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Fahrtkostenregelung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Alpha
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Alpha

Mitgliedschaft beendet
Guten Abend,

da ich mal wieder bezüglich der Fahrtkosten zum Gutachter im Auftrag vom Gericht Probleme habe, muss ich mal grundsätzlich klären wie ihr das ohne Probleme gemeister habt.

Ein Gutachter schreibt, dass es nötig war das eine Begleitperson dabei ist und auch das PKW fahren muss.
Anderer Gutachter schreibt im gleichen Verfahren das Gegenteil.

Nun will das Gericht ausschließlich nur eine Begleitperson für eine Begutachtung ersetzen. Da fühlt man sich doch wirklich verarscht. Jeder sagt etwas anderes, obwohl die Verletzungsgefahr die bei einem Alleingang ausgeht zu hoch ist. Würde nicht nur mich, sondern vermutlich auch andere in Gefahr bringen.

Eine Klärung mit dem Gericht über die Fahrtkosten vorab war nicht möglich da zwischen Termin und Eingang der Benachrichtigung 5 Tage lagen mit Wochenende und eine Bearbeitung meines Antrags mindestens 4 Wochen dauern kann.

Heißt in Zukunft, ich lehne jede Begutachtung ab die zu schnell erfolgt und im Falle das ich keine Begleitperson ersetzt bekomme muss ich darauf klagen? oder die Begutachtung komplett absagen?

Der Zustand hat sich leider in den letzten Wochen nicht verbessert sondern verschlechtert, eindeutige MRT Befunde und Krankenhausbegutachtungen.

Brauch nun wirklich mal Rat, weil fühle mich sowieso vom Gericht hintergangen. Sollte bezüglich meiner Schäden untersucht werden und am Ende war die Fragestellung an die Gutachterin, ausschließlich auf Neurologie festgelegt obwohl im schreiben an mich nicht so dargestellt. :(

Hoffe jemand kann berichten, wie ich damit umgehen soll?

Danke

Gruß Alpha
 
Eine Klärung mit dem Gericht über die Fahrtkosten vorab war nicht möglich da zwischen Termin und Eingang der Benachrichtigung 5 Tage lagen mit Wochenende und eine Bearbeitung meines Antrags mindestens 4 Wochen dauern kann.

Heißt in Zukunft, ich lehne jede Begutachtung ab die zu schnell erfolgt und im Falle das ich keine Begleitperson ersetzt bekomme muss ich darauf klagen? oder die Begutachtung komplett absagen?

Hallo Alpha,
solange sich noch irgendeine Möglichkeit findet, dass du eine Begleitperson organisieren kannst würde ich das machen und die Begutachtung wahrnehmen und den Streit um die Kostenübernahme erst hinter mit dem Gericht austragen.
Andernfalls verschleppst du doch nur unnötig das ganze Verfahren und schaffst dir neue Probleme.

Was sagt denn dein Anwalt dazu?
Und ist es jetzt eine Klage vor dem Sozialgericht (Rente?) oder vor dem Zivilgericht wegen Schadensersatz?

P.S. Wolltest du nicht mal eine Umschulung bei der DRV beantragen? :confused:

VG DH
 
Guten Abend DH,

Umschulung wurde zur Rente, daher Rückwirkend seit 2012, 1 Jahr bzw. ca 11 Monate nach den beiden Unfällen berentet.

Geht hier um den GdB. Da keine Begleitperson ohne Schadensausfall mehr mitkommt wars das wohl, vermutlich wieder mal eine gewollte Angelegenheit. Schließlich war bisher jede Begutachtung ohne Begleitperson eine reine Showveranstaltung für die Beklagten.

Jeder Gutachter bescheinigt nun auch wieder was anderes, der eine sagt eindeutig, dass ich eine Begleitperson brauche die andere widerum sagt es nicht und das Gericht stellt sich blöd, indem es schreibt dann besteht auch kein Bedarf.

