Nach dem Rentenreformgesetz wird ab dem Jahre 2001 von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM- Rente) gezahlt. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt.
Gegebenenfalls wird dem Berufsunfähigen zugemutet, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Wer unter diesen Voraussetzungen sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein kann, erhält nicht - wie bisher - eine Berufsunfähigkeits- Rente, sondern überhaupt keine Rente mehr. Wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe EM- Rente. Wer keine drei Stunden mehr arbeiten kann, erhält die volle EM- Rente. Die EM- Rente entspricht in etwa 60 Prozent der Altersrente, die der Invalide erreicht hätte, wenn er bis zum 57. Lebensjahr gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge entsprechend seinen jetzigen Einkünften gezahlt hätte.