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Erwerbsminderungsrente

Peter06556

Nicht aktive Mitglieder
Hallo Gesundes neues Jahr noch

Kann mir vielleicht jemand helfen, ich bekomme BG Rente 30 % auf Dauer
Habe August 2009Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt
Heute das Ergebnis bekommen Rentenbescheid Teilerwerbsminderungsrente bis 2025 da geh ich in normale Rente.
Da ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe Melches ich am Donnerstag durch einen Aufhebungsvertrag beenden möchte ( könnte ja noch bis 1200 brutto dazuverdienen laut Rentenbescheid, hat aber keinen Sinn da ich jetzt schon täglich 154 km fahre und somit würde sich es auch nicht lohnen) möchte ich wissen muss ich mich arbeitslos melden da ich ja nur eine Teilerwerbsminderungsrente bekomme zusammen ca. . 730€ damit kann man ja nun keine großen Sprunge machen.


Für eine Antwort wäre ich dankbar


Mit Freundlichen Grüßen
 
Hallo Peter,

ist Dein Nick auch Dein Geburtsdatum?
Wenn ja bist Du vor 1961 ja geboren. Dann hättest Du unter Umständen sogar vollen Rentenanspruch.

MfG.
Pit
 
Hallo Peter,

ich wäre vorsichtig mit einer vollständigen Kündigung, mach Dich erst mal Schlau. Sonst bekommst Du vielleicht Sperrfristen.
Und ALG1 bekommst Du auch nur wenn Du dem Arbeitsmark zur Verfügung stehst.
Ob bei Dir §125 (Nahtlosigkeitsregelung) greift...glaube ich nicht.
Aber vielleicht können Dir andere einen besseren Tipp geben.

Du bekommst doch zur 1/2 EM-Rente noch die 30% der BG?

Gruß
Kai-Uwes Frau
 
Hallo Pit!

Bekommt Peter dann nicht
eine BU Rente ?

Die wäre doch auch nicht
höher als die Teilerwerbsminderungsrente-Oder?

Gruss
maja
 
danke für die schnellen Antworten ich bin 1959 gebohren , ich kann nicht weiter Arbeiten wie gesagt ich fahre jeden Tag 154 km wenn ich da noch Stundenweise Arbeiten sollte das geht nicht Arbeite auch auf dem Bau .



MfG
 
Hallo Peter,

da Du vor 1961 geboren bist, hättest Du Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Du solltest kurzfristig in Deine Rentenunterlagen schauen und prüfen wie hoch jetzt Deine volle Rente wäre.
Nächster Schritt wäre gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen.(Achtung 4 Wochen)
Der § 125 III SGB. trifft auf Dich wohl nicht zu, da schon ein "positiver" Rentenbescheid der DRV. vorliegt. (Aber dieses auch durch einen RA. oder Sozialverband prüfen lassen)
Der 125er greift nur nach Aussteuerung durch die KK, BG. und dann in die" Arbeitslosigkeit"
Ich denke aber, das Du mit Deinen geleisteten Arbeitsjahren und einer vollen Rente besser fahren müsstest. (alles prüfen)

@ Maja,

das hängt von seinen eingezahlten Beiträgen ab. Da er vermutlich schon 30 Jahre fleißig eingezahlt hat muss er prüfen, was ihm jetzt zustehen würde.
Jeder bekommt doch einmal im Jahr von der DRV. einen Bescheid (Kontenübersicht) was ihm im Falle des Falles an Hand der geleisteten Beiträge zu stehen würde.
Ich glaube auch, dass er sich noch ein bisschen dazu verdienen kann.

MfG.
Pit
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Peter,

ich war in einer ähnlichen Situation....habe allerdings nicht so einen langen Arbeitsweg.
Mein Anwalt hatte mich im Vorfeld vor einer Kündigung bzw. einem Aufhebungsvertrag gewarnt.
Habe um ein Gespräch zwischen BG/Arbeitgeber und Arzt gebeten....welches auch stattfand.
Nun habe ich durch einen Änderungsvertrag einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz im alten Betrieb.
Wäre eine Weiterbeschäftigung an einem sochen...mir zumutbaren Arbeitsplatz nicht möglich gewesen (natürlich mit Lohneinbußen).... hätte mich mein Arbeitgeber kündigen müssen...folgedessen wäre die BG wieder in die Pflicht genommen worden...mir einen solchen (evtl.sogar mit Umschulung oder einer Fortbildung)zu beschaffen,und das ALG1 würde solange durch den §125 greifen.
Die Agentur für Arbeit müsste dann prüfen lassen ob der Arbeitsmarkt für dich frei wäre...sollte dies nicht der Fall sein gäbe es dann die Möglichkeit auf volle EU-Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Leider weiß ich nicht wie es bei einem Aufhebungsvertrag abläuft....
Müsste aber durch den Gesundheitsschaden und auch den langen Arbeitsweg irgendwie geregelt sein.
Wie schon angedeutet.....vielleicht wäre in deiner Situation ein Gespräch hilfreich,denn es werden alle zahlungen ......wie BG-Rente /DRV-Rente/ Hinzuverdienst sowie ALG miteinander aufgerechnet und dürfen einen Höchstbetragnicht überschreiten.
Bei der BG- und DRV-Rente wären das 70% deines letzten Jahresverdienstes vor dem Unfall.

