rechtswidrigkeit des erlassenen Bescheides feststellen lassen.

Wenn das Gutachten rechtswidrig ist, dann sind auch alle anderen Bescheide, die auf der Grundlage dieses Gutachtens erstellt wurden rechtswidrig.

Notfalls wieder leider über den Weg der Klage vor dem SG.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ingeborg!
Ich zaehle mich zu den Lesern, welche Dir keine Antwort bis jetzt gegeben haben, dies hat auch bei mir eine Begründung. Zwischenzeitlich ist in meinem Fall auch ein Gutachten entstanden, von der gegenerischen KFZ-Versicherung auf Grundlage von sehr falschen Vermutungen und Annahmen und dieses Gutachten wurde einfach in meinem SG Verfahren von der SG Richterin gegen mich akzeptiert, ohne hinterfragt zu werden. Jetzt stelle ich mir generell die Frage ob man bei einem SG Verfahren überhaupt noch ein faires Verfahren bekommen kann. Auch bestimmte das Gericht Gutachter aus dem IMB Kreis. Ich kann Dir deshalb keine Anwort geben, am besten ist ein aktiver RA der alle Punkte welche Seenixe beschrieben hat durchführt, die naechste Instanz ist vorprogrammiert.
Gruss
heincole
 
Guten Morgen!

Danke für Eure Antworten!

Hatte natürlich schon ein übles Gefühl, als ich den alten Mist der BG schon wieder als Grundlage für eine Ablehnung in der Akte des Versorgungsamtes in Form einer Kopie vorfand! Die BG durfte ihn (den alten Mist) nicht mehr verwenden und mußte das Gutachten und den Bescheid entfernen, die anderen machen damit weiter! Bäääh.....

Hallo seenixe!
Das Verfahren befindet sich schon seit geraumer Zeit beim SG zwecks Entscheidung über die Klage wg. der abgelehnten Anerkennung als Schwerbehinderte, von dort wurde mir das Ruhen des Verfahrens vorgeschlagen. Dann, während des Klageverfahrens, Akteneinsicht und damit die Erkenntnis, warum alles so 'schief läuft'! Hat es einen Sinn, wenn ich jetzt das Versorgungsamt über das Verwertungsverbot des bevorzugten Gutachtens informiere, worauf sich die gesamte Ablehnung stützt?

Du schreibst:
"Wenn das Gutachten rechtswidrig ist, dann sind auch alle anderen Bescheide, die auf der Grundlage dieses Gutachtens erstellt wurden rechtswidrig."

Genau das meine ich auch, aber, wo steht das Welche Rechtsgrundlage beschreibst Du hierbei? Ich konnte das auch nur so umschreiben - besser wäre es doch, wenn ich eine entsprechende Rechtsvorschrift nennen könnte.


Hallo heincole!
Wie geht es bei Dir weiter? Hast Du Einspruch gegen die auch für Dich falsche Auslegung und gegen die Entscheidung des Sozialgerichts erhoben? Bestand denn bei der Fehleinschätzung (dem Gutachten?) ebenfalls, wie bei mir, ein Verwertungsverbot?

Freundliche Grüße
von Ingeborg!
 
Guten Morgen!

Das Sozialgericht hat das Versorgungsamt zwischenzeitlich aufgefordert, ohne das rechtswidrig erlangte Gutachten des Unfallversicherungsträgers zu entscheiden! Hatte mich schon etwas zaghaft gefreut, daß der ganze Mist jetzt endlich zu Ende gebracht werden könnte - weit gefehlt! Jetzt stellt sich das zurechtgewiesene Amt erst richtig blöd an!

Die Sachbearbeiterin hat offensichtlich Schwierigkeiten mit dem Lesen der kompletten Akte! Auf meine gesamten Einwände antwortet sie mir (über das SG) mit einem einzigen Satz und geht auf nichts ein, was ich inzwischen zu der Angelegenheit geschrieben habe! Sie steht damit in perfekter Übereinstimmung zu ihrer Amtsärztin (sog. Sozialmedizin! als Titel). Beide lehnen meine Anträge ab! Schwaches Bild!

Zumindest ist jetzt sicher, daß sich Entscheidungsträger innerhalb des SGB auch nicht an rechtswidrig erworbenen Unterlagen anderer Veranlasser und/oder Anwender (Fernwirkung) hochziehen dürfen!

Leider wird's wohl noch etwas dauern, bis meine Schwerbehinderung anerkannt wird.


Grüße von Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

wenn das Gutachten rechtswidrig ist, informier alle (schriftlich), die dieses Gutachten haben über die Rechtswidrigkeit (füge eine Kopie des Urteils bei).
Sie dürfen dieses Gutachten nicht weiter verwenden.

