• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fahrzeug vor Garagenzufahrt gehalten - Unfall

Hans Maulwurf

Neues Mitglied
Hallo,

Ich habe mein Fahrzeug vor einer Garagenzufahrt abgestellt. Habe das Fahrzeug verlassen und bin in die benachbarte Pizzaria um eine Bestellung abzuholen. Das ganze hat 2 Minuten gedauert. Als ich zu meinem Fahrzeug zurück kam, ist ein Handwerker mit seinem Fahrzeug rückwärts aus der von mir zugestellten Einfahrt gefahren und dabei gegen mein Fahrzeug gestoßen. Dabei ist eine Delle am Kotflügel entstanden.
Kosten gemäß Gutachten 2.300 €
Wie ist eurer Meinung nach hier die Schuldfrage einzustufen?
Trage ich dabei eine Teilschuld obwohl ich nur gehalten und nicht geparkt habe?
Danke für eure Antworten.
 
Wenn man gegen ein parkendes (nicht haltendes, da du ausgestiegen bist) Auto fährt, hat man Schuld. Wahrscheinlich zu 100%.

Beim Rückwärts fahren noch ein wenig mehr, da man dann besondere Vorsicht walten lassen muss.
 
Hallo Hans,

Ich habe mein Fahrzeug vor einer Garagenzufahrt abgestellt.
Sorry, dies wäre für nich erstmal eine fette Nötigung, wenn Du einfach eine Garagenzu- Ausfahrt von einem Eigentümer zuparkst.

War es dunkel? Du kannst dann auch nicht davon ausgehen, dass jeder PkW / Sprinter etc. Rückfahrwarnsensoren hat. Ich würde nie
damit rechnen, dass mich ein Kfz "zuparkt". Warum? Weil ich - mit verlaub - nicht mit Nötigung oder einer gewissen Faulheit von anderen Menschen rechne, die dreist meine Zufahrt zuparken. Desweiteren ist es auch aus meiner Sicht so, dass wenn die Feuerwehr / Rettungsdienst anrücken müssen, ein versperren im Zugang zur Immobilie ist.

Ich denke, Du berufst Dich mit den 2 Minuten auf den Hinweis, ab 3 Minuten ist parken. Dies bezieht sich aber auf die Straßenverkehrsordnung mit den üblichen und einschlägigen Verkehrsschildern.

Eine Zufahrt zu zu parken zählt m. E. nicht dazu.

Dies ist meine persönliche Sicht der Dinge. Lasse mich auch sehr gerne anders belehren - rechtlich.

Dennoch - man versperrt keine Zufahrten, man geht halt ein paar Meter weiter!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo, es war tatsächlich dunkel und ich konnte nicht erkennen das es sich um eine Zufahrt handelt.
Und mit Verlaub, ich schaue beim Rückwärtigen fahren aus einer Einfahrt immer nach hinten und versichere mich das der Weg frei ist. Auch wenn davon auszugehen ist, dass kein Fahrzeug die Ausfahrt blockiert, könnte es wohl gut möglich sein, das Fußgänger oder Kinder just in diesem Moment dort spazieren gehen.
Sie hingegen berufen sich anscheinend lieber auf Ihr Recht auf eine freie Ausfahrt und geben Gas.
 
Hallo Hans,

gib doch mal bei GOOFLE "falsch geparkt unfall teilschuld" ein und schon ist deine Frage beantwortet.

MFG
 
Hallo Hans,

nein, ich berufe mich nicht auf mein Recht und fahre langsam aus meiner Ausfahrt - denn es könnten Fußgänger - vorbei kommen.

Ich fahre tatsächlich sehr vorsichtig, weil der Gehweg gegenüber der Straße liegt und ich aus Erfahrung weiß, dass viele Fußgänger nicht den Gehweg, sondern meine Straßenseite benutzen!!!

Aber dennoch ist und wäre dann erstmal Fakt - die Fußgänger verhalten sich falsch, weil sie nicht den Gehweg benutzen - sondern den Straßenablauf als Gehweg nutzen.

Und klar, in der Dunkelheit - kann ich tatsächlich auch nichts erkennen! Ich fahre ganz langsam und vorsichtig. Genau, weil ich um dieses Problem weiß!

Einen Zusammenstoß mit einen Fußgänger kann ich aber letztendlich nicht ausschließen. Wird sowas passieren, dann wird sicherlich das Gericht entscheiden müssen. Aus der Straßenverkehrssicht aufgrund unserer Straßensituation hat sich dann der Fußgänger falsch verhalten.

Aber wovon gehst Du davon aus, dass ein Handwerker eine solche Situation kennen sollte und ganz ehrlich, niemand erwartet ein parkendes Auto vor einer Einfahrt! Dies erwartet man einfach nicht, schon allein aus dem guten Ton des Parkens!

Und wie Du sagst, es war dunkel!

Lass gerne das Gericht entscheiden und teile uns - ich interessiere mich dafür - die gerichtliche Entscheidung mit.