Rechenbeispiel:
BG-Rente:
ca.25000€ Jahresverdienst = 17500€ Rente bei 100% =5250€ bei 30 %=
437,50€ p. Monat

DRV Rente:
1000€ als volle Erwebsunfähikeitsrente = 500€ als teilweise EU-Rente

Berechnung der Gesamtrente
17500/2=8750/12=729,16€ p M.

729,16-437,50=291,66-Kranken-Pflegeversicherung +119 Grundrente bei 30%=ca 320€ DRV-Rente netto
somit bekommst du eine Gesamtrente von ca. 437,50+320=757,50€
und darfst noch 1200€ Brutto in 3 bis unter 6 Std. hinzuverdienen.

Das ALG wird dann (meines Wissens) auch nur zur Hälfte gezahlt.
Bin mir da aber nicht sicher.

Hoffe konnte mit meinen Erfahrungen bissi weiterhelfen.

LG........Clarus55

Wer kämpt kann verlieren,wer aber nicht kämpft hat des scho
 
Clarus 55 / BG Rente

Hallo,
Ich hatte einen Arbeitsunfall, bin vor 61 geboren. Es könnte sein, dass ich eine MDE beantragen muss. Wieviel darf ich bei einer BG Rente wg MDE dazu verdienen. In der Antwort auf Peter schreibst Du 1200 Euro brotto, wie kommt diese Zahl zustande? Wenn ich eine BG Teilrente wegen MD bekäme, muss dann die BFA auch bezahlen? Würde mich über Links oder Infos sehr freuen. Vielen Dank!:)
 
BU Rente

Das mit der Berufsunfähigkeitsrente für vor 1961 Geborene ist nicht so vereinfacht zu sehen. Ich selbst bin auch vor 61 geboren, und bekomme die Teilerwerbsrente auf unbefristet und die volle auf 3 Jahre. Die BU Rente wird nur gezahlt wenn du im erlernten Beruf gearbeitet hast! Das muss man evtl. dann hinterher arguementieren. Bin bei mir noch am Widerspruch...
Ich bekam den Bescheid der vollen ca. 1 Woche nach dem Bescheid der Teilerwerbsrente.
@Peter, bitte check vorher noch mal den Bescheid, ob da ein Satz noch steht bzgl. "über eine volle Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit erhalten Sie noch Bescheid" oder so ähnlich.
Wenn du nur teilweise erwerbsfähig bist, kannst du doch sicherlich auf dem Bau nicht mehr arbeiten, oder? Bist du schwerbehindert? Wenn ja, schalte das Integrationsamt ein. Ja, nicht kündigen.
Und manchmal kann man ja auch statt 5mal halber Tag 2mal voller Tag arbeiten, dann sparst du die Fahrtkosten. Kannst du aber nicht mehr Autofahren, solltest du Widerspruch einlegen und eine volle EU Rente beantragen; denn das Autofahren gehört mit dazu, d.h. der Weg zur Arbeit....
 
Hallo AgnesLotto,

schön das Du uns gefunden hast....aber:confused:, bitte versuche eine richtige verständliche Frage zu formulieren;)

Dann klapps auch kmit den Antworten:D

Lieben Gruß
Kai-Uwes Frau:)
 
Hallo, Danke für die schnelle Antwort. War ich so unverständlich?
Also: Ich hatte einen Arbeitsunfall, aufgrund der Folgen der Verletzung (Wirbelfraktur) befürchte ich, dass ich nicht wieder voll arbeiten kann.
Dann würde ich ja bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% eine Teilrente bekommen. Diese beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes multipliziert mit dem Prozentsatz der MDE, also z.B. 20%. Wenn ich diese Rente bekäme, könnte ich noch unter 6 Stunden am Tag arbeiten, was ich auch gerne würde. Meine Frage ist jetzt: Gibt es hier Grenzen für die Höhe des Hinzuverdienstes?
Ausserdem wollte ich wissen, ob ich automatisch auch eine BFA Rente beantragen muss, wenn ich eine BG Rente wegen MDE nach Arbeitsunfall bekomme.
Vielen Dank!
Agnes
 
Hallo AgnesLotte,
ich befürchte du hast noch einen langen Weg vor dir, denn eine BG Rente bekommst du nicht so schnell, zumindest nicht auf ewig, denn Wirbelfrakturen heilen. Bis du eine Rente wegen Erwerbsminderung bei der deutschen Rentenversicherung stellen kannst, wird auch noch dauern, bis du die Voraussetzungen erfüllst. Aber das kann auch warten; du musst es nicht parallel beantragen. Was evtl auch wichtig wäre, wäre eine Schwerbehinderung. Hast du die schon beantragt?
Wann war denn der Unfall? Welche Verletzungen genau hast du? Hast du schon bei der BG die Rente beantragt? Bekommst du von der BG Verletztengeld?
Um die Verletztenrente auszurechnen gehe bitte über die Suchfunktion. Darüber wurden vor einiger Zeit schon ettliche Beiträge geschrieben.
 
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