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Fahrtkosten zum Gutachter

elkeliep

Mitglied
Hallo zusammen,

ich muss von Seitens dem Landgericht Düsseldorf (Sitz der Versicherung) zu einem Gutachter wo 380 KM entfern ist! (insgesamt 760 KM)

Mein Anwalt hat einen Gutachter an meinem Wohnort vorgeschlagen!
(bin gesundheitlich ziemlich angeschlagen)

Vom Landgericht abgelehnt, da der Gutachter eventuell vom Gericht geladen werde!

Besteht die Möglichkeit die Fahrtkosten erstattet zu bekommen?

Vielen Dank schon einmal!


elkeliep
 
Hallo,

sofern Du als mittellos gilst, kannst Du Dir vom Landgericht einen Vorschuss für die Fahrtkosten beantragen. Diese Kosten werden Teil des Verfahrens, welche im Rahmen der Kostenfestsetzung nach dem Verfahren bei positivem Ausgang der Gegenseite auferlegt werden - bei teilweisem Gewinn werden die Kosten anteilig auf die Parteien verteilt.

Siehe auch: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28072006_RB65670R310622004.htm

Bist Du nicht mittellos, musst Du selbst in Vorleistung treten und als Kostenforderung wie oben erstattet bekommen. Gewinnst Du allerdings nicht, gehen die Kosten auf Dich.

Gruß
Jürgen

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
 
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