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Fehler im Gutachten

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Othonna
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Othonna

Neues Mitglied
Hallo an alle Forumsmitglieder,

ich bin neu hier und hoffe ein paar Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
Ich hatte in 08/2010 einen Unfall, Ende Dezember 2012 habe ich von meiner PUV eine Invaliditätsleistung ausgezahlt bekommen. Mit dem letzten schreiben der Versicherung bekam ich dann auch eine Kopie des Ärztlichen Gutachtens.

Zu meinen Fragen:
Diagnose vom Unfalltag
trimalleoläre OSG-Fraktur mit mehrfragmentärer Innenknöchelfraktur

Im Gutachten steht bei Diagnose
Bimalleoläre Sprunggelenksfraktur, was denn nun :confused:
Außerdem wurden beide Knöchel mit dem gleichen Umfang gemessen, was gar nicht sein kann. Mein Knöchel ist schon am Morgen deutlich dicker als der andere.

Dann steht noch im Röntgenvergleich:
OSG im Seitenvergleich: z.n. bimalleolärer Sprunggelenksfraktur, in achsengerechter Stellung knöchern fest ausgeheilt, zarte sekundärarthrotische Veränderungen mit Gelenkspaltverschmälerung Oberes Sprunggelenk, fleckige Kalksalzminderung, keine Gelenkstufe.

Andere Seite
Unauffällige knöcherne Verhältnisse ohne degenerative Veränderungen.
Bedeutet das, eine Arthrose ist schon erkennbar und müsste das nicht mit in die Bemessung einfließen?

Bereits am nächsten Tag nach meiner Not-OP wurde mir gesagt, ich müsse mit Arthrose im Sprunggelenk rechnen.

Ich hoffe mir kann hier jemand etwas dazu schreiben und etwas Licht ins Dunkle bringen.

Liebe Grüße Othonna
 
Gutachten PUV

Hallo Othonna,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Leider wird Dir Deine Fragen nur ein Orthopäde/Chirurg richtig beantworten können.

Bespreche das Gutachten mal mit dem behandelnden Arzt.

Sicherlich bist Du mit der Höhe der festgestellten Invalidität nicht einverstanden.
Hast Du immer noch starke Einschränkungen?

Bis zum Ende des dritten Unfalljahres könntest Du noch ein weiteres Gutachten von
der PUV verlangen.

Melde ich doch hier nochmal und nenne den im Gutachten genannten Invaliditätsgrad
(oder Prozentsatz), so hätten dann andere Betroffene einen Vergleich.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Meggy, hallo Othonna,

die Fragen stellen sich nicht, denn die Diagnosen stehn!

Mal wieder ein bagatellisierendes Gutachten im Sinne des Versicherers.

Grüße
 
Hallo,

danke für eure Antworten.

@ Kuckuk

"die Fragen stellen sich nicht, denn die Diagnosen stehn"

was meinst du genau damit? Es muß doch einen Unterschied zwischen trimalleoläre und bimalleoläre geben. :confused:

LG Othonna
 
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