Viele Grüße und Erfolg,

Kasandra
 
Hallo Hans,

wenn ich "falsch geparkt unfall teilschuld" eingebe, kommt sofort folgender Text.

Parkt ein Autofahrer im Haltverbot, muss er damit rechnen, dass ihm eine Teilschuld zugesprochen wird, wenn ein anderer Fahrer im Dunkeln gegen das falsch geparkte Auto stößt. Das urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M.


Was ist daran nicht zu verstehen. Alles bei Google deutet darauf hin, dass du eine Teilschuld bekommst.

MFG
 
Hallo Herr X,

der Eingangspost ist schon sehr "spezifisch":
Ich habe mein Fahrzeug vor einer Garagenzufahrt abgestellt. Habe das Fahrzeug verlassen und bin in die benachbarte Pizzaria um eine Bestellung abzuholen. Das ganze hat 2 Minuten gedauert

Das ganze hat 2 Minuten gedauert.....

Ich denke, der User Hans Maulwurf hat folgendes im WWW gefunden:

Wann halten und Parken?

Wann halten und Parken?


Halten und Parken: Regelungen und Verbote | ACV


Aus § 12 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) geht eindeutig hervor: Jeder, der das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Das bedeutet: Stehenbleiben ist noch kein Parken – solange die drei Minuten nicht überschritten werden.

Hier haben wir es mit einem Verkehrszeichen zu tun!

Und jetzt - es wird klein, bunt, kariert und witzig - ich habe 2 Minuten gebraucht!

Ah, Auto parken, eine Straße überqueren - was für eine Straße, wie viele Fahrspuren - Eingang in das Restaurant - Imbiss, war die bestellte Ware just in dem Moment fertig? Übergabe Ware, Bezahlung cash oder mit Karte, Rückweg. Egal wie, 2 Minuten sind schon sehr sportlich, denn man muss auch ad hoc beim Betreten des Restaurants / Imbiss die Ware zur Übergabe fertig haben und eine Bedienung etc. muss auch unverzüglich und sofort - welch ein Zufall - Zeit haben die Waren auszuhändigen und zu kassieren.

Rückweg über die Straße - mit wieviel Fahrspuren und welcher Auslastung? Ruhige Nebenstraße, nur Anwohner, kein Verkehr oder doch wesentlich mehr Verkehr???

Zwei Minuten erachte ich schon als "sehr sportlich" grundsätzlich - und dies entbindet meiner Ansicht nicht davon, Sicht über die Straßenverkehrsordnung hinweg zu setzen und oder private Zufahrten einfach mal zu zu parken!

Es hat für mich ein "Geschmäckle", dass der User seinen Vorgang auf 2 Minuten definiert. Ich denke, vor der Frage wurde das www schon befragt. :cool:

Und ganz ehrlich!!! Würde mir jemand meine Zufahrt zuparken, dann würde ich fuchsteufelswild, weil dies für mich eine Nötigung ist, ich eingeschränkt werde in meinen Leben und zusätzlich noch eine Behinderung von Rettungskräften wäre im Bedarfsfall!

Sorry, ganz klares Statement von mir: Zu faul ein paar Meter zu laufen!!!

Und grundsätzlich sollte man froh sein, wenn man noch mobil ist und laufen kann!!!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Hans,

wenn ich "falsch geparkt unfall teilschuld" eingebe, kommt sofort folgender Text.

Parkt ein Autofahrer im Haltverbot, muss er damit rechnen, dass ihm eine Teilschuld zugesprochen wird, wenn ein anderer Fahrer im Dunkeln gegen das falsch geparkte Auto stößt. Das urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M.


Was ist daran nicht zu verstehen. Alles bei Google deutet darauf hin, dass du eine Teilschuld bekommst.

MFG
Hallo,

Ich bin mir nicht sicher, ob man diese Entscheidung ohne weiteres verallgemeinern kann. Ich denke es kommt hier immer auf die genauen Umstände an.
Hinzu kommt, dass mein Fahrzeug meiner Meinung nach nicht verkehrswiedrig abgestellt war und der Unfall hätte vermeiden werden können, wenn der Verursacher während dem Rückwärtsfahren auch einfach mal nach hinten geschaut hätte um sicherzugehen, dass der Weg frei ist. Auch wenn Kasandra hier das anders sieht, ist das wohl selbstverständlich.
 
Hallo Hans,

die Sache ist doch ganz einfach, du schickst dein Gutachten an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und wartest ab wieviel dir überwiesen wird. Was ich nicht verstehe, warum du dir keinen Rechtsanwalt auf Kosten der HPV nimmst.

MFG
 
Hallo,

Ich finde die ganze Diskussion aus dem Ruder gelaufen.

Man meldet den Schaden der Versicherung. Die gegnerische Versicherung nimmt Kontakt mit deiner Versicherung auf und die beiden regeln das.

Wenn man es vorab genau wissen will, fragt man einen Anwalt. Genau scheint es hier auch niemand zu wissen und googeln hilft auch nicht immer

Viele Grüße

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Back
Top