LG
Elra
 
Hallo Ingeborg,

In dem Moment, wenn die Schadenshaftpflichversicherung deine Vollmacht hat, Arztberichte einzufordern und Krankenkassenberichte, dann holt sich die überall ihre Auskunft.

Das habe ich auch so erlebt, obwohl ich den Zusatz beifügte, eingeschränkte Vollmacht, erst nach Absprache mit mir.

Aber, wie du schon schreibst, gewisse Mitarbeiter sind nicht bereit, alles zu lesen. Immer in der Sicherheit, du merkst das ohnehin nicht.

Es gibt so was wie Verschleppung im Amt und Amstmissbrauch.

Was ich nicht begreife ist, warum du keinen juristischen Beistand hast.

Gruß Ariel
 
Hallo Ingeborg,

geb an alle Stellen die nichts rausgeben sollen einen Schreiben von dir der eine evtl. Freigabe deiner Unterlagen erst nach Rückfrage erlaubt oder generell verbietet das geht vor. Klappt bei mir auf jeden Fall, allerdings haben sie sich (bisher9 auch noch nie einfach über Einschränkungen hinweggesetzt.
Und ich würd mich auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen, da hast du dann doch bessere Karten auch wenns genauso lang dauert.

viele Grüße
 
Hallo Ariel!

Zu Deiner Frage: "Was ich nicht begreife ist, warum du keinen juristischen Beistand hast",...

gibt es eine gaaanz einfache Antwort: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und auch kein Geld übrig, um mir die Arbeit eines Rechtsbeistandes kaufen zu können. Bin auch schon mit einer Bekannten in deren Angelegenheit bei einem Juristen des VdK gewesen und kann leider nur schreiben, daß der auch keinen guten Eindruck hinterlassen hat! Also mach ich's allein mit der Unterstützung des Forums und des Internets. Dauert zwar immer lange, aber ich habe vor allem Zeit, viel Zeit! Und erfolgreich war ich bisher immer!

Und falls mein Sachbearbeiter von der BG hier mitliest: Sollten meine Schreiben, Anträge und Widersprüche vom Mai und Juni dieses Jahres nicht ganz flott bearbeitet und beschieden werden, gibt's zu Weihnachten eine Untätigkeits- neben einer Verpflichtungsklage! Nicht, daß es dann heißt: "Gesagt hat sie nichts!"

Ich gehe mal davon aus, daß der Widerspruchsausschuß inzwischen reichlich Gelegenheit hatte, sich Gedanken zu eindrucksvollen Formulierungen zum Thema 'wieder einmal das Recht des Versicherten in diesem Einzelfall gebrochen' zu machen!

Grüße von Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

sollten Sie tatsächlich von Ihrer Absicht ,"Und falls mein Sachbearbeiter von der BG ...nicht ganz flott bearbeitet und beschieden werden, gibt´s
zu Weihnachten eine Untätigkeits-neben einer Verpflichtungsklage !" über-
zeugt sein, damit Ihren BG-Sachbearbeiter wenigstens auch nur beein-
drucken zu können, dann dürften Sie mehr, als nur naiv sein und die in
unzähligen Forum-Beiträgen wiederholt dokumentierte Verschleppungs-
strategie entweder nicht verstanden, oder einfach ignoriert haben.

Und sog. eindrucksvolle Formulieren dürften bei weihnachtlichem Kerzen-
schein beim täglichen Kaffeekränzchen vielmehr zur Erheiterung und ge-
genseitigen Bestätigung patriotischer Pflichterfüllung in der Truppe beitra-
gen.

Was ist eigentlich eine "Verpflichtungsklage" ?

MbG
Donqui
 
Hallo Ingeborg,
in diesem Fall muss ich Donqui Recht geben. Über eine Untätigkeitsklage, lacht die ganze Berufsgenossenschaft. Sie wehrten sich hinter der Anforderung irgendwelcher sinnloser Papierschirme verstecken und nachweisen, dass sie in den letzten sechs Monaten natürlich nicht untätig waren. Ein anderer Weg, ist die Beschwerde über das Verhalten deines Sachbearbeiters. Wenn er dir keine Auskunft gibt über den Zeitraum von über sechs Monaten, dann hast du entweder nicht hartnäckig genug nachgefragt oder deine Sachbearbeiter sind total überlastet. Da hilft vielleicht ein Ausdruck aufrichtigen Bedauerns. ;)
Die Untätigkeitsklage jedenfalls, wird Dir nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens helfen.

Von der Seenixe
 
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