Eine neue Begründung kann nach §4 Abs. 1 JVEG eingebracht werden. Da mein bisherige Begründung im Widerspruch zu dem der Gutachterin steht.

Hab deutlich gemacht, dass eine Versteifung des rechten Handgelenks (inzwischen komplett) und der Schuler dazu führt, dass ich kein PKW alleine führen kann. Aktuelles MRT und Bescheinigung der Klinik, in der ich im März stationär aufgenommen werde liegt vor. Weiß gar nicht was ich noch mehr aufzeigen soll. Fotos vom Schmerzkatheder?

Mit dem Unfall gingen die vermeindlichen Freunde, was blieb sind eben Menschen die auch ihre Zeit ersetzt haben wollen, denke verständlich.

Gruß Alpha
 
Hallo Alpha,

schön, dass du scheinbar nun im Vorfeld abklären willst, welche Fahrtkosten erstattet werden oder nicht, ehe du den (die) Nächste(n) darauf sitzen lässt.

War schon eine Meisterleistung jemanden so auszunutzen, der selber zu kämpfen hat.

Mit freundlichem Gruß
Derosa
 
Aus den Formularen die mir vorliegen, ergeben sich für mich, dass die Kosten mit einer Bescheinigung erstattet werden. Dies scheint, aber immer wieder abgelehnt zu werden weil nicht jeder Gutachter das so sieht.

@ derosa Habe nie bewusst jemanden irgendwo schaden wollen. Das du weiterhin darüber enttäuscht sein magst, dass es wie bei dir schief lief kann ich verstehen. Musst aber nicht jedesmal darüber meckern, sondern hättest auch vorher klar sagen können das nur im Falle von Betrag X und Erstattung Y den Weg auf dich nimmst.

Gegen jede Erstattung die nicht erfolgt ist, versuche ich immer an zu gehen und das ein CRPS gute und schlechte Phasen hat weißt du vermutlich selbst am besten. Fakt ist, dass ich für alles eindeutige Bescheinigungen vorliegen habe und trotzdem dies vom Gericht/Behörden immer wieder abgelehnt wird. Dann sollen die auch keine Formulare zusenden auf denen ich die Kosten der Begleitperson notieren soll. IRREFÜHREND und natürlich enttäuschend.
 
Hallo Alpha,

ich kenne deine Verletzungen nicht, kannst du dich überhaupt nicht mehr bewegen, mußt du im Rollstuhl sitzen? Wurde dir verboten ein Auto zu fahren?

Ich verstehe nicht, wenn du schon Rente hast, warum mußt du dann um GdB klagen? Du müßtest doch mit den mobilen Einschränkungen eine sehr hohe Schwerbehinderung haben.

Du schreibst von Umschulung, aber wie kommst du den da hin?

Ich denke Kosten für eine Begleitung (Fahrer) werden nur erstattet, wenn der Kranke sich ausserhalb des Hauses überhaupt nicht mehr alleine bewegen kann.
Ansonsten bittet man einen Verwandten oder Bekannten und erstattet ihm KM-Geld, so würde ich es machen. Den man hat ja schon durch eine Begleitung, also wie eine Taxe, einen großen Gewinn.

Gruß
Kaesi
 
etwas spät, aber das:

Schließlich war bisher jede Begutachtung ohne Begleitperson eine reine Showveranstaltung für die Beklagten

habe ich auch nicht verstanden. Dann ist wohl doch nicht die Anreise dein Problem? Oder, wie ist es zu verstehen?

Gruß
Kaesi
 
Hallo Kaesi,

also ich hatte im März 2012 ein Antrag auf ne Teilhabe gestellt, wurde abgelehnt. --> Somit keine Umschulung.
Nach weiterer Prüfung die erst 2013 stattgefunden hat, wurde der Antrag zur Teihabe am Arbeitsleben in eine Rentenprüfungsverfahren umgewandelt. Das gibt es wohl auch. Also Rückwirkend von März 2012 eine Rente anerkannt.

