• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fehler bei der Krankenkasse?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas papajoe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

papajoe

Erfahrenes Mitglied
Hallo...,
da ich morgen zu meiner Krankenkasse muß, brauche ich noch einmal ein paar vorab Informationen.
Ich bin zum 28.9. pünktlich nach 78 Wochen aus dem VG ausgesteuert worden. Das VG wurde wie üblich von der KK ausgezahlt. In den ersten 4 Monaten meiner AU erhielt ich Krankengeld weil die BG solange geprüft hat. Dann fand ein Ausgleich statt,d.h. ich erhielt den Differenzbetrag und die KK erhielt ihr ausgelegtes Krankengeld von der BG zurück.
Dann..., 2 Tage vor Ablauf des VG bin ich aufgrund einer Erkrankung die nichts mit dem Unfall zu tun hat ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Seit dem 29.9.2010 bin ich arbeitslos weil die KK den Standpunkt vertritt es wäre ein Hinzutritt von Erkrankung und somit hätte ich keinen Anspruch auf Krankengeld.
Ich bin der Meinung das ich vollen Anspruch auf Krankengeld habe, da die BG ja 78 Wochen für mich gezahlt hat.
Ist der Standpunkt der Krankenkasse richtig oder bin ich zu Unrecht ans Arbeitsamt abgeschoben worden?
Kann mir das jemand verbindlich beantworten?
Viele Grüße
 
Hallo papajoe,

nach der Info die ich habe, ist das eine Neuerkrankung wenn die Neuerkrankung nichts mit den Unfallfolgen zu tun hat, dann steht dir auch wieder der volle Anspruch und die volle Zeit das Krankengeld zu.
ich weiß aber aus Erfahrung, das die KK versuchen dies alles auf das AA abzuschieben.
Aber rein rechtlich steht dir sehr wohl wieder Krankengeld zu, es sei denn die Erkrankung hat irgendwie mit den Unfallfolgen zu tun.
Ich hoffe ich habe dir da etwas weiter geholfen, vieleicht hat noch jemand einen passenden Link dazu auf Lager.
Aber stell dich, um die Ansprüche bei der KK durchzusetzen mal wieder auf einen Kampf ein, du weißt ja auch nur zu gut, wie das ist wenn die zahlen sollen.
Ich wünsche dir noch einen schönen 2 Weihnachtstag.
L.G. stinababy
 
Hallo papajoe,

wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, hast du das Problem, dass die Neuerkrankung noch vor Ablauf des Verletztengeldbezugs eingetreten ist, so dass du keinen neuen Anspruch auf Krankengeld haben dürftest.

In § 48 SGB V heißt es:
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.
Fußnote
§ 48 Abs. 2: Mit dem GG vereinbar gem. BVerfGE v. 24.3.1998 I 1526 - 1 BvL 6/92 -

Evtl. stellt sich aber die Frage, ob durch die zu den Verletzungsfolgen hinzugetretene Erkrankung die Verletztengeldzahlung verlängert werden müsste :confused:

Gruß
Joker
 
Hallo Joker...,
ich war heute bei der KK und sie hat mir das genau erklärt. Der Knackpunkt ist der das die Neuerkrankung 3 Tage zu früh kam.
Das nennt man dann Pech!

Vielen Dank und viele Grüße
 
Hallo,

ich klinke mich da nochmal ein:
meine Frage dazu, es heißt ja, das man nach einem 3 Jahres Zeitraum wieder erneut einen Anspruch auf Krankengeld hat.
Allerdings muss man entweder in dem zeitraum 6 Monate nicht auf die gleiche Erkrankung AU gewesen sein, oder aber man musste mind. 6 Monate dem allg. Arbeitsmarkt als vermittelbar zur Verfügung gestanden haben.
Wie sieht das nun aus, wenn die 3 Jahresfrist um ist und man hätte theoretisch einen Neuanspruch auf Krankengeld, aber man hat diese 3 Jahre davor Erwerbsminderungsrente bezogen?
Hat man dann, falls die Erwerbsminderungsrente nicht verlängert werden sollte wieder Anspruch auf Krankengeld wegen der alten Erkrankung
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Gruß von stinababy
 
Back
Top