• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Für GdB soll der Facharzt für Neurologie genannt werden

alex28nrw

Mitglied
Guten Abend.

Ich habe einen Widerspruch geschrieben, weil ich mit meinem Grad der Behinderung nicht einverstanden war.
Also habe ich auch die Depressionen aufgeführt, gegen die ich seit März Medikamente einnehme.
Diese wurden vom Hausarzt verordnet und so habe ich es auch aufgeführt.
Nun wurde zum zweiten Mal nach dem Facharzt für Neurologie gefragt, den es aber ja nicht gibt. Nur ein einmaliger Besuch beim Psychotherapeuten...und die weitere Medikation durch den HAUSarzt!
Soll ich das nun so schreiben oder ist dann eh keine Aussicht auf Erfolg da? Muss man einen Facharzt haben?

Danke und Liebe Grüße
 
Bei mir ists ähnlich vertrackt.......


Da aber Rückzug und Antriebsstörung ein Symptom der seelischen Erkrankung ist werde ichs auch so begründen......

Keine Kraft für Arztbesuche, Angst das Haus allein zu verlassen......Arztphobie nach traumatischen Erfahrungen mit Ärzten, nur noch Vertrauen zum Hausarzt.
Selbst die Hausarztbesuche finden immer ohne Termin statt, da ich nie weiss wann ich mich aufraffen kann, kann ich auch nix planen.
Der Hausarzt weiss das und ich komme sofort dran wenn ich da auftauche.

Also das Fehlen des Facharztes begründen mit den schweren Symptomen der Erkrankung.
Der Hausarzt sollte davon ne Kopie bekommen - wenn er gefragt wird sollte er das ähnlich beschreiben.

Wäre ich in der Lage feste Termine wahrzunehmen, stundenlang in Wartezimmern zu sitzen, selbst anzureisen und meine Arztangst zu überwinden - dann wäre ich ja nicht so schwer erkrankt - oder


LG
Feuerle
 
Hallo alex,

wegen Depression hat mein Hausarzt (auf meinen Wunsch) anfänglich ebenfalls ein Medikament verordnet,
das Wochen vorher von einem Psychiater bereits verschrieben wurde und aufgebraucht war.

Ein nochmaliges Rezept für dieses Antidepressiva lehnte der Hausarzt jedoch danach ab (ist sowieso ein Gegner).

Wieder eine Überweisung an den Psychiater. Nur dieser konnte/durfte/wollte weiterhin die (starken ?) Antidepressiva verordnen.

Mein Fazit: damit eine Depression als Teil einer Behinderung anerkannt wird (wie bei mir) scheint die Dauer-Behandlung durch
einen Facharzt (der auch dem Amt einen Behandlungsbericht liefert) Voraussetzung zu sein.

Was mir noch einfällt, hatte auch Tinnitus als Behinderung angegeben, war aber nur ein mal bei einem HNO-Arzt, der eine
Kortison-Therapie duchführen wollte, die ich abgeleht habe. Da kein aktueller Bericht eines Facharztes vorlag wurde auch
Tinnitus nicht beim GdB berücksichtigt.


Viele Grüße

Meggy
 
Zuletzt bearbeitet:
Back
Top