Habe Probleme in der Schulter, Nacken, Arm, Handgelenk das leider eher nun schlimmer als besser wurde. Auch schreiben die selbst in ihren Gutachten, Auto fahren ist nicht empfohlen und drücken ja sogar den Stempel PTBS auf, gegen den ich mich sogar wehre.
Therapien für das CRPS waren vermutlich zu wenig oder falsch. Daher komm ich nun für paar Wochen in März in die Klinik und hoffe die neuen Ansätze helfen.

Ich muss auf einen GdB klagen, weil das Landesamt nunmal fast alles nicht anerkannt hat und ich somit leider bei den meisten Behörden eben in keinerlei Hilfestellungen gefallen bin. Immer wurden Leistungen mit dem Grad der Behinderung begründet.
Wenn ich ohne den GdB alle nötigen Hilfestellungen bekomme, würde ich gar nicht klagen.

Das Gericht schickt Formulare, soll alles auch vom Fahrer ausfüllen lassen um jedesmal am Ende zu hören: Der Gutachter hat eine Notwendigkeit nicht bescheinigt, es werden nur anteilig Fahrtkosten Routenplaner Kilometer von mir zu Ort und zurück erstattet.

Fährt aber jemand 40 km zu mir dann mich dort hin und gleichen weg zurück und bekommt auch seinen Tag nicht ersetzt, Arbeitsausfall usw. dann ist das verdammt schlecht. Und Familie, die wohnt nicht in näherer Umgebung.

Gruß Alpha
 
Hallo Alpha,

ich verstehe Dich jetzt auch nicht und sehe es so wie Kaesi.

Deine Verletzungen liegen in den oberen Extremitäten - sprich kein Rollstuhl - somit müsste es für Dich möglich sein, öffentl. Verkehrsmittel zu benutzten.

Warum dann ein - ich nenne es mal "Fahrdienst"?

Gerade auch, weil Deine Unfälle via PKW erfolgt sind, sollte es doch für Dich von der Psyche her auch angenehmer sein, nicht mit dem PKW zu fahren sondern mit Bus und Bahn (PTBS).

Was natürlich blöd ist, dass Deine Hand nun zwischenzeitlich wegen CRPS operativ versteift wurde. Somit verstehe ich natürlich, dass selber Auto fahren problematisch sein könnte. Aber Bus und Bahn stehen dem ja offen gegenüber.

Glückwunsch aber noch zur EMR Gewährung. Wie lange bist Du befristet oder bist Du gänzlich unbefristet? Das wäre natürlich sehr schön für Dich.

Viele Grüße

Kasandra
 
Abend,

Bahn und Busfahren empfinde ich persönlich als mehr Belastung und fühle mich unwohl. Seit dem Unfall schwitze ich fast immer, egal ob ich mit kurzer Hose und T-Shirt bei Minusgraden raus geh. Besonders in den ÖPNV ist das ganze viel schlimmer.

Ich will und werde so nicht raus gehen. :( Es ist einfach nicht schön wie man angeschaut wird und gleichzeitig ist das Schwitzen auch nen Grund warum viele Ärzte mich gar nicht anfassen. :confused:

Natürlich ist die Situation im Auto immer neuer Stress, nur muss man abwägen und ich halte mich nicht für ein PTBS betroffener. Unwohl fühlen, nicht gut schlafen usw. hat einfach für mich andere Gründe.

Viele hier im Forum wären auch froh eine volle Erwerbsminderung zu bekommen, ich bin es jedoch nicht. Solang mein Kopf funktioniert und ich am PC schreiben kann, sollte man auch in dem Bereich etwas finden können. Dafür habe ich auch versucht zu kämpfen. Aber hier geht es mir nur darum, dass das Gericht ein Gutachter beauftragt mich zu untersuchen. Bekomm nen Anruf soll bitte in 5 Tagen da sein, ruf beim Gericht an will es aufgrund des Zeitraums klären. Heißt es sowas kann einige Wochen dauern, bin schließlich nicht der einzige Fall. Lege Bescheinigungen der Klinik bei, verweise auf Inhalte in denen Auto fahren nicht empfohlen drin steht und begründe damit auch die Notwendigkeit. Formulare die extra dafür beiliegen werden ordnungsgemäß ausgefüllt und dann kommt jetzt knapp 3 Monate später wieder ne Ablehnung, mit dem Verweis das eine Teilsumme unter vorbehalt überwiesen wird. (Vorbehalt weil auch über diese noch anders entschieden werden kann).

