"Mollath kann keiner mit Castro vergleichen" ....?
Hallo reini5555,
Mollath kann keiner mit Castro vergleichen, dort gab es andere Faktoren,
Doch, ich kann es sehr gut vergleichen.
Es ist deshalb vergleichbar, weil es für den Prozessausgang
nicht auf die "Faktoren" ankommt (wenn, dann nur gering), sondern es kommt
allein auf die Technik der Prozessführung/Rechtsmittelanwendung an.
Technik der Prozessführung ist das Umgehen mit Rechtsmitteln: Ob einem Kläger das rechtliche Gehör verletzt wird, ob Beweisanträge gestellt oder abgelehnt werden, die entscheidungserheblich sind, ob Befangenheitsanträge gestellt werden und wie begründet und mit welcher Begründung angelehnt, …
Fast alles ist eine prozeßtechnische Angelegenheit und nicht von einzelnen "Faktoren" abhängig.
..... ein Ehekrieg und dazu ein Eigenbrötler, welcher sich dann selbst wieder in Interviews fragwürdige Statements abgibt.
Beweise für Ehekrieg oder Beweise für Körperverletzung eines Unfallopfers oder einer angeblich misshandelnden Ehefrau, da kommt es nur darauf an, wird es zweifelsfrei bewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht.
Ein Falschgutachten muss erkannt werden, egal um was es im GA geht, Fehler erkennen, Analysieren, Begründen, … sind rechtstechnische Angelegenheiten und Fähigkeiten des Prozessbetrauten.
Ob ein Unfallopfer als Proband in einer Gutachtenuntersuchung eine Beschwerdenschilderung abgibt, die er durch ein Trauma erlitten, geglaubt wird oder ob ihm diese Beschwerdenschilderung als Simulation oder Aggravation unterstellt wird, das muss differenziert erkannt werden.
Ebenso, ob einer 7 Jahr lang unschuldig in einer geschlossenen Psychiatrie
traumatisiert wird, und entsprechend Äußerungen tut, die einer, der niemals unter selbigen Umständen gelitten hat je richtig nachvollziehen kann, aber schnell zu Vorverurteilung neigt.
Wer das nicht trennen/differenzieren kann, der wird auch die Entscheidungserheblichkeiten nicht erkennen und von Unerheblichkeiten trennen können.
Zu verhandelnde Einzelheiten, innerhalb der rechtstechnischen Prozessführung, sind die Individualitäten im Verfahren. Aber Rechtstechnik ist immer dasselbe, in jedem Prozess, weil wir nur ein Gesetzbuch bezüglich einer Prozessart haben.
Bei uns ist es der Schadensersatz, das falsche Gutachten, die Verschlimmerung, die MdE, die Unfallrente, …. und auch dabei kommt es allein auf die Prozesstechnische Führung an, Rechtsmittelgebrauch richtig einzusetzen, korrekt zu begründen und rechtzeitig.
Ablehnung eines Gutachters oder Richters, da müssen Anträge rechtzeitig und gekonnt gestellt werden. Die Verzettelung in Einzelheiten und dabei das außer acht lassen der Entscheidungserheblichkeit herauszustellen, das garantiert einen negativen Prozessausgang. Ich habe das hier immer wieder angemahnt und wurde dafür abgemahnt. Dabei ist es fast egal, ob es ein Strafprozess, eine gerichtliche Anhörung wegen Ummündigkeit, Sozialprozess, Zivilprozess (Schadenshaftung).
Der Fall Mollath ist für uns ein Paradebeispiel, das ist für Prozesslaien allerdings schwer erkennbar.
Aus diesen, oben genannten Gründen, kann man auch, wenn es um eine Rechtsanwendung geht, häufig andere Urteile zitieren, ohne dass es um dieselben Faktoren geht, sondern nur um denselben Sachverhalt bezüglich eines Rechtsmittels.
Deshalb ist der Mollath-Prozeß ein Paradebeispiel, wie es auch bei unseren Verfahren abgeht – immer wenn Pseudomediziner eingeschleust werden ist Pfusch im Spiel, immer.
Gestern habe ich in Maybritt Illner reingehört und wieder mit Übelkeit zu kämpfen gehabt über gewisse Sturheiten der Diskutanten.
Es ging um die Prism. Abhörung und Filterung von Begriffen in emails oder Anrufen, Abfragen in Suchmaschinen, ....; so hatte ein Soziologe Pech, weil er in Google Begriffe suchte/anfragte, die auch von Terroristen typisch verwandt werden. Daraufhin wurde er vom Prism-System herausgefiltert und es führte sogar zu mehrmonatiger Haft, bis ein Richter gnädig meinte, es bestünde keine Gefahr im Verzug. (Mich erinnerte dies wieder an Mollath, der keine gnädigen Richter hatte, sondern einen befangenen.)
Ein Diskutant - Polizei seiner Art - meinte, dass das unglaubwürdig sei und bestand stur darauf, dass sowas in unserem Rechtsstaat nie - niemals - passieren könnte.
Bayrischer Innenminister Herrmann war dabei
etwas kleinlauter - er zog vielleicht (bei sich) auch eine Parallele zu Mollath, wohl wissend was alles in unserem Rechtsstaat passieren kann. Maybritt kann man viel vorwerfen, aber in der Recherche sind ihre Mitarbeiter sehr sorgfältig. Aber, was nicht sein darf, das nicht sein kann.
Die Justizlobby hat die Politik beeinflusst, Gesetze so zu formulieren, damit sie nach Gefallen ausgelegt werden können und dem Laien verborgen bleibt, warum ihm Unrecht im Gerichtssaal geschieht. So im Fall Mollath, so bei vielen von uns.
Keine Partei getraut sich da richtig Kritik zu üben, denn es sind ja
auffällig viele Juristen in der Politik, genau deshalb. Ich würde sagen, die Politik ist eine
fast reine Juristenlobby.
Ein bisschen ernstes Thema für unser „Cafe“, aber warum nicht im Plauderton auch mal ernstes diskutieren.
Gruß Ariel