Macht mir sicherlich kein spaß, aber solang die Versicherung aus den Unfällen, wie eine Milchkuh in Indien behandelt wird, werde ich wohl auch weiterhin die Rückerstattungen des Gerichts beantragen.
 
Fahrkostenerstattung

Hallo Alpha,
als ich zum Gutachter musste, hatte ich auch im Vorfeld nachgefragt, wie das denn mit der Fahrkostenerstattung ist. Ich fahre schon über drei Jahre kein Auto mehr, aufgrund der Medis, die ich nehmen muss. Man hatte mir dann auch direkt gesagt, dass ich dann öffentliche Verkehrsmittel benutzen könnte.

Wegen Deinen Schwitzattacken,
ich habe bis jetzt noch keinen Arzt gesehen, der einen Patienten nicht behandelt, weil er so schwitzen tut.
Es ist Dir wegen den Schwitzattacken peinlich in Bus oder Bahn einzusteigen. Auf der anderen Seite würdest Du lieber arbeiten gehen, aber dann wärst Du doch auch unter Leuten, wenn Du Deine Schwitzattacken bekommst. Deshalb könntest Du doch froh sein, dass Du die EMR bekommen hast.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

LG
Silvia
 
Natürlich braucht mein Körper länger bis er sich an ein neues Klima gewöhnt hat, jede kleine Veränderung beeinflusst schon alles. Aber mir geht es jetzt hier nur um Fahrtkosten und Erstattungen der Begleitperson.

Das Gericht steckt nicht in meinem Körper, weiß nicht welche Belastung es ist 5 Stunden von Baden-Württtemberg nach Niedersachsen zu fahren und wieder zurück. Lautstärke, nicht immer eine Sitzplatzmöglichkeit in Bus oder Bahn. Genau deshalb, habe ich ja mit meinen Ärzten geredet und darum gebeten zu bescheinigen, dass ich hierbei nicht simuliere. Und ja ich hatte durchaus Ärzte die anscheinend Berührungsängste haben und lieber aus der Ferne beurteilt haben.

Es liegt ein Schreiben der Klinik vor, ebenso genug weitere Berichte, dass die Fahrt per Auto empfiehlt bzw. die kleinere Belastung ist. Ansonsten alles ordnungsgemäß aufgefüllt. Somit bleibt die Frage, was aus euerer Sicht noch offen gelegt werden soll?

Man kann nun darüber spekulieren, weshalb ich mir eine Teilzeitarbeit zutrauen will, aber keine 5 Stunden Zugfahrt.

Zugfahrt, Busfahrt empfinde ich als größere Belastung, als von A nach B gebracht zu werden.
Zu Hause zu sitzen und anderen immer nur beim Arbeiten zusehen zu können belastet mich und ich fühle mich ausgeschlossen.
:o

Ich weiß, dass die Wahrscheinlichkeit einen Arbeitgeber zu finden, bei dem ich erstmal 30 Minuten brauche zur Ruhe zu kommen und bei kleinster Veränderung wieder anfange sehr schwierig ist, aber dann brauche ich auch um all das nicht kämpfen.


Daher bitte verstehen, ich suche aktuell nur einen Weg meinen Standpunkt über dem des Gutachters (fehlendes Kreuzchen für eine Begleitperson) zu heben.

Schließlich bereichere ich mich nicht daran, sondern die Begleitperson bekommt den Aufwand ersetzt.

Danke
 
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